ich fange ab September ein Studium im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung an und bin daher ab 01.09.09 Beamter auf Widerruf.
Deshalb wollte ich von der GKV zur PKV wechseln und war bei einem Makler. Der hat anhand meiner Gesundheitsangaben einen Maklerpool angefragt (nicht direkt bei einer PKV) - als Antwort kam dann von diesem Pool, dass bei einer Anfrage an die verschiedenen PKV zu 95% eine Ablehnung kommt (hab ich mir schon gedacht).
Ich habe mich daher für eine GKV entschieden. Der Mitgliedschaftsantrag wurde aber falsch ausgefüllt: Ich wurde nicht als "freiwilliges Mitglied", sondern als "Auszubildender" in die GVK aufgenommen.
Nun meine Fragen:
- Der Mitgliedschaftsantrag mit der GKV dürfte nichtig sein, oder? Immerhin MUSS ich mich freiwillig versichern, wenn ich zu einer GKV gehe.
- Der Mitgliedschaftsantrag müsste also innerhalb der nächsten 3 Tage neu gemacht werden?
- Wenn ich jetzt bei der GKV als freiwilliges Mitglied unterschreibe, hab ich dann auch als freiwilliges Mitglied eine 18monatige Bindungsfrist?
- Nach der Zeit als Beamter auf Widerruf - also bei Ernennung zum Beamten auf Probe - hab ich die Chance von der dauernden Öffnung der PKV zu profitieren?
- Dies muss dann aber innerhalb von 6 Monaten nach Ernennung zum Beamten auf Probe geschehen?
- Es erfolgt trotz Risikoprüfung keine Ablehnung (die jetzt zu 95% kommen würde) und kein allzu hoher Risikozuschlag?
- Ich wäre dann in einer PKV?
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten.

Freundliche Grüße,
Opal18