O.k....vielen Dank.
Ich werde mal gucken, wie ich das mit den Raten vereinbaren kann.
Was ich noch wissen wolte...Was ist genau dann ein Ernstfall? Was ist z.B. wenn ich Zahnschmerzen habe?
LG
Schulden bei der KK u. Studiumbeginn
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Tja, darüber rätseln die Kassen noch!
Es gibt hierzu ein nettes Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen. Es verweist auf eine analoge Anwendung bei den Asylbewerbern; dieser Personenkreis bekommt während des Asylverfahrens auch nur eingeschränkte Leistungen. Wobei ich muss Dir ehrlich eingestehen, die Asylbewerber bekommen fast alles, bis auf wenige Ausnahmen.
Was ich damit sagen will, die Kassen haben noch erhebliche Probleme dieses abzugrenzen.
Letztens hatte ich einen Fall, da bestand der Verdacht auf Scharlach. Jenes ist eine ansteckende und meldepflichtige Krankheit. Die Kasse hat nööh gesagt, da bin ich fast rückwärts vom Stuhl gefallen.
Es wird vermutlich noch lange dauern, bis sich dieses eingependelt hat, was hierunter fällt!
Es gibt hierzu ein nettes Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen. Es verweist auf eine analoge Anwendung bei den Asylbewerbern; dieser Personenkreis bekommt während des Asylverfahrens auch nur eingeschränkte Leistungen. Wobei ich muss Dir ehrlich eingestehen, die Asylbewerber bekommen fast alles, bis auf wenige Ausnahmen.
Was ich damit sagen will, die Kassen haben noch erhebliche Probleme dieses abzugrenzen.
Letztens hatte ich einen Fall, da bestand der Verdacht auf Scharlach. Jenes ist eine ansteckende und meldepflichtige Krankheit. Die Kasse hat nööh gesagt, da bin ich fast rückwärts vom Stuhl gefallen.
Es wird vermutlich noch lange dauern, bis sich dieses eingependelt hat, was hierunter fällt!
Hallo,
da kann ich Rossi nur recht geben als Krankenkassenmitarbeiter - hier bestehen tatsächlich innerhalb der Krankenkassenlandschaft Unterschiede.
Ich persönlich würde immer danach gehen was der behandelnde Arzt für eine Aussage trifft, obwohl man da auch vorsichtig sein muss, denn der Arzt kommt in solchen Fällen eben einfacher und komplikationsloser an sein Geld als wenn er bei jemanden seine Rechnung selbst stellen muss.
Gruß
Czauderna
da kann ich Rossi nur recht geben als Krankenkassenmitarbeiter - hier bestehen tatsächlich innerhalb der Krankenkassenlandschaft Unterschiede.
Ich persönlich würde immer danach gehen was der behandelnde Arzt für eine Aussage trifft, obwohl man da auch vorsichtig sein muss, denn der Arzt kommt in solchen Fällen eben einfacher und komplikationsloser an sein Geld als wenn er bei jemanden seine Rechnung selbst stellen muss.
Gruß
Czauderna
da kann ich Rossi nur recht geben als Krankenkassenmitarbeiter - hier bestehen tatsächlich innerhalb der Krankenkassenlandschaft Unterschiede.
Tja, Günter und jenes kann und darf nicht so sein. Nur weil der Mitarbeiter der Kv. nicht genau weiss, was er machen soll, lehnt er lieber ab. Jenes ist zumindest meine bescheidene Erfahrung. Ich kann besser ablehnen, da mache ich nichtss falsch, als zu löhnen.
Wer darunter zu leiden hat, ist völlig schnuppe!
Rossi hat geschrieben:da kann ich Rossi nur recht geben als Krankenkassenmitarbeiter - hier bestehen tatsächlich innerhalb der Krankenkassenlandschaft Unterschiede.
Tja, Günter und jenes kann und darf nicht so sein. Nur weil der Mitarbeiter der Kv. nicht genau weiss, was er machen soll, lehnt er lieber ab. Jenes ist zumindest meine bescheidene Erfahrung. Ich kann besser ablehnen, da mache ich nichtss falsch, als zu löhnen.
