KV-Beitrag nach ALG1 und Familienversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Sakrileg
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KV-Beitrag nach ALG1 und Familienversicherung

Beitragvon Sakrileg » 25.07.2009, 12:10

Ab 01.10.2009 entfällt mein Bezug von ALG1. Anspruch auf ALG2 besteht nicht, auch werde ich keine Renten o.ä. erhalten. Ich bin dann 60 Jahre + 5 Mon. und habe nicht vor noch zu arbeiten. Aufgrund meines Einkommens (<840) werde ich den Mindestbeitragssatz an die GKV bezahlen muessen. Ich habe Zeit meines Lebens in die GKV, entweder pflicht- oder freiwiligversichert eingezahlt. Meine Frau ist seit 2003 bei mir familienmitversichert. Meine Fragen nun:
1. Bleibt meine Frau bei mir mitversichert? Sie hat mtl. Mieteinnahmen (Miete ./. AFA ./. Kosten) in Höhe von ca. € 210,--.
2. Ab 01.01.2011 bezieht meine Frau eine vorgezogene gesetzliche Altersrente und ist dann selber in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Sie bezahlt ab dann auch noch Beiträge aus einer Direktversicherung. Werden dann ab diesem Zeitpunkt die o.a. Mieteinnahmen auch noch verbeitragt?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 25.07.2009, 13:40

Okay, mit dem Ende aus dem ALG I-Bezug, entfällt die Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Damit ist die Holde natürlich auch nicht mehr familienversichert, da diese Familienversicherung von der Mitgliedschaft des Stammversicherten (also von Dir) abhängig ist.

Ergo, muss nunmehr eine freiw. Krankenversicherung her. Ihr könnt Euch jetzt aussuchen, wer den Beitritt zur freiw. Kv. anzeigt. Du, oder die Holde.

Wenn Du jetzt den Beitritt zur freiw. Kv. anzeigst, dann verbleibt die Holde, genauso wie vorher in der kostenlosen Familienversicherung. Die Familienversicherung ist möglich, wenn das Gesamteinkommen des Familienangehörige unterhalb von 360,00 Euro monatlich liegt.

Wenn die Holde am 01.01.2011 eine vorgezogene Altersrente bezieht und zuvor min. 90 % in der 2. Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert gewesen ist (ganz egal ob Pflicht- oder Familienversicherung), dann rutscht sie in die Pflichtversicherung als Rentnerin gem. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V. D. h. über den Rentenbezug ist sie pflichtversichert; die Beitragszahlung übernimmt der Rententräger. Da sie offensichtlich noch Einnahmen aus einer sog. Direktversicherung erhält, sind diese beitragspflichtig, sofern der mtl. Betrag oberhalb von 126,00 Euro liegt.

In dieser Konstellation kannst Du die freiw. Kv. kündigen und rutscht in die kostenlose Familienversicherung, sofern Dein Gesamteinkommen natürlich unterhalb von 360,00 Euro monatlich liegt!


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