KG Aussteuerung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
KG Aussteuerung
Hallo,
mein Mann war au vom 30.1.2007 bis 30.11.2007,
wurde damals vom Mdk für gesund befunden.
meldete sich dann per 1.12.07 bei der Arbeitsagentur,
am 18.8.2008 wurde er dann vom Arzt krankgeschrieben wegen einer anderen Erkrankung mit anschl. OP.
KK rief am 1.7.09 an, teilte telefonisch die Aussteuerung mit die schon im April 09 hätte erfolgen müssen...keine Rückzahlung nötig, Aussteuerung erfolgt jetzt per 3.7.09.
Obwohl er nicht durchgehend au war, sondern zwischendrin arbeitsfähig, sagt die KK am Telefon, egal, es zählt alles als eine Erkrankung von 2007 bis jetzt.
Einmal insgesamt 78 Wochen KG während 3 Jahre.
Wir meinen aber es handelt sich um eine andere, neue Erkrankung, die eben nicht während einer AU hinzugekommen ist, sondern er war bereits gesund als die neue Erkrankung festgestellt wurde.
Ein Nachfragen bei einer anderen KK bestätigte unsere Vermutungen, dort würde es so gehandhabt, neue Erkrankung - neue 78 Wochen.
Was nun?
Widerspruch einlegen? Wir haben noch nichtmal einen korrekten Bescheid über die Aussteuerung, nur ein Formular für die AA, ohne Namen, ohne Versicherungsnummer, mit falschen Daten. Daten stimmen nicht mit der ersten AU überein.
Ist es nun egal welche Erkrankungen es sind, zählt insgesamt alles als eine Erkrankung?
Wenn nicht, wer stellt denn fest, ob es sich um eine Erkrankung oder eine ähnliche handelt?
mein Mann war au vom 30.1.2007 bis 30.11.2007,
wurde damals vom Mdk für gesund befunden.
meldete sich dann per 1.12.07 bei der Arbeitsagentur,
am 18.8.2008 wurde er dann vom Arzt krankgeschrieben wegen einer anderen Erkrankung mit anschl. OP.
KK rief am 1.7.09 an, teilte telefonisch die Aussteuerung mit die schon im April 09 hätte erfolgen müssen...keine Rückzahlung nötig, Aussteuerung erfolgt jetzt per 3.7.09.
Obwohl er nicht durchgehend au war, sondern zwischendrin arbeitsfähig, sagt die KK am Telefon, egal, es zählt alles als eine Erkrankung von 2007 bis jetzt.
Einmal insgesamt 78 Wochen KG während 3 Jahre.
Wir meinen aber es handelt sich um eine andere, neue Erkrankung, die eben nicht während einer AU hinzugekommen ist, sondern er war bereits gesund als die neue Erkrankung festgestellt wurde.
Ein Nachfragen bei einer anderen KK bestätigte unsere Vermutungen, dort würde es so gehandhabt, neue Erkrankung - neue 78 Wochen.
Was nun?
Widerspruch einlegen? Wir haben noch nichtmal einen korrekten Bescheid über die Aussteuerung, nur ein Formular für die AA, ohne Namen, ohne Versicherungsnummer, mit falschen Daten. Daten stimmen nicht mit der ersten AU überein.
Ist es nun egal welche Erkrankungen es sind, zählt insgesamt alles als eine Erkrankung?
Wenn nicht, wer stellt denn fest, ob es sich um eine Erkrankung oder eine ähnliche handelt?
Hallo,
die Mitteilung über das Leistungsende muss schon schriftlich erfolgen und auch entsprechend begründet werden. Man kann auch bei seiner Kasse die Berechnung des Leistungsablaufs anfordern - grundsätzlich ist das
Berechnungsprocedere schon etwas kompliziert von daher sollte man sich auch nicht auf die Aussage der "anderen" Krankenkasse 100%ig. verlassen.
Gruß
Czauderna
die Mitteilung über das Leistungsende muss schon schriftlich erfolgen und auch entsprechend begründet werden. Man kann auch bei seiner Kasse die Berechnung des Leistungsablaufs anfordern - grundsätzlich ist das
Berechnungsprocedere schon etwas kompliziert von daher sollte man sich auch nicht auf die Aussage der "anderen" Krankenkasse 100%ig. verlassen.
