jahrenlang privat versichert, jezt Studium - was jetzt ?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Beitragvon Czauderna » 12.10.2009, 14:58

Hallo,
so wie geschildert gibt es keinen weg in die GKV und damit auch keine kostenlose Familienversicherung.
Eine studentsiche Pflichtversicherung bei einer Studienaufnahme in Alter von 37 Jahren ist auch ausgeschlossen.
Hier kann ich nur den Rat geben eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen (stundenreduziert) und nebenher zu studieren - dann klappt das auch mit der GKV und der Familienversicherung.
Doch es kommt oft vor das PKV-Versicherte samt Familie in die GKV möchten, meist aus finanziellen Erwägungen - seltener dagegen dass mit 37 ein Studium aufgenommen wird.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 12.10.2009, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Czauderna » 12.10.2009, 15:22

fahrstuhl hat geschrieben:danke erstmal für die Antwort !

Ist natürlich sehr ernüchternd :(

Ich hab mich schon damit abgefunden das ich mit dem fürs Alter zurück gelegtem Geld meine Famillie über Wasser halten muss und kein Bafög beantragen kann, aber 500 € plus KV für meine Frau kann ich dann nicht auch noch stemmen...

Gibt es da wirklich keinen Weg ? Wenn ich kein Einkommen mehr habe, gibt es da nicht irgend einen Höchstsatz oder ähnliches in der PKV ?

Meine Situation mag ja eine aussergewöhnliche sein, aber doch hoffentlich keine aussichtslose ?


Hallo,
nun ja, die PKVèn haben einen Basis-Tarif aber ob der unbedingt billiger ist als eine GKV-Versicherung ?.
Sie schreiben, dass Ihre Ehefrau
bei Ihnen beschäftigt war/ist ? - Wo ist sie denn versichert.
Sie könnte sich doch ggf. dort freiwillig weiterversichern und Sie und die Kinder in die Familienversicherung nehmen.
Voraussetzung für Sie ist allerdings dass Sie kein Einkommen über 360,00 € mtl. haben, z.B. aus Vermietung oder Verpachtung oder aus Kapitalerträgen.
Eventuell muessten Sie die Einnahmen alle auf Ihre Ehefrau vereinigen,
dann käme zwar dort ein höherer Beitrag heraus - die Kinder und Sie wären aber kostenlos versichert.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon Czauderna » 12.10.2009, 16:21

Hallo,
vorneweg nur eines zur Klarstellung - hier geht es nur um die Krankenversicherung - steuerliche Aspekte kann und will ich nicht berücksichtigen.
Also, natürlich kann sich Ihre Ehefrau bei der AOK freiwillig weiterversichern
und solange Ihr Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegt können die Kinder ohnehin in die kostenlose Familienversicherung.
Wenn es also möglich ist alle Einnahmen (wie beschrieben) auf Ihre Ehefrau zu vereinigen dann können Sie selbst auch in die Familienversicherung die PKV muss Sie aus dem Vertrag entlassen).
Was die Höhe der Beiträge angeht - rechnen Sie mal mit ca. 16% der Bruttoeinnahmen (incl. Pflegeversicherung).
Und selbst wenn die Einnahmen so hoch sind dass sie die Beitragsbemessungsgrenze erreichen sind damit 4 Personen gleichwertig versichert.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 12.10.2009, 18:10

Hm, gibt es dort wirklich keinen Weg in die GKV zu kommen?

Wenn Fahrstuhl sein Gewerbe abmeldet, ist die bislang angestellte Ehefrau doch erst einmal arbeitslos. Ich gehe davon aus, dass der Lohn der Holden oberhalb von 400,00 Euro monatlich lag und somit Sozialversicherungspflicht in der GKV und in der Arbeitslosenversicherung ausgelöst wurde.

Damit dürfte die Holde schon mal einen Anspruch auf ALG I bei der Agentur für Arbeit haben. Diese Leistung löst dann KV/PV Pflicht bei der Kasse aus. Die Beiträge werden von der Agentür nebenher als sog. Annexleistung gelöhnt.

Okay, Du kommst, sofern Dein Gesamteinkommen (Zinseinkünfte und Mieteinnahmen) oberhalb von 360,00 Euro im Monat liegt, nicht in die kostenlose Familienversicherung rein. Wenn es Dir irgendwie gelingt, das Einkommen unter dieser Grenze zu schrauben, dann kommst Du rein.

Ansonsten löst das geplante Studium leider gem. § 5 Abs. 9 SGB V für Dich keine KV-Pflicht aus, weil Du hier die Altesgrenze von 30 Jahren bereits überschritten hast.

Ist aber ne Frage, was Du insgesamt machen möchtest. Ich denke hier insbesondere an die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V.



(1) Versicherungspflichtig sind

....

10. Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, sowie zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte; Auszubildende des Zweiten Bildungswegs, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz befinden, sind Praktikanten gleichgestellt,




Also, wenn Du bspw. vor dem Studium ein vorgeschriebenes Praktikum machst, dann würde dieses Praktikum Versicherungspflicht in der GKV auslösen. Das schöne an dieser Geschichte ist, dass es bei der Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V nämlich keine Altersgrenze gibt.

Der Beitrag kostet nur ca. 60,00 Euro und die Zins- sowie Mieteinkünfte spielen - nach meinem Kenntnisstand - keinen Bagger. Du könntest die priv. Kv. ausserordentlich kündigen.

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Beitragvon Czauderna » 12.10.2009, 20:07

Hallo,

"Hinsichtlich des Praktikums stehe ich aber ein wenig auf dem Schlauch, was meinst du genau damit ? Innerhalb des Studiums gibt es ja ein Praktikum, willst du auf das hinaus ?"

