Hallo Experten,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich habe gestern von meinem Arbeitgeber erfahren, dass ich zurück zur GKV muss, da ich im letzten Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht geschafft habe.
Ich bin seit März 2006 in der PKV. In den Jahren 2005, 2006 und 2007 habe ich jeweils über 50.000 EUR im Jahr verdient. Auf Grund der Finanzkrise war das Jahr 2008 recht schwierig. Ich bin im Verkauf tätig und auf Grund weniger Verkäufe und somit geringerer Provisionen lag mein Einkommen im Jahr 2008 bei nur 36.000 EUR.
Da ich drei Jahre in Folge die JAEG ohne Probleme erreicht hatte, habe ich mir diesbezüglich keine Gedanken gemacht.
Muss ich jetzt wirklich zurück in die GKV? Oder was kann ich tun um in der PKV zu bleiben? Stimmt es, dass ich eigentlich seit 01.01.2009 hätte zur GKV wechseln müssen? Was passiert nun mit meinen gezahlten Beiträgen in die PKV vom Januar bis Mai? Muss ich GKV Beiträge von Januar bis heute nachzahlen?
Kann ich meinen Arbeitgeber haftbar machen oder in die Verantwortung ziehen, da er mich erst im Mai darüber informiert hat?
Seit einigen Wochen bin ich auch noch in ärztlicher Behandlung (Physiotherapie) welche noch nicht abgeschlossen ist. Kann ich die Rechnung noch bei der PKV einreichen? Sollte ich meine Behandlungen jetzt besser erstmal unterbrechen und noch schnell die Rechnung des Arztes verlangen, bis meine PKV von der Kündigung erfährt?
Am liebsten wäre es mir ja, wenn ich in der PKV bleiben könnte. In den ersten fünf Monaten des aktuellen Jahres habe ich auch wieder deutlich mehr verdient und es ist abzusehen, dass ich die JAEG in diesem Jahr voraussichtlich wieder erreichen werde. Könnte mir das bei den Verhandlungen weiterhelfen?
Fragen über Fragen, ich hoffe ich habe nicht zu viele Fragen gestellt und freue mich auf Antworten!
Gruss
Maik
muss als Angestellter zurück zur GkV, da JAEG nicht erreicht
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
hallo Maik,
meine Situation war ein wenig anders, aber ein paar Informationen kann ich dir geben.
Seit dem 01.01.2007 haben sich die Voraussetzungen geändert, in die PKV zu kommen oder drin zu bleiben. Du musst 3 Jahre ununterbrochen als Angestellter in D arbeiten und über die Versicherungspflichtgrenze kommen. Die wird jedes Jahr angepasst.
Da ich rückwirkend in die GKV verpflichtet wurde, wollte meine Firma natürlich auch meine Anteile einfordern. Laut Vertrag müssen aber alle Ansprüche in den 3 Monaten nach Vertragsende geltend gemacht werden. Sonst tritt Verjährung ein.
Bei deinem laufenden Vertrag ist es wohl nicht so einfach. Wer hat oder muß Kenntniss von Änderungen in der Gesetzgebung haben?
Weil die Summen in die Tausende gehen können, gehe zum Anwalt.
Meinen Vertrag bei der PKV habe ich auf Anwartschaft gesetzt, weil ich auf gar keinen Fall in der GKV bleiben will. Falls das Gesetz, die PKV sind damit vor das BVerfG gezogen, nicht wieder geänder wird, musst Du erneut 3 Jahre als Angestellter über die Versicherungspflichtgrenze verdienen. Zweck des Gesetzes ist die Zuführung frischen Kapitals an die maroden GKV, deshalb frage nicht nach einem tieferen Sinn.
Die Anwort die Anwartschaft abzuschliessen, gibt dir deine Gesundheit.
Wichtig: ab Zeitpunkt deiner Versicherungspflicht in der GKV, nicht der Zeitpunkt der Kenntnis, hast Du 3 Monate Zeit, deine Beiträge bei deiner PKV rück abzuwickeln. Klappt das nicht mehr, kannst Du dir selbstverständlich auch deine Krankenkosten bezahlen lassen.
Ich habe über Monate mit der beteiligten PKV, GKV und der BAFIN gerungen, aber ohne Erfolg. Mein Anwalt hat mir schließlich geraten nicht zu klagen.
Vorsicht: die Materie ist ohne einen Nicht-(Fach)juristen schwer zu durchschauen. Achte auf die Fristen und glaube nicht, etwas sicher zu wissen! ! !
bis dann und viel Erfolg!
meine Situation war ein wenig anders, aber ein paar Informationen kann ich dir geben.
Seit dem 01.01.2007 haben sich die Voraussetzungen geändert, in die PKV zu kommen oder drin zu bleiben. Du musst 3 Jahre ununterbrochen als Angestellter in D arbeiten und über die Versicherungspflichtgrenze kommen. Die wird jedes Jahr angepasst.
Da ich rückwirkend in die GKV verpflichtet wurde, wollte meine Firma natürlich auch meine Anteile einfordern. Laut Vertrag müssen aber alle Ansprüche in den 3 Monaten nach Vertragsende geltend gemacht werden. Sonst tritt Verjährung ein.
Bei deinem laufenden Vertrag ist es wohl nicht so einfach. Wer hat oder muß Kenntniss von Änderungen in der Gesetzgebung haben?
Weil die Summen in die Tausende gehen können, gehe zum Anwalt.
Meinen Vertrag bei der PKV habe ich auf Anwartschaft gesetzt, weil ich auf gar keinen Fall in der GKV bleiben will. Falls das Gesetz, die PKV sind damit vor das BVerfG gezogen, nicht wieder geänder wird, musst Du erneut 3 Jahre als Angestellter über die Versicherungspflichtgrenze verdienen. Zweck des Gesetzes ist die Zuführung frischen Kapitals an die maroden GKV, deshalb frage nicht nach einem tieferen Sinn.
Die Anwort die Anwartschaft abzuschliessen, gibt dir deine Gesundheit.
Wichtig: ab Zeitpunkt deiner Versicherungspflicht in der GKV, nicht der Zeitpunkt der Kenntnis, hast Du 3 Monate Zeit, deine Beiträge bei deiner PKV rück abzuwickeln. Klappt das nicht mehr, kannst Du dir selbstverständlich auch deine Krankenkosten bezahlen lassen.
Ich habe über Monate mit der beteiligten PKV, GKV und der BAFIN gerungen, aber ohne Erfolg. Mein Anwalt hat mir schließlich geraten nicht zu klagen.
Vorsicht: die Materie ist ohne einen Nicht-(Fach)juristen schwer zu durchschauen. Achte auf die Fristen und glaube nicht, etwas sicher zu wissen! ! !
bis dann und viel Erfolg!
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