Gruß
Czauderna
die Aussteuerung erfolgte telefonisch, mein Mann forderte in dem Gespräch natürlich auch ein Schreiben über die Aussteuerung an möglichst mit genauer Aufstellung über Krankheiten usw.
es gab aber nur eine Kurzmitteilung wie telefonisch besprochen und ein Formular für die Arbeitsagentur. (Bescheinigung em § 312 Abs. 3 Drittes Sozialgesetzbuch)
darauf ist nichtmal der Name meines Mannes vermerkt, einzig die Zeiten von KG-Bezug, Stempel der Krankenkasse und Unterschrift des Sachbearbeiters.
Aber keinerlei Bezug zum Versicherten, Versicherungsnummer, Name usw. fehlt komplett.
lt. Telefonat sei es ja sowieso völlig egal um welche Erkrankungen es sich 2007 und 2009 getrennt voneinander gehandelt hat, da die KK alles zusammenzählt.
es gab aber nur eine Kurzmitteilung wie telefonisch besprochen und ein Formular für die Arbeitsagentur. (Bescheinigung em § 312 Abs. 3 Drittes Sozialgesetzbuch)
darauf ist nichtmal der Name meines Mannes vermerkt, einzig die Zeiten von KG-Bezug, Stempel der Krankenkasse und Unterschrift des Sachbearbeiters.
Aber keinerlei Bezug zum Versicherten, Versicherungsnummer, Name usw. fehlt komplett.
lt. Telefonat sei es ja sowieso völlig egal um welche Erkrankungen es sich 2007 und 2009 getrennt voneinander gehandelt hat, da die KK alles zusammenzählt.
Hallo Crazycat!
Da hat Euer Sachbearbeiter aber eine seltsame Einstellung zum Leistungswesen! Schon der Hinweis auf eine Leistungsunterbrechung, die eigentlich vor Monaten hätte stattfinden sollen, ohne Rückforderung des Krankengeldes von April bis Juli 2009, weist auf eine sinnige Bearbeitung hin. Was sagt er denn zu den gesetzlichen Vorgaben des SGB V?
Hierzu -Zitat-:
...lt. Telefonat sei es ja sowieso völlig egal um welche Erkrankungen es sich 2007 und 2009 getrennt voneinander gehandelt hat, da die KK alles zusammenzählt...
gibt es anderslautende und eindeutige Bestimmungen, die besagen, daß innerhalb einer sogenannten Blockfrist von 3 Jahren insgesamt für 78 Wochen Krankengeld anläßlich der SELBEN Erkrankung gezahlt wird.
Gleiche, ähnliche oder auch völlig andere Erkrankungen aufgrund abweichender Ursachen werden nicht innerhalb einer Blockfrist zusammengezählt, zumal die 2. Erkrankung auch nicht hinzugetreten ist! Die Erkrankungsursache stellt der Sachbearbeiter als medizinischer Laie mittels Arztanfrage fest und beurteilt dies nicht selbst!
Wie Czauderna rät, ist unbedingt ein schriftlicher Widerspruch (Frist i.d.R. 1 Monat ab Kenntnisnahme bei entsprechendem Hinweis, ohne entsprechende Belehrung 1 Jahr!) erforderlich MIT der Forderung nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid!
Grüße von
Tilo!
Da hat Euer Sachbearbeiter aber eine seltsame Einstellung zum Leistungswesen! Schon der Hinweis auf eine Leistungsunterbrechung, die eigentlich vor Monaten hätte stattfinden sollen, ohne Rückforderung des Krankengeldes von April bis Juli 2009, weist auf eine sinnige Bearbeitung hin. Was sagt er denn zu den gesetzlichen Vorgaben des SGB V?
Hierzu -Zitat-:
...lt. Telefonat sei es ja sowieso völlig egal um welche Erkrankungen es sich 2007 und 2009 getrennt voneinander gehandelt hat, da die KK alles zusammenzählt...
gibt es anderslautende und eindeutige Bestimmungen, die besagen, daß innerhalb einer sogenannten Blockfrist von 3 Jahren insgesamt für 78 Wochen Krankengeld anläßlich der SELBEN Erkrankung gezahlt wird.
Gleiche, ähnliche oder auch völlig andere Erkrankungen aufgrund abweichender Ursachen werden nicht innerhalb einer Blockfrist zusammengezählt, zumal die 2. Erkrankung auch nicht hinzugetreten ist! Die Erkrankungsursache stellt der Sachbearbeiter als medizinischer Laie mittels Arztanfrage fest und beurteilt dies nicht selbst!