Ich denke schon dass er das will - ein Praktikum das in einer Studien oder Prüfungsordnugn vorgeschrieben ist unterliegt der Versicherungspflicht was dazu führen würde dass Du in die GKV muesstest, allerdings nur für die Dauer der Versicherungspflicht.
wenn das Praktikum aber keine 12 Monate dauert, hast du die Vorversicherungszeit nicht erfüllt und könntest von daher keine freiwillige Weiterversicherung in der GKV. durchführen lassen.
Wenn allerdings die Kasse dich dann zum Personenkreis nach § 5. Abs. 1 Nr. 13 SGB V. zählt, stünde deinem Verbleib in der GKV nichts mehr im Wege -
alternativ stände aber dann immer noch die Familienversicherung im Raume.
Mein Rat - zur Kasse deiner Ehefrau und sich entsprechend beraten lassen ( Wo ein Wille ist da ist auch ein Gebüsch (grins))
Gruß
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 12.10.2009, 21:53

Also, wir machen das jetzt mal der Reihe nach!

Wie ist das denn wenn meine Frau ALG I bezieht, unterm Strich kann sie derzeit mit den Kindern dann nicht Vollzeit arbeiten gehen oder ähnliches, sie muss doch bei Bezug von ALG I sich dann auch um neue Arbeit kümmern, oder ?


Hm, grundsätzlich muss man natürlich im Falle des ALG I-Bezuges bereit sein eine Arbeit aufzunehmen. Allerdings kann man diese Bereitschaft auf Teilzeitbeschäftigungen bis zu 15 Std. wöchentlich beschränken. Man muss also nicht unbedingt Vollzeit arbeiten können. Aber nähere Info´s hierzu kann Dir nur die Agentur für Arbeit erteilen.

Bei dem Praktikum muss es sich um ein Bestandteil des Studienganges handeln und zwar um ein Praktikum, welches vor Beginn des Studiums abzulegen ist. Jenes kommt immer auf den Studiengang an. Ein Praktikum während des Studiums bringt nichts.

Bei der Dauer des Praktikums muss man auch aufpassen. Wenn es unter 12 Monate liegt, dann kannst Du dich nicht freiwillig versichern, da die erforderliche Vorversicherungszeit fehlt.

Bei der anschliessenden Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V muss man bei der Praktikumsdauer unterhalb von 12 Monaten aber ganz schön aufpassen. Die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V setzt voraus, dass Du keinen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hast. Sooh und genau dort geht es los.

Wenn Du vor dem Praktikum mindestens 5 Jahre bei der gleichen PKV privat versichert bist, muss Dich die priv. Kv. wieder zu den alten Konditionen aufnehmen, wenn die Versicherungspflicht aufgrund des Praktikums unterhalb von 12 Monaten liegt. Jenes ergibt sich aus § 5 Abs. 9 SGV. Und jenes ist ein Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall und löst die Versicherungspflicht in der GKV nicht aus. War die Vorversicherung in der PKV (gleiche Gesellschaft) unterhalb von 5 Jahren, ist es kein Problem.

Oh, weia, Deine Konstellation ist so ein richtiger Tüftel-Fall für ein Seminar; wie bekomme ich den Kunden in die GKV.

Aber rechne doch mal anders. Du packst die Kinder erst einmal in die kostenlose Familienversicherung. Damit senkt sich schon der Beitrag für die priv. Kv.! Dann sollte man vergleichen! Okay, während eines Praktikums zahlst Du nur ca. 60,00 Euro monatlich. Danach bist Du evtl. freiw. oder pflichtversichertes (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) Mitglied der Kv. Die Beitragshöhe richtet sich nach deinem Einkommen und hierzu zählen dann auch die Zins- und Mieteinnahmen. Ist ne Frage, was billiger ist und hängt von Zahlen ab!

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Beitragvon Rossi » 13.10.2009, 18:14

Okay, es reichen schon 400,01 Euro brutto für eine Pflichtversicherung in der GKV. Aber Du musst dann zuvor das Gewerbe abmelden. Wenn Du dann das Studium aufnimmst, dann wird die Pflichtversicherung vermutlich beendet, da man davon ausgeht, dass Du überwiegend studierst.

Du brauchst insgesamt 12 Monate Vorversicherungszeit in der GKV um dort anschliessend freiwillig verbleiben zu können. Der Beitrag für die freiw. Kv. bei den Miet- und Zinseinnahmen würde dann ca. 235,00 Euro monatlich betragen. Die Kinder und die Frau (sofern kein ALG I Bezug) kommen in die kostenlose Familienversicherung. Wenn die Holde ALG I bezieht, ist sie selber versichert!

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Beitragvon Rossi » 13.10.2009, 18:48

Öhm, welche Resteinnahmen meinst Du? Etwa noch die ausstehenden Forderungen?

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Beitragvon Vergil09owl » 13.10.2009, 18:53

Grins, davon rate ich dringend ab solch ein Konstukt zu fahren, das gibt Probleme.

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Beitragvon Vergil09owl » 13.10.2009, 19:13

Genau, besser ist das, denn wenn die KK richtig prüft geht das ganze nach hinten los.

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Beitragvon Vergil09owl » 24.10.2009, 18:38

Also wenn du pflichtig wirst in der gesetzl. Krankenkasse müßtest du der PKV eine Versicherungsbescheinigung vorlegen, der rest erledigt denn sich denn von selbst.

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Beitragvon Philipp Mättig » 30.10.2009, 19:27

Hallo ich würde den Ansatz ja anders gehen:
1.Frau Mitgliedschaft GKV mit Kindern
2. Du bleibtst bei der PKV und wechselst in einen günstigeren Tarif.
Gruß
Philipp


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