GKV nach Auslandsaufenthalt?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

losfloechen
Beiträge: 2
Registriert: 11.10.2009, 15:51

GKV nach Auslandsaufenthalt?

Beitragvon losfloechen » 11.10.2009, 15:55

Hallo, vielleicht kann mir hier ja jemand weiter helfen. Eine Bekannte von mir ist z. Zt. im unbezahlten Urlaub, da sie gerade eine längere Auslandsreise unternimmt. Jetzt möchte sie evtl. eher nach Deutschland zurückkehren, wäre dann aber erstmal ohne Beschäftigung, da sie noch bis Februar unbezahlten Urlaub genommen hat. Wie ist oder muss sie sich versichern, selber? Wie wäre es, wenn sie einen 400,- € Job annehmen würde? Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Sina

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 11.10.2009, 18:01

hallo,
wie lange ist sie denn weg gewesen und hatte sie ihren erstwohnsitz aus Deutschland wegverlegt ?
Wenn nicht dann kann es ggf. teuer werden.
Sie sollte sich nach Rückkehr in deutschland sofort mit ihrer letzten Krankenkasse in Verbindung setzen und diese Frage klären.
Um die Frage konkret zu beantworten - sie muss sich versichern und ein 400,00 € Job bringt ihr erstmal versicherungstechnisch nichts, außer dass sie damit die Beiträge verdienen würde die die Versicherung kosten wird.
Gruß
Czauderna

losfloechen
Beiträge: 2
Registriert: 11.10.2009, 15:51

Beitragvon losfloechen » 12.10.2009, 11:24

Hallo, also meine Freundin ist seit 01.10.09 erst in Australien und hat ihren 1. Wohnsitz weiterhin in Deutschland. Sie ist vom 01.10.09-31.08.10 im unbezahlten Urlaub, würde spätestens am 01.09.10 wieder bei ihrem alten Arbeitgeber anfangen. Evtl. kann sie dort auch schon eher wieder anfangen, wurde ihr gesagt, falls sie eher aus Australien zurück kommt, aber was ist in der Zeit, wo sie noch nicht wieder arbeitet? Das können ja 1-9 Monate sein.

Gruß
Sina

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 12.10.2009, 11:41

Hallo,
ja, das könnte dazu führen, dass die letzte Kasse nach ihrer Rückkehr Beiträge für die Zeit ab 01.09.2009 nachfordern wird - die Beitragshöhe kann sich je nach
Entscheidung der Kasse zwischen 40,00 € und 500,00 € mtl. bewegen.
Solange der 1. Wohnsitz in Deutschland geführt wird besteht eine Pflicht zur Versicherung bzw. muss der Nachweis einer Absicherunng im Krankheitsfall geführt werden, deshalb weiterhin mein Rat - sich sofort mit der letzten Kasse in Verbindung setzen - das kann auch per E-Mail von Australien aus geschehen.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 12.10.2009, 19:57, insgesamt 1-mal geändert.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 12.10.2009, 18:30

Hm!

Ich würde versuchen, eine freiw. Krankenversicherung für die Dauer des unbezahlten Urlaubes bei der GKV zu beantragen.

Aufgrund des Auslandsaufenthaltes, der länger als 3 Monate andauert, würde ich probieren, den Beitrag gem. § 240 Abs. 4 a SGB V in Verbindung mit § 16 Abs. 1 SGB V auf den Mindestbeitrag (sog. Anwartschaftsbeitrag) zu reduzieren. Der kostet ca. 40,00 Euro monatlich.

Damit hält man sich alles offen. Wenn man vorzeitig aus dem Ausland zurückkehrt, geht der Beitrag sofort hoch, aber gleichzeitig hat man auch einen vollen Leistungsanspruch. Diese Möglichkeit wurde im Rahmen des GKV-WSG neu geschaffen.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste