Folgende Situation:
Bin im Moment in Elternzeit (3 Jahre) und Pflichtmitglied in der GKV. Mein Mann ist aufgrund seiner selbständigen Tätigkeit PKV-versichert. Unser Kind (2 Jahre) ist bei mir kostenfrei familienversichert. Nach Ablauf meiner Elternzeit (3 Jahre) habe ich gesundheitsbedingt noch 1 Jahr Sonderurlaub bei meinem Arbeitgeber beantragt. Diese Zeit gilt nicht als Beschäftigungszeit (obwohl mein AV weiter unbefristet besteht), und ich muss mich (+ unser Kind) entweder über die GKV freiwillig versichern, oder über meinen Mann mitversichern.
Fragen:
Kann ich mich (mit dem Kind) bei meinem Mann in der PKV familienversichern?
Wäre ich nach dem Jahr Sonderurlaub bei Beschäftigungsaufnahme wieder GKV versichert?
Wie sieht es versicherungsrechtlich aus, wenn ich in der Zeit des Sonderurlaubs erneut schwanger werde? Man sagte mir bereits, dass ich in dem Fall keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hätte. Aber wie sieht es allgemein mit Anspruch auf Elternzeit aus?
Versicherung im Sonderurlaub
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Kann ich mich (mit dem Kind) bei meinem Mann in der PKV familienversichern?
Nein, so etwas gibt es in der PKV nicht (kostenlose Familienversicherung). Jede Person ist privat zu versichern und kostet natürlich Geld.
Wäre ich nach dem Jahr Sonderurlaub bei Beschäftigungsaufnahme wieder GKV versichert?
Durch die Aufnahme der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt wird wieder Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst.
Man sagte mir bereits, dass ich in dem Fall keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hätte.
Das ist korrekt.
Aber wie sieht es allgemein mit Anspruch auf Elternzeit aus?
Das musst Du mit dem Arbeitgeber klären!
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- Beiträge: 4
- Registriert: 28.08.2009, 15:05
Wechsel von PKV zu GKV ?
Vielen Dank für die Informationen.
In unserer Konstellation ist also der Sonderurlaub nicht günstig, es sei denn mein Mann wechselt von PKV in die GKV.
Geht dieses so ohne weiteres?
Er ist 34 Jahre alt, und seit Beginn seiner Selbständigkeit (Januar 2000) privat krankenversichert. Vorher war bis 1992 in der GKV familienversichert, danach bis 1995 in Ausbildung (auch GKV).
Von Oktober 1995- Sept. 1996 privat (Bundeswehr) und von Okt. 1996-Dez. 1999 wieder als Angestellter GKV versichert.
Hat er damit die Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllt?
In unserer Konstellation ist also der Sonderurlaub nicht günstig, es sei denn mein Mann wechselt von PKV in die GKV.
Geht dieses so ohne weiteres?
Er ist 34 Jahre alt, und seit Beginn seiner Selbständigkeit (Januar 2000) privat krankenversichert. Vorher war bis 1992 in der GKV familienversichert, danach bis 1995 in Ausbildung (auch GKV).
Von Oktober 1995- Sept. 1996 privat (Bundeswehr) und von Okt. 1996-Dez. 1999 wieder als Angestellter GKV versichert.
Hat er damit die Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllt?
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- Beiträge: 4
- Registriert: 28.08.2009, 15:05
Versicherung im Sonderurlaub
Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.
Ich werde mich und mein Kind ab dem Sonderurlaub wohl freiwllig bei der GKV versichern. Eine Frage bleibt...
Tritt bei einer erneuten Geburt in dem Sonderurlaub auch wieder KV-Pflicht ein (vorausgesetzt mein AG genehmigt mir auch für ein weiteres Kind Elternzeit)?
Oder bleibe ich dann weiter freiwillig GKV versichert?
Ich werde mich und mein Kind ab dem Sonderurlaub wohl freiwllig bei der GKV versichern. Eine Frage bleibt...
Tritt bei einer erneuten Geburt in dem Sonderurlaub auch wieder KV-Pflicht ein (vorausgesetzt mein AG genehmigt mir auch für ein weiteres Kind Elternzeit)?
Oder bleibe ich dann weiter freiwillig GKV versichert?
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