Ich bin in einer 60% Festanstellung, daneben bin ich selbstständig. Mein AG weiss von der Selbstständigkeit.
Ich habe hier einen 400 Euro Minijobber, einen Aufwand um die 15 Stunden die Woche und mein Einkommen hat sich jetzt so entwickelt, dass ich aus Festanstellung und Selbstständigkeit etwa das gleiche Brutto habe- d.h. meine KK wird mich bei der nächsten Prüfung vemutlich als hauptberuflich selbstständig einstufen. Grundlage wird der Einkommenssteuerbescheid 2008.
Muss ich dann für 2008 und 2009 die Beiträge nachzahlen, oder gilt das ab dem Eintritt der Feststellung?
Welche Folgen hat das für meine Festanstellung? Wird meine SV Pflicht damit aufgelöst? Bin ich dann überhaupt noch Arbeitnehmer oder auch selbtsständig bei meinem jetzigen AG beschäftigt? Was passiert mit den KK Beiträgen des Arbeitgebers? Habe ich noch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei meinem AG?
Danke für eure Unterstützung
Hauptberuflich selbstständig und angestellt- Folgen?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Also, ob jemand hauptberuflich selbständig ist, oder nicht, ist gar nicht mal so einfach.
Aber wenn Du einen 400 Euro Jobber hast, ist das gar nicht mal so schlecht.
Die Kassen gehen nämlich davon aus, wenn man Arbeitnehmer oberhalb von 400 Euro beschäftigt hat, dass man hauptberuflich selbständig ist. Jenes ist bei Dir doch derzeit nicht der Fall; oder?! Du hast nämlich einen Arbeitnehmer bis zu bzw. unterhalb von 400 Euro.
Ferner orientieren sich die Kassen daran, wieviel Du aus der nichtselbständigen Tätigkeit verdienst. Hierzu gibt es eine Aussage der Kassen, wenn der Verdienst aus der nichtselbständigen Tätigkeit min. die Hälft der Bezugsgröße beträgt - jenes sind derzeit 1.260,00 Euro - dann ist man auch nicht hauptberuflich selbständig, jene Grenze dürftest Du mit der 60 % Beschäftigung wohl überschreiten, oder nicht?!?
Aber jenes ist alles Theorie.
Ich empfehle Dir dringend ein Gespräch mit der Kasse.
Aber wenn Du einen 400 Euro Jobber hast, ist das gar nicht mal so schlecht.
Die Kassen gehen nämlich davon aus, wenn man Arbeitnehmer oberhalb von 400 Euro beschäftigt hat, dass man hauptberuflich selbständig ist. Jenes ist bei Dir doch derzeit nicht der Fall; oder?! Du hast nämlich einen Arbeitnehmer bis zu bzw. unterhalb von 400 Euro.
Ferner orientieren sich die Kassen daran, wieviel Du aus der nichtselbständigen Tätigkeit verdienst. Hierzu gibt es eine Aussage der Kassen, wenn der Verdienst aus der nichtselbständigen Tätigkeit min. die Hälft der Bezugsgröße beträgt - jenes sind derzeit 1.260,00 Euro - dann ist man auch nicht hauptberuflich selbständig, jene Grenze dürftest Du mit der 60 % Beschäftigung wohl überschreiten, oder nicht?!?
Aber jenes ist alles Theorie.
Ich empfehle Dir dringend ein Gespräch mit der Kasse.
Dank für die schnelle Antwort! Ich habe keinen SV Pflichtigen Arbeitnehmer über 400 Euro und mit meiner nichtselbstständigen Arbeit liege ich deutlich über der Bemessungsgrenze.
Du hast genau den Nagel auf den Kopf getroffen, alles ist Theorie und das macht diese Bestimmungen so wachsweich und vielleicht auch ein bisschen beliebig.
Du hast genau den Nagel auf den Kopf getroffen, alles ist Theorie und das macht diese Bestimmungen so wachsweich und vielleicht auch ein bisschen beliebig.
sisiphos hat geschrieben:Dank für die schnelle Antwort! Ich habe keinen SV Pflichtigen Arbeitnehmer über 400 Euro und mit meiner nichtselbstständigen Arbeit liege ich deutlich über der Bemessungsgrenze.
Du hast genau den Nagel auf den Kopf getroffen, alles ist Theorie und das macht diese Bestimmungen so wachsweich und vielleicht auch ein bisschen beliebig.
Hallo,
nun ja, da wir hier nicht entscheiden können und dürfen sollst Du aber in den Genuß einer Einschätzung kommen.
So wie geschildert würde ich als Kasse auf Arbeiotnehmer und nicht auf Selbständiger entscheiden, dies aber nicht wachsweich sondern knallhart.
Gruß
Czauderna
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