Hallo, will mich jetzt als STudent von der Versicherungspflicht befreien lassen;
1. Gibt es einen Unterschied von der normalen Versicherungspflichtbefreiung und der Befreiung der STudentischen Versicherungspflicht?
2. Habe gehört dass ich nach den STudium, wenn ich anfange versicherungspflichtig zu arbeiten aufjedenfall erstmal 3 Jahre in der GKV sein muss; meine GKV sagt, dass ich NIE WIEDER da rein kann, was ist wahr?
Vielen Dank
Versicherungspflicht
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Re: Versicherungspflicht
Jan Berlin hat geschrieben:Hallo, will mich jetzt als STudent von der Versicherungspflicht befreien lassen;
1. Gibt es einen Unterschied von der normalen Versicherungspflichtbefreiung und der Befreiung der STudentischen Versicherungspflicht?
Ja, den gibt es - eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht allgemein ( ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden)gilt immer, eine Befreiung für die Krankenversicherung der Studenten gilt nur für die Dauer des Studiums.
2. Habe gehört dass ich nach den STudium, wenn ich anfange versicherungspflichtig zu arbeiten aufjedenfall erstmal 3 Jahre in der GKV sein muss; meine GKV sagt, dass ich NIE WIEDER da rein kann, was ist wahr?
Wenn bei Aufnahme einer Tätigkeit gleich die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird kann man erst in die PKV wechseln wenn dies dreimal hintereinander (also 3 Jahre) geschieht. Solange muss man in die GKV.
Erst wenn man in der PKV versichert ist kann man bei gleichem Status nicht mehr zurück in die GKV
Vielen Dank
Gruß
Czauderna
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