ich versuche mich kurz zu fassen......
Ich hatte 06/08 einen A-Unfall, der bis Ende 11/08 von der BG anerkannt wurde und dann nicht mehr ..... Klage wurde 02/09 eingereicht!
Ich war bis Ende 12/08 ohne KG freiwillig versichert bei einer Ersatzkasse. Habe aber aufgrund der Neuregelung Gesundheitsreform im Dezember 08 den Wahltarif ab Januar 2009 KG15 (KG ab dem 15. Tag) gewählt.
Jetzt zum Problem...... meine KK weigert sich KG zu zahlen, da ich ja gegen die BG zwecks Anerkennung des A-Unfalls klage......und bei A-Unfällen sind sie lt. §11 SGB nicht zuständig! ..... Ende im Gelände!
Informell teilte der Sachbearbeiter meinem RA mit, dass ich nur sagen müßte, dass es KEIN Arbeitsunfall gewesen wäre.... und schon würden sie zahlen!!! ...... die stecken doch mit der BG unter einem Hut *schrei*
Ach so ..... meine AU läuft seit 06/08 fortwährend bis zum heutigen Tage
Ich habe schon öfter den Begriff "Vorleistungspflicht" gehört! Das würde ja bedeuten, dass die KK dazu VERPFLICHTET ist, KG zu zahlen und sich dies dann ggfls. von der BG zurückholt, nicht wahr?
Wer kann mir sagen, ob nun diese '"Vorleistungspflicht" besteht und warum denn dann meine KG nicht gewillt ist, mir dies zu gewähren?
Vielen lieben Dank für Eure "Antworten" .......(jetzt ist es doch wieder länger geworden

Grüßle ..... Herzblut