Bei Praktikum PKV oder GKV?

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Kathy
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Bei Praktikum PKV oder GKV?

Beitragvon Kathy » 11.09.2009, 10:56

Hallo alle zusammen!

Hab da ein Problem bzgl. der Versicherung. Bin Studentin und über meine Mutter privat versichert. Mache nun aber ein Praktikum für sechs Monate und werde da 750€ brutto monatlich verdienen. Die Personalabteilung meinte, dass sie nicht wüssten, ob ich dann weiterhin privat versichert sein könnte und ich das meine Versicherung fragen müsste. Die meinten nur, dass die Personalabteilung das wissen müsste und jetzt steh ich sozusagen auf dem Schlauch und bin ziemlich verwirrt. Was stimmt denn nun? Muss ich mich jetzt gesetzlich versichern? Kann man sich für sechs Monate gesetzlich versichern? Dachte man müsste bei einem Wechsel von privat zu gesetzlich erst mal 18 Monate in der gesetzlichen bleiben? Außerdem befind ich mich da in einer ziemlichen Zwickmühle, weil mein Arbeitgeber nur Praktikanten beschäftigt, die Studenten sind, aber wenn ich mich gesetzlich versichern muss, dann kann ich ja nicht mehr Studentin sein, weil ich am Anfang des Studiums diese Freistellung unterschrieben habe - was nun? Kann mich ja nicht für sechs Monate exmatrikulieren und mich dann wieder einschreiben oder? Weil als Studentin komm ich ja aus der privaten nicht raus in die gesetzliche Versicherung.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 11.09.2009, 11:01

Hallo,
die Befreiung v on der Krankenversicherungspflicht der Studenten hat nicht mit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als Arbeitnehmer
(Praktikant) zu tun.
Die zuständige Kassen (in Ihrem Falle würde ich die nehmen, die seinerzeit die Befreiung von der KVdS. durchgeführt hat), prüft und entscheidet ob diese Praktikantentätigkeit der Sozialversicherungspflicht
unterliegt oder nicht.
Wenn ja, müssen Sie nur für die Dauer der Tätigkeit in der GKV
versichert werden.
Gruß
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 11.09.2009, 12:35

Ich denke man kann die Lösung auch nach Sichtung der einschlägigen Rechtslektüre finden.

Grundsätzlich wird man als Student versicherungspflichtig. Auf Antrag kann man sich von der Versicherungspflicht (§ 8 SGB V) als Student befreien lassen, wenn man bspw. in der Beihilfe verbleiben möchte. Diese Befreiung kann während der Dauer des Studiums nicht widerrufen werden.

So, jetzt auf einmal, kommt zu dem befreiten Studentenstatus noch eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die oberhalb von 400 Euro liegt hinzu. Dieser Tatbestand ist dann grundsätzlich gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt) versicherungspflichtig.

Für solche Tatbestände (Mehrfachtatbestände) hat der Gesetzgeber auch eine Regelung gefunden. Man nennt es die sog. absolute Versicherungsfreiheit. Dieses ist dann in § 6 Abs. 3 SGB V geregelt.

§ 6 SGB V Versicherungsfreiheit

(3) Die nach Absatz 1 oder anderen gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme von Absatz 2 und § 7 versicherungsfreien oder von der Versicherungspflicht befreiten Personen bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 5 bis 13 genannten Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt nicht für die in Absatz 1 Nr. 3 genannten Personen, solange sie während ihrer Beschäftigung versicherungsfrei sind.



Ferner bleibt auch noch berücksichtigen, dass doch grundsätzlich jeder Student - auch wenn er in der studentischen Pflichtversicherung ist - gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGV versicherungsfrei bleibt, wenn er gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird. Ich weiss - Czauderna - hierfür gibt es noch ein gesondertes Prüfverfahren.

Aber meine bescheidene Auffassung, Kathy bleibt versicherungsfrei!


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