HAUSHALTSHILFE bei krankenhausaufendhalt des partners

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jokersel
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HAUSHALTSHILFE bei krankenhausaufendhalt des partners

Beitragvon jokersel » 21.07.2009, 16:07

meine Mutter 72 mus an der Hüfte operiert werden,eingeplant sind mit Reha ca.5Wochen.der Vater ist 82 ,schwer Herzkrank und würde die Zeit über alleine im eigenen Haus sein.Er hat keine Pflegestufe!!
Die Barmer hat mir tel, mitgeteilt das es Haushaltshilfen nur mit Pflegestufe gibt,oder Kinder unter 12 im Haushalt leben.
Pflegestufe ist nicht möglich.
Die Betreuung könnte von mir übernommen werden(Kochen,Putzen,ect.)auch die betreunung nach dem Krankenhausaufenthalt der Mutter muss darüber hinaus sicherlich erforderlich sein.
Auch bin ich in der Krankenpflege ausgebildet,habe aber keine Anstellung.
Wie verhält sich das rechtlich,und welche Möglichkeiten habe ich?

Czauderna
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Re: HAUSHALTSHILFE bei krankenhausaufendhalt des partners

Beitragvon Czauderna » 21.07.2009, 16:15

jokersel hat geschrieben:meine Mutter 72 mus an der Hüfte operiert werden,eingeplant sind mit Reha ca.5Wochen.der Vater ist 82 ,schwer Herzkrank und würde die Zeit über alleine im eigenen Haus sein.Er hat keine Pflegestufe!!
Die Barmer hat mir tel, mitgeteilt das es Haushaltshilfen nur mit Pflegestufe gibt,oder Kinder unter 12 im Haushalt leben.
Pflegestufe ist nicht möglich.
Die Betreuung könnte von mir übernommen werden(Kochen,Putzen,ect.)auch die betreunung nach dem Krankenhausaufenthalt der Mutter muss darüber hinaus sicherlich erforderlich sein.
Auch bin ich in der Krankenpflege ausgebildet,habe aber keine Anstellung.
Wie verhält sich das rechtlich,und welche Möglichkeiten habe ich?


Hallo,

ja, die Barmer hat da recht - Haushaltshilfe gibt es nur von der Krankenkasse bei Haushalten mit Kindern bis 12. Jahren bzw. mit
schwerbehinderten Kindern - dann gibt es noch die Verhinderungspflege von der Pflegekasse, dazu muss aber eine Pflegestufe vorhanden
sein.
was es noch von der Kasse gibt wäre häusliche Krankenpflege zur Vermeidung von Krankenhauspflege - trifft aber in diesem Falle nicht
zu.
Ergo, hier sind Kranken- und Pflegekasse außen vor.

Gruß

Czauderna

Tilo
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Beitragvon Tilo » 22.07.2009, 09:53

Hallo jokersel,

gibt es in Eurem Umfeld wie Nachbarschaft oder Familie niemanden, der sich zunächst um Deinen Vater zeitweilig kümmern könnte? Ich weiß, leidiges Thema!

In manchen Städten gibt es Soziale Dienste, die ehrenamtliche Helfer vermitteln, die einige Stunden des Tages überbrücken könnten, bis Du wieder da bist.

Mach Dich schlau, evtl. zuerst Telefonbuch und dann über die dort Gefundenen weiter durchfragen - Internet ist auch immer sehr informativ (googlen)! Oder geht doch Familie?

Grüße von
Tilo!

ratte1
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Re: HAUSHALTSHILFE bei krankenhausaufendhalt des partners

Beitragvon ratte1 » 26.07.2009, 22:30

Czauderna hat geschrieben:
jokersel hat geschrieben:meine Mutter 72 mus an der Hüfte operiert werden,eingeplant sind mit Reha ca.5Wochen.der Vater ist 82 ,schwer Herzkrank und würde die Zeit über alleine im eigenen Haus sein.Er hat keine Pflegestufe!!
Die Barmer hat mir tel, mitgeteilt das es Haushaltshilfen nur mit Pflegestufe gibt,oder Kinder unter 12 im Haushalt leben.
Pflegestufe ist nicht möglich.
Die Betreuung könnte von mir übernommen werden(Kochen,Putzen,ect.)auch die betreunung nach dem Krankenhausaufenthalt der Mutter muss darüber hinaus sicherlich erforderlich sein.
Auch bin ich in der Krankenpflege ausgebildet,habe aber keine Anstellung.
Wie verhält sich das rechtlich,und welche Möglichkeiten habe ich?


Hallo,

ja, die Barmer hat da recht - Haushaltshilfe gibt es nur von der Krankenkasse bei Haushalten mit Kindern bis 12. Jahren bzw. mit
schwerbehinderten Kindern - dann gibt es noch die Verhinderungspflege von der Pflegekasse, dazu muss aber eine Pflegestufe vorhanden
sein.
was es noch von der Kasse gibt wäre häusliche Krankenpflege zur Vermeidung von Krankenhauspflege - trifft aber in diesem Falle nicht
zu.
Ergo, hier sind Kranken- und Pflegekasse außen vor.

Gruß

Czauderna
Das stimmt nur zum Teil. Mehrer KK haben Satzungregelungen, die einen Haushaltshilfeanspruch auch in Haushalten ohne Kinder vorsehen. Ob die Barmer dazu gehört, weiß ich leider nicht.

Allerdings würde das hier nicht weiterhelfen. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es um eine Bezahlung von Haushaltshilfeleistungen durch das eigenen Kind. Dieses hat der Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen, hier wäre nur eine Kostenerstattung (z.B. bei Verdienstausfall) möglich.

(Rechtliche) Möglichkeiten hätte im Übrigen nur die/der Versicherte selbst, nicht die Person, die die Leistung erbringen will.

MfG

ratte1


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