Hallo, habe folgendes problem:
-war über meinem vater privat versichert bei der Debeka
-habe von September 08 bis August 09 ein Freiwill. Soz. jahr gemacht, dort musste ich mich zwangsweise Gesetzlich ( bei der GEK) versichern, die Privat wurd stillgelegt ; mit RUhensurkunde,, dass ich nach wegfall des versicherungszwangs wieder eintreten könne
-ab oktober 09 beginne ich zu studieren;etzt kann man die krankenkasse ja erst nach 18 monaten wechseln;
PRoblem 1: ich koste meine Vater nur 20€ mehr im Monat bei der Debeka,
Die gesetzliche will als Student 55€
Problem 2: ich brauch die privat wegen ein paar teuren Zahnarztsachen, die ich vor dem FSJ versäumt habe
Problem 3: so wie ich das verstanden habe, muss man entweder in den ersten 3 monaten als student die Versicherung wechseln,
wechseln könnte ich nach der 18 monats-regel erst im Febuar, also zuspät, wegen der studentenversicherung?
Anmerkung: für nächsten Monat, September, melde ich ALG1 und und kriege die GKV daher bezahlt
Frage: gibt es also keine möglichkeit mich in absehbarer zeit privat zu versichern, doppelt versichern geht ja nicht,
-aber vllt für den überbrückungszeitraum von 6 monaten , einfach privat versichern und die Privat bei der Uni angeben;
die gesetzliche einfach 6monate weiterbezahlen, und kein verdienst usw angeben ?
kostet war was,aber da ich später jahrelang privat wäre würde es sich lohnen;geht das evtl?
Für Hilfe wäre ich äußerst Hilfreich, da ich vor der GKV nichts von der 18 monatsreglung wusste und nun dumm dasteh
-edit: habe bei der unieinschreibung schon die versicherungsbescheinigung der GEk abgegben
-falls es doch eher ins Studenten-Forum gehört, bitte verscheiben
problem: GKV , PKV, Studiumsanfang
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Hallo,
die Geschichte mit den 18 Monaten gilt nur für den Wechsel zwischen zwei GKVs, nicht für die Rückkehr zur Privaten.
ABER: Wie lange studieren Sie? Mit 25 + ggf. Wehr/Zivildiesnt fallen Sie aus der Beihilfe und konsten dann deutlich mehr als die 20€. In der GKV als Student bleibt der Beitrag bis zu 30 LJ bzw. 14 Fachsemester bei ca. 55€.
Gruß
CM
die Geschichte mit den 18 Monaten gilt nur für den Wechsel zwischen zwei GKVs, nicht für die Rückkehr zur Privaten.
ABER: Wie lange studieren Sie? Mit 25 + ggf. Wehr/Zivildiesnt fallen Sie aus der Beihilfe und konsten dann deutlich mehr als die 20€. In der GKV als Student bleibt der Beitrag bis zu 30 LJ bzw. 14 Fachsemester bei ca. 55€.
Gruß
CM
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wegen dem Studium:
ich fange jetzt mit 19 an; wenn ich schätze normal 5 Jahre bis zum Master bin ich mit 24 fertig, wenn ich dann vllt 2 semester mehr brauche zahl ich vllt nen halbes jahr noch vollen beitrag, das wäre nicht das problem
hmm 1. die GEK meinte, mein frühestern Kündigungstermin wäre halt nach 18 Monaten;
ich kann also früher schon einfach früher kündigen wenn ich zur Privaten zurück will?
ich fange jetzt mit 19 an; wenn ich schätze normal 5 Jahre bis zum Master bin ich mit 24 fertig, wenn ich dann vllt 2 semester mehr brauche zahl ich vllt nen halbes jahr noch vollen beitrag, das wäre nicht das problem
hmm 1. die GEK meinte, mein frühestern Kündigungstermin wäre halt nach 18 Monaten;
ich kann also früher schon einfach früher kündigen wenn ich zur Privaten zurück will?
Hallo,
also ich sehe die Sache so - Ende der pflichtversicherung aufgrund des freiwilligen Sozialen Jahres zum 31.08.2009.
Studienbeginn ab 01.10.2009, d.h. ab dem 1.10.2009 kann die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Studenten beantragt werden, was einen zwingenden Wechsel zur PKV zur Folge hat.
Bleibt also der September 2009 !!
Es gibt nun folgende Möglichkeit - nix machen und auf die Kasse warten.