Wie Czauderna rät, ist unbedingt ein schriftlicher Widerspruch (Frist i.d.R. 1 Monat ab Kenntnisnahme bei entsprechendem Hinweis, ohne entsprechende Belehrung 1 Jahr!) erforderlich MIT der Forderung nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid!
Grüße von
Tilo!
Das Problem ist wohl, dass mein Mann in den Arztberichten von 2007 irgendwo das Wort "Arthrose" stehen hat,
aber nie in dieser Zeit auf die Arthrose behandelt wurde, sondern auf den Meniskusschaden und die anschl. Thrombosen. Die Ärzte meinten sogar sinngemäss, da wäre kein Knorpelschaden oder sonstiges, es muss mit der Meniskus-OP getan sein.
Im Jahr 2008 wurde dann die Achsfehlstellung festgestellt und eine Achskorrektur gemacht um den Druckpunkt zu verlagern.
Jetzt wird eben von Seiten der KK argumentiert, da war mal in 2007 Arthrose erwähnt, also ist es dieselbe Erkrankung.
Wir fordern jetzt erstmal den rechtsmittelfähigen Bescheid an mit einer genauen Aufstellung der Krankenzeit mit Erkrankungen.
Vor allem teilt sich das noch auf das linke und rechte Bein auf, evtl. kann man da auch noch etwas herausrechnen.
Wir sind ja auch der Meinung, die KK muss argumentieren, warum und wieso sie versch. Erkrankungen zusammenzählt.
Die Beratung durch den VDK verneinte das auch, meinte wir hätten kaum Chancen, weil eben ähnliche Erkrankungen zusammengerechnet werden, bei 78 Wochen ist dann Schluß. Was ähnlich ist, entscheidet die KK.
Der "Witz" an der Sache ist nur, Ende 2007 wurde mein Mann sogar vom MDK für gesund und voll arbeitsfähig befunden. Er war also gesund und eine andere Erkrankung kam später, als er wieder arbeitsfähig war.
Das Argument, die KK hätte meinen Mann wohl vergessen zählt für mich nicht, das ist reine Schikane, denn die Akte meines Mannes lag immer "obenauf", im April lief noch ein Widerspruch gegen Gutachten nach Aktenlage.
Selbst bei der pers. Begutachtung stellte der MDK fest, nicht arbeitsfähig auf unbestimmte Zeit.
Im Gutachten des MDK steht auch AU-Beginn 8/2008, KG-Ende 2/10.
Was ja auf eine eigentständige Erkrankung hinweist. Ansonsten hätte da ja schon AU-Beginn 2007 gestanden.
Schätze das hat der KK so gar nicht gefallen und jetzt werden eben Gründe gesucht einen loszuwerden.
aber nie in dieser Zeit auf die Arthrose behandelt wurde, sondern auf den Meniskusschaden und die anschl. Thrombosen. Die Ärzte meinten sogar sinngemäss, da wäre kein Knorpelschaden oder sonstiges, es muss mit der Meniskus-OP getan sein.
Im Jahr 2008 wurde dann die Achsfehlstellung festgestellt und eine Achskorrektur gemacht um den Druckpunkt zu verlagern.
Jetzt wird eben von Seiten der KK argumentiert, da war mal in 2007 Arthrose erwähnt, also ist es dieselbe Erkrankung.
Wir fordern jetzt erstmal den rechtsmittelfähigen Bescheid an mit einer genauen Aufstellung der Krankenzeit mit Erkrankungen.
Vor allem teilt sich das noch auf das linke und rechte Bein auf, evtl. kann man da auch noch etwas herausrechnen.
Wir sind ja auch der Meinung, die KK muss argumentieren, warum und wieso sie versch. Erkrankungen zusammenzählt.
Die Beratung durch den VDK verneinte das auch, meinte wir hätten kaum Chancen, weil eben ähnliche Erkrankungen zusammengerechnet werden, bei 78 Wochen ist dann Schluß. Was ähnlich ist, entscheidet die KK.
Der "Witz" an der Sache ist nur, Ende 2007 wurde mein Mann sogar vom MDK für gesund und voll arbeitsfähig befunden. Er war also gesund und eine andere Erkrankung kam später, als er wieder arbeitsfähig war.
