zur Rückkehr in GKV fehlt 1 Tag

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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joker1
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zur Rückkehr in GKV fehlt 1 Tag

Beitragvon joker1 » 23.02.2007, 16:47

Hallo

ich war viele Jahre privat versichert und zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit bin ich in die GKV gewechselt.
Da ich inzwischen einige Monate keine neue Stelle gefunden habe, ist folgendes Scenario möglich:
mein max. Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt 360 Tage (also Maximum). Um als freiwilliges Mitglied danach in der GKV zu bleiben, müßte ich jedoch 12 Monate zusammenhängend pflichtversichert sein. Es fehlt mir somit 1 Tag: Start Arbeitslosengeld 1.August 2006, Ende der Zahlung 30.Juli 2007.
Nun fehlen also an den 12 Monaten 1 Tag - der 31.Juli.
Hartz IV gibt es nicht, dazu geht es mir finanziell (zum Glück) zu gut.
Was nun?

Danke
joker1

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Re: zur Rückkehr in GKV fehlt 1 Tag

Beitragvon DKV-Service-Center » 24.02.2007, 00:18

Hallo joker1

die private KV zu alten Konditionen wieder aufleben lassen.
Gruß

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und es geht doch...

Beitragvon joker1 » 01.03.2007, 11:26

Hallo "DKV Service Center"
wenn Du wirklich den DKV Service vertritts, dann lies dies bitte sorgsam durch, damit Du nun in Zukunft Kunden bitte besser beraten kannst :wink:

so, ich habe das www weiter durchforstet. Auch beim Arbeitsamt sind letztendlich 12 Monate 12 VOLLE Monate und der Wechsel :D
in die GKV als freiwilliges Mitglied geht !!
Hier die Erklärung - vielleicht hilft sie jemandem noch:

Klar es klingt logisch was Du erleben mustest und macht sogar Sinn.
Nur wie soll ich es Sagen... die Auskunft deiner Krankenkasse ist richtig gewesen und sie muß den BESCHEID ABGEÄNDERT bekommen, da sie sonst formal die Freiwillige Versicherung nicht durchführen darf.

Begründung:

Du hast mit deiner Aussage, dass das Jahr mit 360 Tagen und der Monat mit 30 Tagen im Sozialrecht anzusehen ist, absolut Recht.

Nur kommt es in diesem Fall nicht auf diese Zeiten an. Diese sind zum Berechnen der LEISTUNGEN wichtig gewesen, also für die Arbeitsagentur quasi intern!!!!

Der § 9 SGB V sagt aus, dass die FRIST -es geht hier um Fristen, nicht um LEISTUNGEN an sich- 12 Monate unmitelbar vor dem Ausscheiden aus der Vers.-Pflicht, die Versicherungspflicht in der GKV bestanden haben muss.
Somit müssen wir jetzt die Frist bestimmen, also 12 Monate in deinem Fall!
Ergo: § 26 (1) SGB X i.V.m § 192 BGB, ich zitiere die Rechtsquelle: Anfang und Ende des Monats. Unter Anfang des Monats wird der erste , unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden !!!
Die Krankenkasse braucht jetzt also einen Nachweis über 12 Monate, also 12 mal den ersten und 12 mal den letzten Tag eines Monats-nur so handelt es sich dann um einen vollen Monat, in denen Versicherungspflicht in der GKV bestand.

Kommen wir zur Arbeitsagentur.
Der Sachbearbeiter dort hat die Zeit für die BERECHNUNG UND AUSZAHLUNG DER LEISTUNG, also ALG I, beschieden. Das war jedoch nicht korrekt, Du musst einen Aufhebungsbescheid über die ZEITEN FÜR DIE Du ALG I bekommen hast erhalten!!

Diese Unterschiede sind enorm WICHTIG zu erkennen; auf der einen Seite BEZUGSDAUER (hier 12 Monate) - genau das ist für die GKV entscheident - auf der anderen Seite die Höhe des ALG´s welches Du bekommst, da es sich um volle Monate handelte, aus monatlich 30 Tage bzw. 360 Tage im Jahr 2006/7 errechnet und wird, egal ob der Monat selbst 28, 30 oder 31 Tage hatte, für 30 Tage je VOLLEN MONAT gezahlt!!

Gruss joker1

fwilke
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Beitragvon fwilke » 01.03.2007, 13:31

Hallo Joker1,

DKV-Service-Center hat recht, genau so wie er schreibt, ist es: Besteht kein Anspruch auf freiwillige Versicherung in der GKV, weil die Vorversicherungszeit von 12 Monaten nicht erfüllt ist, so lebt der PKV-Vertrag zu alten Konditionen wieder auf!

Diese Aussage war auf Dein ursprüngliches Posting gemünzt und absolut korrekt.

Dass Die BA bei Dir Mist gebaut hat und die Zeiten des ALG-I-Bezugs falsch mitgeteilt hat, ist
1.) nicht das was du uns geschrieben hast
2.) nicht zu ahnen
3.) von dir nach 7 Monaten nicht bemerkt worden

Oder sollte das jetzt nur ein Test sein??

Wie dem auch sei: Wende dich mit einem Einspruch an die BA, versuche die Zahlung um einen Tag zu verlängern, fertig.

Frank Wilke

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Beitragvon joker1 » 09.03.2007, 21:32

Hallo Frank

Deine Antwort stimmt zwar irgendwie, aber wenn ich bei Fragestellung die Antwort gewust hätte, hätte ich nicht gefragt :)
Ich bin Laie und habe nicht gewusst, dass im Sozialrecht Leistungsmäßig mit 30 Tage je Monat gerechnet wird - egal ob der Monat 28 oder 30 oder 31 Tage hat, aber schlussendlich dies trotzdem volle Kalendermonate sind - ein DKV-SC hätte eigentlich auch bei meiner laienhaften Formulierung der Frage den Unterschied kennen sollen.....