Wer darunter zu leiden hat, ist völlig schnuppe!
Hallo Rossi,
nein, völlig schnuppe - das lasse ich nicht gelten - hier stehen wir wieder vor einem altbekannten Problem.
Wenn es keine klare Aussage im Gesetz dazu gibt dann ist es eben Auslegungssache oder Interprätation. Es sind dann immer Menschen die eine Entscheidung treffen sollen und müssen und dann kommt es eben dazu dass in einem Falle so und im anderen Falle so entschieden wird.
Nichts anderes passiert doch auch letztendlich beim Bundessozialgericht.
Dort entscheiden die Richter nach ihrem Rechtsempfinden als oberste Instanz und das sind auch nur Menschen.
Zum Thema selbst - da wird es über kurz oder lang eben eine verbindliche Regelung geben müssen was als Notfall zählt und was nicht, dann besteht auch da eine Klarheit.
Bis dahin allerdings müssen wir damit leben dass der Mitarbeiter A. bei der Kasse B. in solchen Fällen eben anders entscheidet als der Mitarbeiter C. bei der Kasse D.
Gruß
Guenter
Tja, Günter, was soll ich Dir posten, aus der Praxis her kann ich nur berichten, dass es total unterschieldich ist.
Du gehörst defintiv nicht dazu, jenes weiss ich!
Es gab aber auch schon Fälle, da versteckten sich die Kvén hinter dem MDK. Man wollte zunächst den MDK einschalten, ob es sich um eine Notfallmassnahme im Sinne von § 16 Abs. 3 a SGB handelte. Das dauert natürlich ein paar Tage, etc!
Du gehörst defintiv nicht dazu, jenes weiss ich!
Es gab aber auch schon Fälle, da versteckten sich die Kvén hinter dem MDK. Man wollte zunächst den MDK einschalten, ob es sich um eine Notfallmassnahme im Sinne von § 16 Abs. 3 a SGB handelte. Das dauert natürlich ein paar Tage, etc!
Rossi hat geschrieben:Tja, Günter, was soll ich Dir posten, aus der Praxis her kann ich nur berichten, dass es total unterschieldich ist.
Du gehörst defintiv nicht dazu, jenes weiss ich!
Es gab aber auch schon Fälle, da versteckten sich die Kvén hinter dem MDK. Man wollte zunächst den MDK einschalten, ob es sich um eine Notfallmassnahme im Sinne von § 16 Abs. 3 a SGB handelte. Das dauert natürlich ein paar Tage, etc!
Hallo Rossi,
wozu gehöre ich nicht??
Klar gehöre ich dazu und ich würde mich auch im Falle dass ich mir nicht sicher bin ob es ein Notfall ist oder nicht des "Urteils" des MDK bedienen.
Bin ich Mediziner ??
Da wo das Gesetz oder die Rechtsprechung dir keine klare Richtung vorgeben entscheidest du nach deiner Auffassung - das ist bei mir so, das ist bei dir so und das ist überall so wo es Rechtsunklarheiten gibt.
Sicher habe ich so in meiner Praxis schon oft entschieden und genau so sicher gegen den Versicherten als auch für den Versicherten.
Mit "Aussitzen" ist da (jedenfalls bei uns") sowieso nix drinne - eine Entscheidung muss getroffen werden so oder so.
Allerdings verhehle ich nicht dass ich eher zugunsten des Versicherten entscheiden würde als zu seinen Ungunsten gerade in der Frage "was ist eine Notfallbehandlung und was nicht".
Gruß
Guenter
Allerdings verhehle ich nicht dass ich eher zugunsten des Versicherten entscheiden würde als zu seinen Ungunsten gerade in der Frage "was ist eine Notfallbehandlung und was nicht".
Genau so habe ich es auch verstanden!
Da wo das Gesetz oder die Rechtsprechung dir keine klare Richtung vorgeben entscheidest du nach deiner Auffassung - das ist bei mir so, das ist bei dir so und das ist überall so wo es Rechtsunklarheiten gibt.
Ich denke dort haben die Mitarbeiter der Sozialämter mehr Erfahrung. Denn sie haben seit Jahren im Bereich der Asylbewerber diese Problematik.
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