Das Argument, die KK hätte meinen Mann wohl vergessen zählt für mich nicht, das ist reine Schikane, denn die Akte meines Mannes lag immer "obenauf", im April lief noch ein Widerspruch gegen Gutachten nach Aktenlage.
Selbst bei der pers. Begutachtung stellte der MDK fest, nicht arbeitsfähig auf unbestimmte Zeit.
Im Gutachten des MDK steht auch AU-Beginn 8/2008, KG-Ende 2/10.
Was ja auf eine eigentständige Erkrankung hinweist. Ansonsten hätte da ja schon AU-Beginn 2007 gestanden.
Schätze das hat der KK so gar nicht gefallen und jetzt werden eben Gründe gesucht einen loszuwerden.
Moin Crazycat!
Zitat: Das Problem ist wohl, dass mein Mann in den Arztberichten von 2007 irgendwo das Wort "Arthrose" stehen hat...
Genauso sieht es wohl der Sachbearbeiter (meine Meinung). Da aber das Krankengeld nicht wegen der Arthrose gezahlt wurde, sondern wegen einer anderen Krankheit, die nicht mit dieser im Zusammenhang steht (ist das so?), darf keine Zusammenrechnung erfolgen, um das Ende der KG-Zahlung (sog. Leistungsunterbrechung) zu beschleunigen. In einem ähnlichen Fall habe ich den behandelnden Hausarzt bestätigen lassen, daß die andere, latente Erkrankung, die auch mal irgendwann im Verlauf der Aktenlage erwähnt wurde, nicht zu der fraglichen Arbeitsunfähigkeit geführt und auch nicht dazu beigetragen hat, also nicht die Ursache war! Damit war das Thema erledigt! Ihr habt ja auch ganz gute Argumente, wie ich Deiner Schilderung entnehme!
Und: Der Sachbearbeiter steht auch immer unter dem Druck, Kosten einsparen zu müssen! Aber das müßt Ihr ja nicht für Euch so hinnehmen und das sollte auch nicht Euer Problem sein!
Viel Glück und bleibt dran!
Grüße von
Tilo!
Zitat: Das Problem ist wohl, dass mein Mann in den Arztberichten von 2007 irgendwo das Wort "Arthrose" stehen hat...
Genauso sieht es wohl der Sachbearbeiter (meine Meinung). Da aber das Krankengeld nicht wegen der Arthrose gezahlt wurde, sondern wegen einer anderen Krankheit, die nicht mit dieser im Zusammenhang steht (ist das so?), darf keine Zusammenrechnung erfolgen, um das Ende der KG-Zahlung (sog. Leistungsunterbrechung) zu beschleunigen. In einem ähnlichen Fall habe ich den behandelnden Hausarzt bestätigen lassen, daß die andere, latente Erkrankung, die auch mal irgendwann im Verlauf der Aktenlage erwähnt wurde, nicht zu der fraglichen Arbeitsunfähigkeit geführt und auch nicht dazu beigetragen hat, also nicht die Ursache war! Damit war das Thema erledigt! Ihr habt ja auch ganz gute Argumente, wie ich Deiner Schilderung entnehme!
Und: Der Sachbearbeiter steht auch immer unter dem Druck, Kosten einsparen zu müssen! Aber das müßt Ihr ja nicht für Euch so hinnehmen und das sollte auch nicht Euer Problem sein!
Viel Glück und bleibt dran!
Grüße von
Tilo!
So, wir fahren gleich zur Krankenkasse und geben das Schreiben mit Widerspruch schnell persönlich ab, lassen und das natürlich abstempeln
Nachher nochmal den VDK anrufen ob die nun irgendetwas unternommen haben, die Beratung meinte mein Mann hätte kaum Chancen, da es ja innerhalb von 3 Jahren nur einmal 78 Wochen KG gibt, ziemlich egal für welche Erkrankung.
Widerspricht nur allem was wir hier und überall woanders im Netz gefunden und gelesen haben.
Total verworren alles, auch die ganze Vorgehensweise der KK.
Aber wir warten dann mal auf eine Reaktion.

Nachher nochmal den VDK anrufen ob die nun irgendetwas unternommen haben, die Beratung meinte mein Mann hätte kaum Chancen, da es ja innerhalb von 3 Jahren nur einmal 78 Wochen KG gibt, ziemlich egal für welche Erkrankung.
Widerspricht nur allem was wir hier und überall woanders im Netz gefunden und gelesen haben.
Total verworren alles, auch die ganze Vorgehensweise der KK.
