Versicherungspflicht durch Vollzeitvertrag?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

sinucello
Beiträge: 1
Registriert: 20.08.2009, 13:23

Versicherungspflicht durch Vollzeitvertrag?

Beitragvon sinucello » 20.08.2009, 14:05

Hallo zusammen,

bin seit 2002 selbstständig und habe am 01.03.2009 zusätzlich eine Teilzeitstelle bei einer Behörde (TVöD E11). Mein Einkommen aus selbstständiger Arbeit ist wesentlich höher und spätestens seit 2004 auch über der JAEG. Bisher konnte ich problemlos weiter in der privaten KV bleiben.

Seit dem 01.08. habe ich nun von Teilzeit auf Vollzeit umgestellt. Selbstständig (Geschäftsführer einer kleinen Firma) bin ich aber nach wie vor und die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit sind auch nach wie vor wesentlich höher als die Gehaltszahlungen der Behörde.

Mein Arbeitgeber hat sich nun bei der AOK erkundigt und die Auskunft erhalten, daß meine Einkünfte aus selbst. Tätigkeit bei der Erreichung der Jahresarbeitsentgeltgrenze bei einer Vollzeitstelle keine Rolle spielen und ich deshalb versicherungspflichtig bin.

Aus Laiensicht scheint § 6 Abs. 1 SGB V
Versicherungsfrei sind Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat...
die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aber nicht aussen vor zu lassen.

Da die GKVs sicher an der Gewinnung neuer Mitglieder interessiert sind, vertraue ich der Aussage der AOK nicht und würde mich freuen eure Meinungen und ggf. Hinweise auf weiterführende Quellen, Experten usw. zu lesen.

Danke und Gruß

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 20.08.2009, 21:48

Doe Kasse hat insoweit recht, als dass die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei der Errechnung der Jahresentgeltgrenze keine Rolle spielen.

Bei der JAEG zählt also nur das Einkommen aus abhängiger Beschäftigung.

Einzige Chance, um in der PKV zu bleiben: Hauptberufliche Selbständigkeit.
Diese liegt vor, wenn die selbständige Tätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung und vom Zeiteinsatz her überwiegt.
Die Prüfung und Entscheidung liegt bei der Kasse.

Selbständige mit mindestens einem Angestellten, der sozialversicherungspflichtig ist (d.h. Gehalt über 400 EUR) gelten allerdings stets bzw. grundsätzlich als hauptberuflich selbständig. Folge: Keine Versicherungspflicht in der GKV.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 20.08.2009, 22:40

Nun denn, man muss die Begriffe im SGB V kennen, um hiermit vernünftig arbeiten zu können.

Arbeitsgentgelt ist immer jenes Einkommen, welches jemand durch eine abhängige Beschäftigung erzielt. Übersetzt Arbeiteitsentgelt ist immer nichtselbeständig und sozialversicherungspflichtig.

Dann gibt es noch das Arbeitseinkommen. Jenes ist das Einkommen, welches ich durch selbständige Arbeit erziele. Diese Einkünfte unterliegen dann nicht der Sozialversicherungspflicht!

Selbstständig
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 22.09.2009, 21:49

Beitragvon Selbstständig » 22.09.2009, 21:58

Hallo,

mir geht es genausos wie sinucello, nur bin ich schon seit 1993 selbsständig und ab 2009 an manchen Monaten im Jahr fest angestellt bei einem öffentlich-rechtlichen Sender als Aushilfe. Mein Einkommen aus der Selbstständigkeit übersteigt auch das des Nichtselbstständigen. Aber manchmal verbringe ich mehr Zeit im Sender als in der Freien Wirtschaft. Muss beides gegeben sein: ich muss also mehr verdienen als in der nichtselbstständigen Tätigkeit und muss ich auch mehr Zeit investieren oder reicht es einfach mehr im Monat mit der selbstständigen Arbeit zu verdienen?. Ebenso wäre meine Frage: Ich bin 57 Jahre alt. Trifft dann die Krankenversicherungsfreiheit für Personen nach dem 55. Lebensjahr ein (§ 6 Abs. 3a SGB V). Ist alles kompliziert. Aber vielleicht kann mir ja jemand helfen. Danke

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 23.09.2009, 07:53

Wenn Du in den letzten 5 Jahren nicht 1 Tag GKV versichert gewesen bist und zudem mindestens 2,5 Jahre davon hauptberuflich selbständig, dann wird durch die Tätigkeit beim Sender keine Krankenversicherungspflicht ausgelöst.

