PKV Debeka als NICHT-Beamter mit Erhaltungsvertrag möglich?

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cleo
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PKV Debeka als NICHT-Beamter mit Erhaltungsvertrag möglich?

Beitragvon cleo » 29.06.2009, 21:52

Hallo zusammen,

ich hätte einige kleine Fragen, auf die ich bisher keine eindeutige Antwort gefunden habe.

Also ich war als Lehrerkind bis zum 27. Lebensjahr privat versichert (+Beihilfe) (DeBeKa) und habe bevor ich in die GKV gewechselt bin den kleinen Erhaltungsvertrag (für 1€ im Monat) abgeschlossen.

Nun steht zur Debatte ob ich eine Psychotherapie machen sollte / möchte.

1) Besteht in Zukunft auch als Nicht-Beamter die Möglichkeit bei der Debeka unterzukommen, meine Erfahrung bisher war das nur in Kombi mit Beihilfe möglich, aber vielleicht ist das ja falsch. In dem Fall würde mein Erhaltungsvertrag mich ja "schützen".

2) Ansonsten habe ich es richtig in meinen Recherchen herausgefunden, dass die Verjährungsfrist zumindest bei einigen Krankenkassen 5J beträgt?
Aber wenn ich richtig informiert bin müsste ich überhaupt erst 3J das Einkommensniveau bringen (so eine Halbwahrheit, von der ich mir nicht ganz klar bin ob die up to date ist) und dann müsste ich halt noch zusätzliche 2J warten.

3) Gibt es ansonsten noch eine Möglichkeit sich vorher abzusichern, oder ist es eh schon zu spät, da ich schon zu Gesprächen in einer (kostenlosen Studenten)Beratung war.

Selbstfinanzierung steht im Moment leider nicht zur Debatte ... nach den ersten Gesprächen habe ich aber allerdings das Gefühl, dass mich eine Therapie weiter bringen könnte, bin also hin und her gerissen.

Schon mal vielen lieben Dank für Eure Antworten im Voraus.

Hamstareins
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Beitragvon Hamstareins » 30.06.2009, 10:59

Hallöchen!!!
ich schätze mal, Du hast einen Ruhenstarif abgeschlossen, d.h. alle auftretenden Krankheiten sind mitversichert, falls Du wieder in eine PKV bei der Debeka wechseln möchtest.
Du hast die Möglichkeit auch als Nichtbeihilfeberechtigter in eine PKV bei der Debeka zu wechseln, wenn Du entweder Selbstständig bist oder 3 Jahre infolge über die Jahresarbeitentgeldgrenze verdienst. Die jeweiligen Tarife dazu erfährst du über deinen Debeka- Betreuer.

LG

cleo
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Beitragvon cleo » 30.06.2009, 14:06

Hallo,
vielen lieben Dank für deine Antwort. Das beruhigt mich zumindest ein bisschen. Ich zahle bei der Debeka 1€ pro Monat und Vertrag ruhen sagt mir auch etwas. Ob und welcher Tarif dann wenn ich mal soviel im Monat verdiene für mich in Frage kommt, wird wohl erst dann Sinn machen zu entscheiden wenn es soweit ist, hauptsache es geht prinzipiell.
Nun kann ich zumindest in Ruhe meine Entscheidung treffen ob mir eine Therapie weiterhilft oder nicht und muss nicht auch noch über solche Dinge nachdenken.
Gruss

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Beitragvon DKV-Service-Center » 30.06.2009, 20:14

[-X [-X [-X

ich bin jetzt kein DeBeKa Mann aber die 1 € Regelung kenne ich
von Beamtentarifen und diese sind mit entfall der Beihilfe hinfällig.
Ich würde hier vom Versicherer eine Schriftliche Auskunft erbitten.
Gruß

Knackwurst
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Beitragvon Knackwurst » 30.06.2009, 20:40

Diese Anwartschaft ist tatsächlich nicht nur für Beamte gedacht.

http://www.debeka.de/service/bedingunge ... /BKV18.pdf

An sich schon eine gute Sache, wenn man denn die Debeka als Versicherer möchte.

Sei Dir aber darüber im Klaren, dass die Anwartschaft nicht für die Pflegepflichtversicherung gilt und der Hilfsmittelkatalog der Vollversicherung für Angestellte ziemlich bescheiden ist.

Für die Pflegepflichtversicherung ist später eine Gesundheitsprüfung nötig, aber da wird die Psychotheapie vermutlich keine so große Rolle spielen, weil zwischen der PT und der Pflegebedürftigkeit i.d.R. kein Zusammenhang besteht. Außerdem kann die Pflegepflichtversicherung nicht abgelehnt, sondern nur ein Zuschlag auf die im Vergleich zur ambulanten oder stationären Deckung geringen Prämie berechnet werden.

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Beitragvon Hamstareins » 30.06.2009, 21:47

[-X [-X [-X

ich versichere Dir, dass bei Wegfall der beihilfefähigkeit...trotzdem Deine
Ruhensversicherung in kraft bleibt.

cleo
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Beitragvon cleo » 02.07.2009, 14:22

... jetzt ist meine Antwort weg.

Nagut nochmal:

also ob Debeka eine gute oder schlechte Wahl ist wenn man keine Wahl hat ist halt so ne Sache.

Finde das Prinzip doof, da die Gründe für eine Therapie sehr unterschiedlich sein können, aber so ist es nun mal.

Da ich ja auch erst mal 3 Jahre lang Geld ausreichend Geld verdienen muss, stellt sich eh die Frage ob es evtl. nicht einfach mit abwarten der Referenzzeit getan ist.

#-o

Aber auf jeden Fall tut es gut zu wissen das man zumindest eine Option hat.

@Knackwurst: danke für die Quellenangabe - sowas ist immer hilfreich :)

und auch ein dickes Dankeschön an alle anderen die sich Gedanken gemacht haben.

Gruss Cleo

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Beitragvon DKV-Service-Center » 02.07.2009, 19:54

[quote="Hamstareins"][-X [-X [-X

ich versichere Dir, dass bei Wegfall der beihilfefähigkeit...trotzdem Deine
Ruhensversicherung in kraft bleibt.[/quote]

\:D/ \:D/ \:D/
Gut den Zeigefinger habe ich verstanden :-)
In dem Link von Knackwurst ist diese Anwartschaft auf
Personen beschränkt welche noch nicht bei der Debeka versichert sind.
Spielt das eine Rolle? Ich Frage aus reinen Interesse weil dann muss normal jeder so eine Anwatschaft für 12 Euro im Jahr machen.
Gruß

Knackwurst
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Beitragvon Knackwurst » 02.07.2009, 23:27

Es können keine freiwillig versicherten Mitglieder diese Anwartschaft abschließen, außerdem bezieht Sie sich wie gesagt nicht auf die Pflegepflichtversicherung.

Unterm Strich würde ich jedem Pflichtmitglied der GKV für € 1 / p.M. trotzdem den Abschluß empfehlen. Eine gute Sache bei der Unsicherheit, wie sich die Gesundheitspolitik entwickelt...


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