Aber wir warten dann mal auf eine Reaktion.
Hallo Crazycat!
Zitat: Total verworren alles, auch die ganze Vorgehensweise der KK.
Die Aussage, daß es nur einmal Krankengeld für 78 Wochen gibt, egal für welche Erkrankung, ist zunächst einmal richtig! Aber trifft Eure Sache nicht, da verschiedene Erkrankungen, auch die, die keinen Anteil an der Arbeitsunfähigkeit hatten, in diese Berechnung mit einbezogen wurden.
Halt uns bitte auf dem Laufenden! Jedes durchgesetzte Recht ist auch immer wichtig für andere Versicherte in ähnlichen Situationen! Schade, daß fast jeder inzwischen zum Einzelkämpfer werden muß, um gesetzliche Vorgaben zu beleben! Das nennt sich dann Gesundheitsreform!
*drückeuchbeidedaumen*
Grüße von
Tilo!
Zitat: Total verworren alles, auch die ganze Vorgehensweise der KK.
Die Aussage, daß es nur einmal Krankengeld für 78 Wochen gibt, egal für welche Erkrankung, ist zunächst einmal richtig! Aber trifft Eure Sache nicht, da verschiedene Erkrankungen, auch die, die keinen Anteil an der Arbeitsunfähigkeit hatten, in diese Berechnung mit einbezogen wurden.
Halt uns bitte auf dem Laufenden! Jedes durchgesetzte Recht ist auch immer wichtig für andere Versicherte in ähnlichen Situationen! Schade, daß fast jeder inzwischen zum Einzelkämpfer werden muß, um gesetzliche Vorgaben zu beleben! Das nennt sich dann Gesundheitsreform!
*drückeuchbeidedaumen*
Grüße von
Tilo!
Hallo Crazycat!
Melde mich noch 'mal eben!
Habe in der Eile doch etwas ganz Wichtiges vergessen - vielleicht, weil es so selbstverständlich geworden ist!
Ihr habt das Recht auf Akteneinsicht. Der Gesetzgeber nennt dies die Optimierung rechtsstaatlicher Möglichkeiten der Überprüfung.
Die Akten könnt Ihr Euch direkt in den Räumen Eurer Krankenkasse zeigen lassen. Alles was Euch dabei wichtig erscheint, kann und sollte an Ort und Stelle kopiert werden! Laßt Euch daher unbedingt die gesamte Original-Krankenakte zeigen, die zur Zeit Gegenstand des Widerspruchs ist. Hierin solltet Ihr alle Unterlagen zur Entscheidungsfindung Eures Sachbearbeiters sehen und die Akte sollte auch vollständig sein. Evtl. nach Aktenlage eingeholte beratungsärztliche Stellungnahmen/Gutachten des MdK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) gehören ebenso dazu!
Hier der Text zu § 25 SGB X (Sozialgesetzbuch 10) und damit die gesetzliche Grundlage zu Eurem Recht (laßt Euch also nicht abwimmeln):
Sozialgesetzbuch Zehntes Buch
Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 25
Akteneinsicht durch Beteiligte
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.
(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde stattdessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.
(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen.
(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.
(5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen.
Außerdem wichtig: Wenn die Arbeitsunfähigkeit weiterhin anhält, nicht vergessen, der Krankenkasse unaufgefordert die lfd. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Eures behandelnden Arztes zuzusenden (vorher kopieren!).
Grüße von
Tilo!
Melde mich noch 'mal eben!
Habe in der Eile doch etwas ganz Wichtiges vergessen - vielleicht, weil es so selbstverständlich geworden ist!
Ihr habt das Recht auf Akteneinsicht. Der Gesetzgeber nennt dies die Optimierung rechtsstaatlicher Möglichkeiten der Überprüfung.
Die Akten könnt Ihr Euch direkt in den Räumen Eurer Krankenkasse zeigen lassen. Alles was Euch dabei wichtig erscheint, kann und sollte an Ort und Stelle kopiert werden! Laßt Euch daher unbedingt die gesamte Original-Krankenakte zeigen, die zur Zeit Gegenstand des Widerspruchs ist. Hierin solltet Ihr alle Unterlagen zur Entscheidungsfindung Eures Sachbearbeiters sehen und die Akte sollte auch vollständig sein. Evtl. nach Aktenlage eingeholte beratungsärztliche Stellungnahmen/Gutachten des MdK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) gehören ebenso dazu!