Ausserdem hat meine PKV nur 6!!! Monate der Vertrag ruhend gestellt. Nach 12 Monaten drohen neue Tarife, Zuschläge, Gesundheitsprüfung etc. - oder ist nur meine PKV so "unkulant" ? Also "mal eben" nach 12 Monaten zurück in die PKV...naja...

Gruss joker1

fwilke
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Beitragvon fwilke » 09.03.2007, 21:53

Hi joker1.

Wenn aufgrund fehlenden Anspruchs auf freiwillige Versicherung in der GKV der alte PKV-Vertrag z.B. nach 11 Monaten und 10 Tagen wieder auflebt, so tut er dies zu den alten Konditionen! Eine erneute Gesundheitsprüfung ist hier nicht notwendig!

ABER 1.) Wenn seit dem "Austritt" aus der PKV mehr als 12 Monate vergangen sind, so handelt die PKV korrekt, in dem Sie den Vertrag wie einen Neuabschluss wertet. Allerdings ist nach mehr als 12 Monaten GKV ja auch die Voraussetzung für eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV gegeben. Also alles harmlos.

ABER 2.) Um genau das zu verhindern, vereinbart man i.d.R. eine Anwartschaftsversicherung. Mit kleinem monatlichem Beitrag erhält man den Versicherungsschutz aufrecht. Frage doch mal danach!

Also denn: toi toi toi!
Frank Wilke

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Beitragvon joker1 » 10.03.2007, 13:02

Hi Frank

Danke für den Tip, da werde ich vorsorglich mal meine PKV nächste Woche ansprechen.
Die Cxxxxxxxxxxe hat mir nur für 6 Monate eine Ruhendstellung gewährt...aber gekündigt habe ich noch nicht.

Ich habe ja noch etwas Zeit zum Überlegen, ob ich zurück in die PKV gehe. Prinzipiell ist es mir natürlich - nach gute 25 Jahren PKV - lieber dort zu bleiben, aber die Entwicklung der Beiträge :? Mit 50 J. ist es, so merke ich gerade, nicht leicht wieder einen entsprechend gut bezahlten Job zu finden..... bin ein rechter "Fachidiot" :( Wenn ich in der GKV bleibe, werde ich auch ohne Hartz IVzur Not ohne Job schon nicht verhungern, aber wenn mir die PKV Beiträge in einigen Jahren die Haare vom Kopf frist.... Die Vernunft sagt mir da eigentlich GKV

Gruss joker1

fwilke
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Beitragvon fwilke » 10.03.2007, 21:43

Dann hau Deiner Vernunft mal bitte einen auf die Glocke, da sie offensichtlich etwas aus der Spur geraten ist.

Erstmal: Du beziehst ALG I, richtig? Du hast vorher 47/48T€ oder mehr verdient, oder zumindest soviel, dass Du PKV-versichert warst, richtig?

Die Continentale mag ja wie jede andere Gesellschaft Tarife haben, die teuer geworden sind, aber zahlt du denn tatsächlich mehr als 400/450€ dafür? Wusstest du, dass die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge für die PKV übernimmt, wenn der Beitrag kleiner ist als der, den die BA an die GKV für Dich zahlen müsste?

Außerdem: In welchem Tarif der Conti bist du denn? Ist Dein Tarif noch "offen" für den Verkauf? u.U. wäre doch ein Wechsel in einen anderen Tarif sinnvoll, z.B. mit höherem SB oder oder oder....wenn Du den Tarif nicht öffentlich nennen möchtest, schick ihn mir per PN oder email.

Übrigens, nur mal so als Denkanstoß: Die GKV-Höchstbeiträge haben sich seit 1970 bis heute im Schnitt(!) um 6,25% pro Jahr erhöht, während deutliche Leistungskürzungen durchgezogen wurden. Liegt Dein Tarif bei gleichbleibenden Leistungen darüber?

Dass Du bei Rentenbezug aus der GRV Zuschüsse zu deinem KV-Tarif bekommst, wusstest Du aber schon!? Und dass der gesetzliche Zuschlag wegfällt (wenn Du ihm bei Einführung nicht widersprochen hast)!? Und dass Du dein KT nicht mehr zahlen musst? Und dass die Rückstellungen im Rentenalter Beitragserhöhung teilweise abfedern? Und dass Du auf Deine evtl. vorhandenen Betriebsrenten nach heutigem Stand keine Krankenversicherungsbeiträge abführen musst?

Nur zum Verständnis: Ich lobe die PKV nicht in den Himmel, aber Du malst mir ein bisschen schwarz!

Achso: Wenn's dann gar nicht mehr geht im Alter, gehst Du halt in den Standardtarif, der wird dich nach 40 Jahren PKV nur noch "'n Appel und 'n Ei" kosten.

Viele Grüße
Frank Wilke

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Beitragvon joker1 » 10.03.2007, 23:11

Hallo Frank

Danke für Deine Infos. Sie haben dazu geführt, dass ich gerade eine mail an die Conti geschickt habe und um einen Beratungstermin gebeten habe.
Deine aufgezählten Punkte sind mir zwar geläufig, aber mir fehlen konkrete Zahlen, die auf meine Gegebenheiten zutreffen.....vielleicht sehe ich wirklich zu schwarz.
Ich bin ja gerne bereit für bessere Leistungen angemessen mehr zu bezahlen, nur wenn ich irgendwann befürchten muss, dass aus meinem momentanen Beitrag von ca. 470 Euro mal 1000 werden....

Gruss Walter


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