.

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

HebDenlyff
Beiträge: 2
Registriert: 19.03.2007, 22:58

.

Beitragvon HebDenlyff » 19.03.2007, 23:08

i.
Zuletzt geändert von HebDenlyff am 24.05.2012, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 20.03.2007, 08:18

:-) gute Idee wenn der job 401 Euro einbringt wird Sie versicherungspflichtig, diese Entscheidung trägt jedoch der AG, mal mit diesem reden.
Gruß

HebDenlyff
Beiträge: 2
Registriert: 19.03.2007, 22:58

Beitragvon HebDenlyff » 20.03.2007, 13:41

i.
Zuletzt geändert von HebDenlyff am 24.05.2012, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.

Marc
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 48
Registriert: 15.12.2006, 00:31

Beitragvon Marc » 20.03.2007, 17:55

Nein, mit den Zinsen geht das leider nicht. Sie müsste eine freiwillige Versicherung abschließen, dazu fehlt dann aber die nötige Vorversicherungszeit.

Es bliebe der Weg über den Arbeitgeber. Oder eine zweite Nebenbeschäftigung aufnehmen. Wenn man mit beiden zusammen über 400 EUR kommt, wird man auch pflichtversichert.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 20 Gäste