Hier der Text zu § 25 SGB X (Sozialgesetzbuch 10) und damit die gesetzliche Grundlage zu Eurem Recht (laßt Euch also nicht abwimmeln):
Sozialgesetzbuch Zehntes Buch
Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 25
Akteneinsicht durch Beteiligte
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.
(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde stattdessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.
(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen.
(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.
(5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen.
Außerdem wichtig: Wenn die Arbeitsunfähigkeit weiterhin anhält, nicht vergessen, der Krankenkasse unaufgefordert die lfd. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Eures behandelnden Arztes zuzusenden (vorher kopieren!).
Grüße von
Tilo!
die Akte wurde schon vor über einer Woche vom VdK angefordert.
aber wie macht man das jetzt mit der AU-Bescheinigung, macht der Arzt das jetzt nicht auf dem Zahlschein sondern wie sonst auch auf dem "gelben Schein"?
Oder doch auf dem Zahlschein der KK, aber ohne Eintragung der Bankdaten?
im Arbeitsamt meinte die Sachbearbeiterin nämlich, mein Mann müsste jetzt keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen.
aber wie macht man das jetzt mit der AU-Bescheinigung, macht der Arzt das jetzt nicht auf dem Zahlschein sondern wie sonst auch auf dem "gelben Schein"?
Oder doch auf dem Zahlschein der KK, aber ohne Eintragung der Bankdaten?
im Arbeitsamt meinte die Sachbearbeiterin nämlich, mein Mann müsste jetzt keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen.
Guten Morgen Crazycat!
Wenn die Arbeitsunfähigkeit noch besteht, ist es der "gelbe Schein"! Sollten noch Krankengeld-Auszahlungsscheine Eurer KK vorhanden sein, könnten die ebenfalls zum Einsatz kommen, auch gegen die Angabe der Bankdaten spricht hierbei überhaupt nichts! KG-Auszahlungsschein mit angehefteter gelber AU-Bescheinigung geht genauso gut!
Zur Problematik Arbeitsunfähigkeit bei Meldung beim Arbeitsamt mache ich mich noch schlau! Oder Du Dich! *gg*
Möglicherweise kennt sich ja schon jemand in diesem Forum damit aus und möchte etwas dazu schreiben!
Grüße von
Tilo!
Wenn die Arbeitsunfähigkeit noch besteht, ist es der "gelbe Schein"! Sollten noch Krankengeld-Auszahlungsscheine Eurer KK vorhanden sein, könnten die ebenfalls zum Einsatz kommen, auch gegen die Angabe der Bankdaten spricht hierbei überhaupt nichts! KG-Auszahlungsschein mit angehefteter gelber AU-Bescheinigung geht genauso gut!
Zur Problematik Arbeitsunfähigkeit bei Meldung beim Arbeitsamt mache ich mich noch schlau! Oder Du Dich! *gg*
Möglicherweise kennt sich ja schon jemand in diesem Forum damit aus und möchte etwas dazu schreiben!
Grüße von
Tilo!
Tilo hat geschrieben:Guten Morgen Crazycat!
Wenn die Arbeitsunfähigkeit noch besteht, ist es der "gelbe Schein"! Sollten noch Krankengeld-Auszahlungsscheine Eurer KK vorhanden sein, könnten die ebenfalls zum Einsatz kommen, auch gegen die Angabe der Bankdaten spricht hierbei überhaupt nichts! KG-Auszahlungsschein mit angehefteter gelber AU-Bescheinigung geht genauso gut!
Zur Problematik Arbeitsunfähigkeit bei Meldung beim Arbeitsamt mache ich mich noch schlau! Oder Du Dich! *gg*
Möglicherweise kennt sich ja schon jemand in diesem Forum damit aus und möchte etwas dazu schreiben!
Grüße von
Tilo!
Hallo,
wenn es bereits zum Krankengeldbezug gekommen ist dann muss kein
"gelber Zettel" mehr erstellt werden sondern der Arzt bestätigt das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit auf dem Auszahlschein der Krankenkasse
und diese zahlt dann das Krankengeld bis zu dem Tag an dem der Arzt den Auszahlschein unterschrieben hat bzw. bis zu Ende der Arbeitsunfähigkeit wenn diese dort vermerkt wird und in der Vergangenheit lag bzs nicht mehr als 2 Tage (z.B. Wochenende) in der Zukunft liegt.
