Moin Vergil09owl
Tja, das Problem scheint wohl noch nicht so richtig klar zu sein:
Unklar und umstritten ist die Frage der absoluten Versicherungsfreiheit in den Fällen der Befreiung. Die Vorschrift enthält keine Einschränkung, welche auf das Rangverhältnis der verschiedenen Versicherungspflichten abstellt. Daher würde jede Befreiung auch Versicherungsfreiheit für dem Grunde nach vorrangige Versicherungspflichten erfassen. Dies erscheint einerseits mit der Rangfolge von Versicherungspflichten (§ 5 Abs. 6-8) nicht vereinbar, andererseits wäre es konsequent, die Personen von anderen Versicherungspflichten auszuschließen, die durch eine Befreiung eine Versicherung in der GKV für sich ausgeschlossen haben.
SGB Haufe Kommentierungen
PKV-Schulden, Gewerbe abgemeldet, kann ich in die Gkv?
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ratte1 hat geschrieben:Weshalb?Czauderna hat geschrieben:Hallo,
da muss zuerst mal gefragt werden - wie alt bist Du ??
Da das Studium bereits vor einem Jahr aufgenommen wurde, muss zum damaligen Zeitraum eine Befreiung beantragt. Hierbei wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass während des gesamten Studiums keine Rückkehr in die GKV möglich ist (Ausnahme versicherungspflichtige Beschäftigung). Selbst eine Familienversicherung wäre hier nicht möglich.
Oder habe ich was übersehen?
MfG
ratte1
Hallo,
nun, es hätte doch sehr gut sein können dass die studentische Pflichtversicherung nicht eintreten konnte weil er eben hauptberuflich Selbständig war, von daher wäre auch eine Befreiung von der KVdS. seinerzeit nicht erforderlich gewesen.
Gruß
Czauderna
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Grundsätzlich stimme ich dir da nicht zu, laut Kassler Kommentar ist wenn alles unklar ist, die Pflichtversicherung immer vorrangig, im Einzelfall soll das ganz denn noch vor den sG geklärt werden.
Nuja soweit so gut. Aber es geht hier ja nur um die KvdS und die Erörterung der Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV.
Gruß
Jochen
Nuja soweit so gut. Aber es geht hier ja nur um die KvdS und die Erörterung der Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV.
Gruß
Jochen
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- Postrank7
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jo so würde ich das auch sehen, das ganz ist etwas unklar und komplexer. für mich zählt da denn das Günstigkeitsprinzip
Jenes hört schon mal sehr gut an. Meine Erfahrungen gehen - warum auch immer - in die andere Richtung. Einige Kassen wimmeln ab!
Mittlerweile arbeite ich in einem Dozenteam; es geht hier leider nur um die ablehnende Haltungen einiger Kvén und dem entsprechenden Entgegenwirken!
Gruß Rossi
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Das Problem ist wahrscheinlich das die Kassen Angst haben diese Versicherten aufzunehmen, das ja ggf die Beiträge nicht gezahlt werden und Leistungen erbracht werden müssen, wenn auch keine Beiträge gezahlt werden. Was natürlich denn wieder zu einer negativen Deckungsbeitragsrechnung. Grundsätzlich ist es ja möglich zur PKV zurück zugekommen. Aber ich denke das es möglich sein sollte ein positive Einstellung für diese Personengruppe zu finden, wenn man will.
Gruß.
Jochen
Gruß.
Jochen
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