Ich denke mal, dass Du nahtlos in den letzten 5 Jahren PKV versichert gewesen bist, da Du hautpberuflich selbständig bist, richtig?

Dann passiert gar nicht´s. Aufgrund der Bestimmungen des § 6 Abs. 3 a SGB V bist Du versicherungsfrei!

Selbstständig
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 22.09.2009, 21:49

Beitragvon Selbstständig » 23.09.2009, 09:31

Hallo Rossi,

danke für Deine Antwort. Ich bin seit 1993 ununterbrochen hauptberuflich selbstständig und auch seit ca. 25 Jahren ununterbrochen privat krankenversichert. Jetzt will die Barmer sogar von mir Rechnungskopien von meinen Kunden, damit die feststellen können, ob ich mit selbstständiger Arbeit genauso viel verdient habe wie mit nichtselbstständiger Arbeit und das finde ich schon nicht okay. Kann ich mich auf die §§ berufen? Dürfen die meine Rechnungen einsehen?

Also, dann werde ich denen mal einen Brief schreiben und mich wehren.
Vielen Dank noch mal und einen schönen Tag

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 23.09.2009, 14:24

Tja, wenn die Kasse bspw. jetzt die Rechnungen aus 2006 sehen will, dann könnte es anders aussehen. Denn in 2006 bist Du noch nicht 55 Jahre alt gewesen. Da gilt die besondere Hürde des § 6 Abs. 3 a SGB V nicht. Wobei so etwas, finde ich ehrlich gesagt etwas übertrieben! Na ja!

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 23.09.2009, 14:26

Tja, wenn die Kasse bspw. jetzt die Rechnungen aus 2006 sehen will, dann könnte es anders aussehen. Denn in 2006 bist Du noch nicht 55 Jahre alt gewesen. Da gilt die besondere Hürde des § 6 Abs. 3 a SGB V nicht. Wobei so etwas, finde ich ehrlich gesagt etwas übertrieben! Na ja!

Selbstständig
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 22.09.2009, 21:49

Beitragvon Selbstständig » 23.09.2009, 15:17

Richtig, 2006 war ich noch nicht 55 Jahre alt. Aber dürfen die das zurückverfolgen? Ich bin erst ab Januar d. J. angestellt für eine Aushilfstätigkeit, d. h. ich habe z. B. im Januar 15 Tage im Funkhaus gearbeitet, im Februar dann nur 8 Tage usw. und ab Ende Juni gar nicht mehr. Ich wurde immer (!) nach der Aushilfstätigkeit direkt wieder abgemeldet und dann ggf. im nächsten Monat neu angemeldet.

Vor 2009 habe ich nie nicht-selbstständig gearbeitet und wusste dadurch auch gar nicht, dass das so einen Ärger gibt.

Also müsste ich denen ggf. die Rechnung für 2,5 Jahre zurück vorlegen? Bitte noch mal um Hilfe. Danke

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 23.09.2009, 21:08

Aha, jetzt kommen neue Erkenntnisse in die Runde.

Wie hat das Funkhaus die Tätigkeit deklariert?


Es gibt auch noch die Möglichkeit eine Tätigkeit als geringfügig einzustufen. Geringfügigkeit heisst, entweder unterhalb von 400,00 Euro monatlich, oder max. 50 Tage im Jahr!

Beide Tätigkeiten sind sozialversicherungsfrei, wobei die 400,00 Euro-Jobber überall bekannt sind.

Die 50 Tagesregelung (sozialversicherungsfei) ist vielen nicht bekannt!

Selbstständig
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 22.09.2009, 21:49

Beitragvon Selbstständig » 24.09.2009, 08:08

Danke Rossi für Deine Mühe immer wieder. Die 50-Tageregelung hatte ich vorher, da ich maximal 30 - 40 Tage im Jahr dort gearbeitet habe. Aber mittlerweile wird es mehr und ich bin froh darüber in der heutigen Zeit. Der Sender sagt, dass sie sich auf nichts einlassen und das eine nicht-selbstständige Tätigkeit sei (Red.Ass.) Die Tätigkeit ist dort und man ist sozusagen weisungsgebunden. Also da geht nichts. Entweder ich arbeite nur 50 Tage oder ich bin für die Zeit fest angestellt. Es ist ein öffentlich-rechtlicher Sender; die wollen sich auch keine "Probleme schaffen" und gehen den sichern Weg für sich.

