Hallo an alle,
ich bin neu hier im Forum und habe gleich einmal eine Frage zum Thema Krankenversicherung. Folgender Fall: Ich lebe getrennt von meiner Ex- Lebensgefährtin und wir haben eine gemeinsames Kind, dass die ganzen Jahre über bei Ihr über die gesetzliche Krankenkasse (AOK-Frankfurt) mit versichert war. Sie hat bereits einen neuen Lebensgefährten den Sie heiraten möchten. Die Krankenkasse des neuen Manes lehnt die Mitversicherung des Kindes ab, nur durch Namensänderung (Adoption) des Kindes, wäre eine Mitversicherung möglich. Kann die Krankenkasse dies ablehnen, wie sieht die Rechtssprechung aus?
Gruß hilbi
Heirat und Mitversichern nicht leibliches Kind?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
wenn ich es richtig sehe ist der neue Mann deiner Ex-Lebensgefährtin dann der Stiefvater (nach der Heirat natürlich). Da muesste nach meinem Dafürhalten die Krankenkasse erst einmal prüfen ob der Stiefvater den überwiegenden Unterhalt für sein Stiefkind leistet - Ist dieses der Fall dann kann er das Kind auch mitversichern - da spielt eine Adoption oder gar Namensänderung keine Rolle.
Gruß
Czauderna
wenn ich es richtig sehe ist der neue Mann deiner Ex-Lebensgefährtin dann der Stiefvater (nach der Heirat natürlich). Da muesste nach meinem Dafürhalten die Krankenkasse erst einmal prüfen ob der Stiefvater den überwiegenden Unterhalt für sein Stiefkind leistet - Ist dieses der Fall dann kann er das Kind auch mitversichern - da spielt eine Adoption oder gar Namensänderung keine Rolle.
Gruß
Czauderna
Okay, man muss hier unterscheiden.
Wenn es sich um das Stiefkind handelt, dann geht eine Familienversicherung in der Tat nur, wenn der Stiefvater den überwiegenden Unterhalt des Stiefkindes sicherstellt. Die Berechnung des überwiegenden Unterhaltes ist ein Buch mit sieben Siegeln und macht den Krankenkassenmitarbeiter zum Rechenkünstler. Es kommt hierbei einzig und allein darauf an, in welchen finanziellen Verhälntissen der Stiefvater steht.
Wird das Kind hingegen adoptiert, dann spielt der "überwiegende Unterhalt" keinen Bagger. D.h., das Kind kommt immer in die kostenlose Familienversicherung rein. Die Höhe des Einkommens des Stiefvaters spielt keine Rolle!
Wenn es sich um das Stiefkind handelt, dann geht eine Familienversicherung in der Tat nur, wenn der Stiefvater den überwiegenden Unterhalt des Stiefkindes sicherstellt. Die Berechnung des überwiegenden Unterhaltes ist ein Buch mit sieben Siegeln und macht den Krankenkassenmitarbeiter zum Rechenkünstler. Es kommt hierbei einzig und allein darauf an, in welchen finanziellen Verhälntissen der Stiefvater steht.
Wird das Kind hingegen adoptiert, dann spielt der "überwiegende Unterhalt" keinen Bagger. D.h., das Kind kommt immer in die kostenlose Familienversicherung rein. Die Höhe des Einkommens des Stiefvaters spielt keine Rolle!
Hallo,
erst einmal DANKE für eure Antworten. Ich habe natürlich auch mit meiner Kasse darüber geredet und die sind gerade am Klären. Ich muss natürlich hinzufügen, ich bin privat versichert und mein Sohn, der evtl. auf meine Karte muss, ADHS hat. Meine Kasse hat schon angedeutet, das unter diesen Umständen der Sohn nicht mit versichert wird, zu hohes Risiko.
Die Gegenstelle meiner Ex überprüft ebenfalls.
Bin mal gespannt wie das ausgeht.
Gruß
hilbi
erst einmal DANKE für eure Antworten. Ich habe natürlich auch mit meiner Kasse darüber geredet und die sind gerade am Klären. Ich muss natürlich hinzufügen, ich bin privat versichert und mein Sohn, der evtl. auf meine Karte muss, ADHS hat. Meine Kasse hat schon angedeutet, das unter diesen Umständen der Sohn nicht mit versichert wird, zu hohes Risiko.
Die Gegenstelle meiner Ex überprüft ebenfalls.
Bin mal gespannt wie das ausgeht.
Gruß
hilbi
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