Mit der Meldung beim Arbeitsamt verhälte sich genau so wie beim Arbeitgeber - solange die Entgeltfortzahlung /Leistungsfortzahlung greift bekommt der Arbeitgeber/Arbeitsamt seinen Durchschlag vom "gelben Zettel", danach nicht mehr.
Gruß
Czauderna
neenee
mein Mann bezog Krankengeld, ist jetzt ausgesteuert worden.
hat sich dann bei der Arbeitsagentur gemeldet und auch gleich gesagt, er ist weiterhin krank, stellt sich aber soweit es möglich ist zur Verfügung.
Gutachten von der Arbeitsagentur soll folgen.
Es gibt also kein Krankengeld mehr (erstmal, es sei denn der Widerspruch geht durch).
Jetzt sollte er ja um sicher zu gehen, sich regelmässig seine Au auch bestätigen lassen, nur gelber Schein, Zahlschein oder doch irgendwie anders, das müssen wir noch in Erfahrung bringen.
Zahlschein könnte er machen, aber gezahlt wird ja eh nix mehr.
Übrigens, ein Facharzttermin heute war teilweise positiv, er bekommt ein "brandneues" Kniegelenk, ein künstliches.
Nur leider jetzt nicht, er hat eine ganz neue Erkrankung die muss leider über viele Monate auskurieren, eine OP ist er dann möglich, wenn die Krankheit ausgeheilt ist.
Der Facharzt sagte auch, die damaligen Erkrankungen hätten nichts mit der Umstellung zu tun und die jetzige Erkrankung auch wieder nicht mit der Umstellung.
Er würde das sicher auch schriftlich für die KK bestätigen.

mein Mann bezog Krankengeld, ist jetzt ausgesteuert worden.
hat sich dann bei der Arbeitsagentur gemeldet und auch gleich gesagt, er ist weiterhin krank, stellt sich aber soweit es möglich ist zur Verfügung.
Gutachten von der Arbeitsagentur soll folgen.
Es gibt also kein Krankengeld mehr (erstmal, es sei denn der Widerspruch geht durch).
Jetzt sollte er ja um sicher zu gehen, sich regelmässig seine Au auch bestätigen lassen, nur gelber Schein, Zahlschein oder doch irgendwie anders, das müssen wir noch in Erfahrung bringen.
Zahlschein könnte er machen, aber gezahlt wird ja eh nix mehr.
Übrigens, ein Facharzttermin heute war teilweise positiv, er bekommt ein "brandneues" Kniegelenk, ein künstliches.
Nur leider jetzt nicht, er hat eine ganz neue Erkrankung die muss leider über viele Monate auskurieren, eine OP ist er dann möglich, wenn die Krankheit ausgeheilt ist.
Der Facharzt sagte auch, die damaligen Erkrankungen hätten nichts mit der Umstellung zu tun und die jetzige Erkrankung auch wieder nicht mit der Umstellung.
Er würde das sicher auch schriftlich für die KK bestätigen.
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
Hallo Crazycat!
Hier ein link zum SGB III - Arbeitsförderung; § 126 betrifft die Besonderheit bei Arbeitsunfähigkeit: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html
Da z.Zt. kein Krankengeld gezahlt wird, sind die gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die richtigen Nachweise. Hatte dazu schon geschrieben. Da das Arbeitsamt das Original bekommt, solltet Ihr davon eine Kopie für die Krankenkasse und eine für Euch anfertigen. Dies ist eine praktische Überlegung von mir, so würde ich es machen! So sind alle Beteiligten informiert und es kann nichts anbrennen!
Alle guten Wünsche für Deinen Ehemann!
Gutes Wochenende,
auch für Czauderna,
von Tilo!
Hier ein link zum SGB III - Arbeitsförderung; § 126 betrifft die Besonderheit bei Arbeitsunfähigkeit: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html
Da z.Zt. kein Krankengeld gezahlt wird, sind die gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die richtigen Nachweise. Hatte dazu schon geschrieben. Da das Arbeitsamt das Original bekommt, solltet Ihr davon eine Kopie für die Krankenkasse und eine für Euch anfertigen. Dies ist eine praktische Überlegung von mir, so würde ich es machen! So sind alle Beteiligten informiert und es kann nichts anbrennen!
Alle guten Wünsche für Deinen Ehemann!
Gutes Wochenende,
auch für Czauderna,
von Tilo!
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