Nochmal meine Frage: Ist es so, dass ich in der Zeit und Verdienst mehr selbstständig im Monat verdienen muss oder bezieht sich das nur auf Zeit oder (!) Verdienst. Muss beides gegeben sein? Ich habe nämlich manchmal ca. 5 Stunden im Monat weniger als Selbstständiger als als Nicht-Selbstständige.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 24.09.2009, 23:19

Also, ich muss Dir ehrlich eingstehen, ich verstehe die Kv. nicht.

Es läuft vermutlich unter dem Motto, wir haben sonst nichts zu tun.

Aber nehmen wir mal ein Beispiel:

Du bist im Februar 2009 beim Sender für 6 Tagen beschäftigt gewesen. Du bist auch noch über 55 Jahre alt und seit 1993 in der PKV.

Für die jämmerlichen 6 Tage bekommt Dich die GKV nur dann in die Versicherungspflicht, wenn Du in dem Zeitraum von Februar 2004 - Januar 2009 (5 Jahre) mindestens die Häfte davon nicht hauptberuflich selbständig gewesen bist.

Will heissen, Du hast zwar wohl ein Gewerbe angemeldet, aber es war nicht hautpberuflich sondern nur nebenberuflich. Ob jemand hauptberuflcih oder nebenberuflich selbständig ist, hängt von vielen Faktoren ab. Unter anderem spielt der Verdienst ne Rolle und deswegen will die Kv. vermutlich die Rechnungen sehen.

Ich persönlich halte diese Forderung als für völlig übertrieben.

Schreiben der Kv. doch einfach, dass Du seit 1993 hautpberuflich selbständig bist. Diese Tätigkeit hat für Dich eine wirtschaftliche Bedeutung, weil Du von diesen Einnahmen ausschliesslich gelebt hast. Die Tätigkeit bei Sender war nur nebensächlich und hatte defintiv keine wirtschafltiche Bedeutung. Danach sollte es gut sein.

Selbstständig
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 22.09.2009, 21:49

Beitragvon Selbstständig » 25.09.2009, 08:40

Hallo Rossi,
habe ich alles schon der KV geschrieben. Es geht seit drei Monaten Schriftwechsel hin und her. Die teilen einfach (vielleicht ist das auch nur die eine Sachbearbeiterin) meine Meinung nicht. Die können doch genau an der Abführung der Sozialabgaben an die BEK sehen, wieviel ich gearbeitet habe und was ich verdient habe. Und ic h habe nie den ganzen Monat gearbeitetet. Ich gebe es, glaube ich, wenn ich nicht weiter komme, meinem Rechtsanwalt. Habe ja von 1993 bis 2008 immer nur hauptberuflich selbstständig gearbeitet.

Vielen Dank für die vielen kompetenten Auskünfte und ein schönes Wochenende.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 25.09.2009, 18:10

Versuche es doch mal mit den Einkommenssteuerbescheiden!

Wenn Du natürlich nur geringfügige Einkünfte hast, wird die Sachbearbeiterin weiter pulen.

Wie sieht es aus, kannst Du dokumentieren, dass Du mindestens 18 Stunden wöchentlich die hauptberufliche Tätigkeit ausübst!

Oder was machst Du überhaupt?

Selbstständig
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 22.09.2009, 21:49

Beitragvon Selbstständig » 28.09.2009, 12:22

Ja, klar, kann ich das belegen. Habe ja Rechnungen geschrieben und auch die Umsatzsteuer dafür abgeführt. Sie beruft sich auf die Auskunftspflicht von meiner Seite auf § 280 Abs. 2 SGB IV. Aber da geht es um kurzfristige Beschäftigung.

Aber meine nächste Frage mal. Wie würde das denn gehen. Ich muss aus der privaten KV raus, weil ich 6 oder 10 oder 13 Tage im Monatenicht-selbstständig arbeite und dann wieder in die Private KV zurück danach oder zahle ich zwei Versicherungen? Meine nicht-selbstständige Beschäftigung war von Januar bis Juni ungefähr 80 Tage. Was wollen die denn????????????


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste