Pflegeversicherung

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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hungerhaken
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Pflegeversicherung

Beitragvon hungerhaken » 25.08.2009, 19:48

Hallo zusammen,

bin in der PKV Iduna und habe seit Jahren eine Pflegeversicherung mit einem Beitrag von 46,94 €.
Nunmehr habe ich Grundsicherung im Alter (SGB XII) bekommen. Das Sozialamt zahlt jedoch nur 17,79 €.
Bis dato habe ich die verlangte umstellung von Normaltarif in Basis nicht vollzogen.
Kann ich die Pflegeversicherung kündigen und mir beim einer anderen Gesellschaft eine günstigere suchen?

Knackwurst
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Beitragvon Knackwurst » 25.08.2009, 20:43

Grundsätzlich ist es möglich, die Pflegeversicherung und die Krankenversicherung bei zwei verschiedenen Unternehmen zu führen.

Es ist aber nicht sinnvoll, weil die Abgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung im Einzelfall schwierig sein kann.

In dieser Situation (als Pflegefall) will man sicher nicht mit zwei Versicherern streiten müssen, die den jeweils anderen für zuständig halten.

hungerhaken
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Beitragvon hungerhaken » 25.08.2009, 20:58

Danke für die prompte Antwort. Kannst du mir auch was zur Prämiengestaltung sagen? Wie setzt sich denn die Prämie zusammen? Gibt es da, analog zur Altersrückstellung eine ähnliche Regelung?
Kann ich meine KV zur Reduzierung der Prämie locken?

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Beitragvon Rossi » 25.08.2009, 22:03

Nun denn, ich denke mal Du wirst vermutlich keine günstigere Pflegeversicherung finden.

Ansonsten wenn Du in den Basistarif wechselt, ist der Beitrag für die Pflegeversicherung auf 35,83 Euro begrenzt.

Das Sozialamt wird Dir dann vermutlich immer nur noch die 17,79 Euro im Monat zahlen.

Wenn Du nur den Beitragszuschuss des Sozialamtes (17,79 Euro) an die Pflegeversicherung weiterleitest, kann es sein, dass irgendwann gegen Dich ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Wenn man mit mehr als 6 Monatsprämien in Rückstand ist, kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die mit einem Bußgeld von bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden kann. Zuständig für dieses Bußgeld ist dann die gleiche Behörde, die Dir auch die Sozialhilfe gewährt.

Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr!

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Beitragvon hungerhaken » 26.08.2009, 19:48

Und wie geht dieses Bussgeldverfahren dann aus?

Ich hatte vor 4 Jahren schon einmal die situation, dass ich die Pflegeversicherung nicht zahlen konnte. Stand dann vor dem Sozialgericht in Halle. Es gelang mir damals allerdings, das Verfahren abzuwürgen.
Doch heutzutage- was, wenn ich nur die 17,79 Euro abführe und dann nach 6 Monaten ein Owig-Verfahren bekomme? Gibt es da Erfahrungsberichte?

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Beitragvon Rossi » 26.08.2009, 20:29

Nee, Erfahrungen gibt es noch nicht.

Zudem ist der § 121 SGB XI auch ein wenig schwammig:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
...

6. mit der Entrichtung von sechs Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug gerät.




Kann man von Vorsatz oder Leichtfertig reden, wenn man durch Gesetze in diese Fall gejagt wird?

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Beitragvon hungerhaken » 04.09.2009, 22:10

Hi Rossi,
habe heute nach dem Erhalt einer Mahnung wegen dem Rückstand der PV mit der Signal, Beitreibungsabteilung gesprochen. Das Problem einer Differenz zwischen den 17,74 und den 35,83 oder wie bei mir 46,94 bereitet den Versicherern ernste Probleme. Bei der Iduna beläuft sich der Ausfall seit Januar auf rd. 10 Mio. Als mich der Kollege hoffnungsvoll auf "ein neues Urteil des LSG Baden-Würrtemberg" hinwies, konnte ich ihm nicht nur den 2. Beschluss, sondern inzwischen 4 weitere Beschlüsse/ 1 Urteil, die alle in die gleiche Richtung gehen, rüberschicken.
Nachdem doch alle PKVs das gleiche Problem haben, wäre es nicht sinnvoll, eine gemeinsame Vorgehensweise zu organisieren?

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Beitragvon Rossi » 05.09.2009, 17:41

Öhm, welche 4 weiteren Beschlüsse und 1 Urteil meinst Du?

Kannst Du die Links hier einstellen?

Oder wenn Du die Entscheidungen als PDF-Datei hast, wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du mir ne PN mit deiner E-Mail Adresse schicken würdest.

Ich bin nämlich brennend hieran interessiert!

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Beitragvon elliptic » 22.10.2009, 23:18

Hungerhaken: Und wie geht dieses Bussgeldverfahren dann aus?

Rossi hat geschrieben:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
...

6. mit der Entrichtung von sechs Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug gerät.


Kann man von Vorsatz oder Leichtfertig reden, wenn man durch Gesetze in diese Fall gejagt wird?


Ich denke es gibt zwei Möglichkeiten wie dieses Verfahren ausgeht:

1) Hungerhaken hat offensichtlich leichtfertig gehandelt, er haette
der Pflegeversicherungspflicht und damit dem Bussgeld wegen
Nichtbezahlen der Beiträge einfach dadurch entgehen können, indem
er vor dem 1.1.2009 seine private Krankeversicherung gekündigt
haette.

Er waere zwar nach dem 1.1.2009 rechtswidrig nicht krankenversichert,
blos gibt es keine direkte Sanktionsdrohung. Wer freiwillig Gesetze
befolgt ohne dazu gezwungen zu sein ist selbst schuld.

Denn: "Personen, die gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten
Krankenversicherungsunternehmen mit Anspruch auf allgemeine
Krankenhausleistungen oder im Rahmen von Versicherungsverträgen, die
der Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 des
Versicherungsvertragsgesetzes genügen, versichert sind, sind
vorbehaltlich des Absatzes 2 verpflichtet, bei diesem Unternehmen zur
Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit einen
Versicherungsvertrag abzuschließen und aufrechtzuerhalten."
(Par. 23, SGB XI).

Also: Ohne Krankenversicherung auch keine Pflegeversicherungspflicht.

2) Hungerhaken ist garnicht mit seinen Beiträgen zur Pflegeversicherung
im Rückstand. Deshalb ist sowieso die Mahnung der IDUNA und
die Drohung mit strafrechtlichen Konsequenzen selbst rechtswidrig.

Ich empfehle Strafanzeige gegen den Vorstand um solchen üblen
Spielereien Einhalt zu gebieten.


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