Versicherungstechnisch ist das meiner Meinung nach kein grosses Risiko, besteht doch ein nachgehender Leistungsanspruch für einen Monat.
Bei der PKV bestätigen lassen dass ab dem 01.10.2009 dort eine Krankenvollversicherung besteht - danach bei der Kasse vorstellig werden
(am besten persönlich) und dort den Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Studenten beantragen - den kann die Kasse nicht ablehnen.
Dann kommt es eben darauf an wie die Kasse reagiert - wenn du keinen Antrag stellst kann Sie grundsätzlich keine Zwangsmitgliedschaft für den September herstellen - du musst aber damit rechen, solltest du innerhalb der nächsten vier Jahre wieder in die GKV zurückkehren, musst du evtl. diesen einen Monat nachversicheren, sprich nachbezahlen.
Gruß
Czauderna
also ich sehe die Sache so - Ende der pflichtversicherung aufgrund des freiwilligen Sozialen Jahres zum 31.08.2009.
Studienbeginn ab 01.10.2009, d.h. ab dem 1.10.2009 kann die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Studenten beantragt werden, was einen zwingenden Wechsel zur PKV zur Folge hat.
Bleibt also der September 2009 !!
Es gibt nun folgende Möglichkeit - nix machen und auf die Kasse warten.
Versicherungstechnisch ist das meiner Meinung nach kein grosses Risiko, besteht doch ein nachgehender Leistungsanspruch für einen Monat.
Bei der PKV bestätigen lassen dass ab dem 01.10.2009 dort eine Krankenvollversicherung besteht - danach bei der Kasse vorstellig werden
(am besten persönlich) und dort den Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Studenten beantragen - den kann die Kasse nicht ablehnen.
Dann kommt es eben darauf an wie die Kasse reagiert - wenn du keinen Antrag stellst kann Sie grundsätzlich keine Zwangsmitgliedschaft für den September herstellen - du musst aber damit rechen, solltest du innerhalb der nächsten vier Jahre wieder in die GKV zurückkehren, musst du evtl. diesen einen Monat nachversicheren, sprich nachbezahlen.
Gruß
Czauderna
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Czauderna hat geschrieben:Hallo,
also ich sehe die Sache so - Ende der pflichtversicherung aufgrund des freiwilligen Sozialen Jahres zum 31.08.2009.
Studienbeginn ab 01.10.2009, d.h. ab dem 1.10.2009 kann die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Studenten beantragt werden, was einen zwingenden Wechsel zur PKV zur Folge hat.
Bleibt also der September 2009 !!
Hi Günter,
wie schauts denn damit aus, dass er keine ausreichenden Vorversicherungszeiten hat und sich ab dem 01.09.09 gar nicht freiwillig GKV versichern kann (Ende FSJ 31.08) und auch ab dem tag wieder Beihilfefähig ist.
@ JanBerlin: Ihr Debeka-Betreuer soll das mit der GEK selber klären bzw über seinen Chef klären lassen. Die kuschen, glauben Sie es mir.
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richtig FSJ war von 1.9.08-31.8.09
ab 1.09.-30.9.2009 kriege ich dann ALG1,da zahlt ja das amt, auch kein ding;
aber sehe ich das zusammenfassend richtig: dass die 18-monats-regelung nur für Wechsel innerhalb der GKV gilt,
und ich trotzdem nach 12Monaten Pflichtversicherung wieder in die Private kann, indem ich mich einfach von der Versicherungspflicht befreien lasse.
Dann gehe ich diesen Monat noch zur KK, kündige ( habe was von 2 Monaten Kündigungsfrist gelesen) und lasse mich halt zum 1.11. von der Versicherungspflicht befreien und gehe zurück zur Debeka
wenn das so klappt wäre alles perfekt;)
ab 1.09.-30.9.2009 kriege ich dann ALG1,da zahlt ja das amt, auch kein ding;
aber sehe ich das zusammenfassend richtig: dass die 18-monats-regelung nur für Wechsel innerhalb der GKV gilt,
und ich trotzdem nach 12Monaten Pflichtversicherung wieder in die Private kann, indem ich mich einfach von der Versicherungspflicht befreien lasse.
Dann gehe ich diesen Monat noch zur KK, kündige ( habe was von 2 Monaten Kündigungsfrist gelesen) und lasse mich halt zum 1.11. von der Versicherungspflicht befreien und gehe zurück zur Debeka
wenn das so klappt wäre alles perfekt;)
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