GKV freiwillig ohne Vorversicherung ab 01.04.2007

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Beitragvon Frank » 20.03.2007, 10:50

hat der krankenkassen mann denn nichts zu der neuen versicherungspflicht ab 01.04. geschrieben? von der reform 2007?

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Beitragvon Experte_24 » 20.03.2007, 11:33

Die Frage stelle ich mir auch. Nur wie kann ich Ihm jetzt konkret weiterhelfen ? Was kann er der GKV noch sagen, damit die es verstehen das er lt. Reform 2007 sich versichern kann OHNE die Beiträge ab 01.10. nachzuzahlen ? Es ist Ihm wichtig, da seine Familie auch noch mit dranhängt.

Frank
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Beitragvon Frank » 20.03.2007, 12:00

ich würde es in großen fett gedruckten buchstaben schreiben :mrgreen:

Ab dem 01.04.2007 muß ich mich laut Gesetz zum 01.04.2007 bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern, wo ich zuletzt versichert war.

und darauf muß die kasse ja direkt antworten können.

fwilke
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Beitragvon fwilke » 20.03.2007, 14:43

Nur mal so zwischendurch: Hat der Bundespräsident das eigentlich inzwischen unterschrieben? Sonst kann sich das alles auch noch auf den 01.05.2007 verschieben.
Solange die Unterschrift fehlt, gibt's für die KK meist noch nicht mal 'ne Durchführungsbestimmung!

Frank Wilke

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Beitragvon Marc » 20.03.2007, 17:50

@ fwilke

Meines Wissens nach ist das noch nicht durch. Daher wird sich der Sachbearbeiter der KK da auch noch raushalten und keine anderen Auskünfte geben bis das Gesetz durch ist, schätze ich mal.

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Beitragvon Frank » 20.03.2007, 22:06

der bundespräsident war bis zum 16.03. auf reisen. jetzt hat er noch ein paar tage zeit die 600 seiten gesetzestext durchzuschmökern. unsere ulla rechnet fest damit, dass das gesetz zum 1.4. in kraft tritt. die arbeiten da auch alle "just in time".

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Beitragvon Gast » 21.03.2007, 10:58

Der Selbständig kommt m.E. nicht in die Versicherungspflicht ab 1.4.07 aufgrund seiner selbständigen Tätigkeit!! Denn, § 5 Abs. 5 SGB V (neue Fassung ab 1.4.07): nach Abs. 1 Nr. 1 oder 5 bis 13 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.

Gruß

Henriette

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Beitragvon Experte_24 » 21.03.2007, 11:01

Oje, was denn nun ?

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Beitragvon fwilke » 21.03.2007, 13:52

Es geht ja auch nicht darum, dass jemand "versicherungspflichtig" ist, sondern dass die "Pflicht zur Versicherung" eintritt.
Wer ohne Versicherung, aber der GKV zuzuordnen ist (weil hier zuletzt versichert), der wird auf Antrag dort wieder aufgenommen!

Frank Wilke

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Beitragvon Frank » 21.03.2007, 18:06

Hier gibt es jetzt eine Hotline vom BMVG zur Gesundheitsreform
viewtopic.php?p=1289#1289

Ruf doch mal an...


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