Versicherungsfreiheit für Studierende

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Leonie G
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Versicherungsfreiheit für Studierende

Beitragvon Leonie G » 26.10.2009, 15:37

Hi,

ich habe eine Frage zu dem Begriff Versicherungsfreiheit für Studenten.
Und zwar habe ich bisher gelesen und angenommen, dass jede studentische Beschäftigung, die über 400€ Gehalt/Monat einbringt, dazu führt, dass in die RV und AV eingezahlt werden muss, sowie, dass der Studierende sich selbst versichern muss (unter 25 Jahren).
Nun lese ich Folgendes:
http://www.versicherungswissen.org/Studenten/Studenten_mit_Hauptbeschaeftigung.html

Zitat: "Eine solche Hauptbeschäftigung ist für eingeschriebene Studenten deutscher Hochschulen grundsätzlich versicherungsfrei in der Krankenversicherung (§ 6 Absatz 1 Nr. 3 SGB V)"

Wie ist das zu verstehen? Denn ich muss eigentlich für die letzten 8 Monate insgesamt über 500€ an die KV zurückzahlen, da ich in der Zeit über 400€/Monat verdient habe und unter 25 bin, aber bei meinen Eltern mitversichert war.

Danke für Eure Antworten, Leonie

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Beitragvon ratte1 » 26.10.2009, 20:10

Hallo,

die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn ein Einkommen von mehr als 400,- EURO monatlich bezogen wird.

Die Beschäftigung führt hier auch nicht zu einer Versicherungspflicht.

Da somit keine Ausschlussgründe für die Versicherungspflicht als Student vorliegen, kommt sie zustande. Und hierfür sind Beiträge zur KV und PV von rd. 60,- EURO mtl. zu zahlen.

Somit bringt der Beitrag keine neuen Aspekte, die zu einer Befreiung von den zu zahlenden Beiträge führt.

MfG
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Beitragvon sozifa » 03.11.2009, 21:31

ratte1 hat geschrieben:Hallo,

die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn ein Einkommen von mehr als 400,- EURO monatlich bezogen wird.


neuerdings liuegt die Grenze bei 360 Euro wobei die Krankenkasse i.d.R. eine Tolleranzgrenze zur verfügung stehen hat. Heiß Wenn es knapp drüber ist kann ncoh in die Fami aufgenommen werden. bei 400€ wird es schon sehr knapp.

Gruß vom sozifa

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Beitragvon ratte1 » 04.11.2009, 08:23

sozifa hat geschrieben:
ratte1 hat geschrieben:Hallo,

die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn ein Einkommen von mehr als 400,- EURO monatlich bezogen wird.


neuerdings liuegt die Grenze bei 360 Euro wobei die Krankenkasse i.d.R. eine Tolleranzgrenze zur verfügung stehen hat. Heiß Wenn es knapp drüber ist kann ncoh in die Fami aufgenommen werden. bei 400€ wird es schon sehr knapp.

Gruß vom sozifa
Falsch, wenn zumindest ein Teil des Einkommens aus einer Beschäftigung resultiert, beträgt die Grenze 400,- EURO.
Auch gibt es weder eine Tolleranzgrenze noch eine Toleranzgrenze, die den KK zur Verfügung steht.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 04.11.2009, 10:41

Mensch Ratte ,
so macht man das nicht, einem jungen aufstrebenden Sozifale kann man nicht einfach ein Falsch vor die Füße werfen.
Ich würde ihm einen Hinweis geben.
So als Lesetip SGB V § 1-319 oder so wenigstens die Richtung angeben .
Gruß
:-)

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Beitragvon ratte1 » 04.11.2009, 17:13

DKV-Service-Center hat geschrieben:Mensch Ratte ,
so macht man das nicht, einem jungen aufstrebenden Sozifale kann man nicht einfach ein Falsch vor die Füße werfen.
Ich würde ihm einen Hinweis geben.
So als Lesetip SGB V § 1-319 oder so wenigstens die Richtung angeben .
Gruß
:-)
Meinen Sie wirklich, dass ein solcher Beitrag von einem Sofa kommen könnte? :-k :shock:
Kann ich mir einfach nicht vorstellen!

Freundliche Grüße
ratte1

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Beitragvon DKV-Service-Center » 04.11.2009, 19:23

sozifa-- le wie Lehrling :-)

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Beitragvon ratte1 » 04.11.2009, 20:21

DKV-Service-Center hat geschrieben:sozifa-- le wie Lehrling :-)
:-k

Lehrlinge gibt es doch gar nicht mehr. Und ein Azubi würde doch auch nicht einfach irgendwelche Thesen aufstellen, ohne sich vorher richtig informiert zu haben, oder?

Duckundwech

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Beitragvon sozifa » 04.11.2009, 20:43

ich bin azubi bei iner Krankenkasse und war bis vor kurzem im Fami-Team.

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Beitragvon sozifa » 04.11.2009, 20:50

Eine weitere Besonderheit für die Familienversicherung gilt, wenn das Familienmitglied einen Minijob ausübt: Für geringfügig entlohnt beschäftigte Familienmitglieder gilt eine Einkommensgrenze von 400 Euro pro Monat. Für alle anderen ist die Familienversicherung nur dann möglich, wenn die monatliche Einkommensgrenze von 360 Euro, das entspricht 1/7 der monatlichen Bezugsgröße, nicht überschritten wird..


verständnisfehler ;)

aber ganz unrecht hatte ich nicht

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Beitragvon DKV-Service-Center » 04.11.2009, 21:09

Hallo Sozifa,
herzlich willkommen.

wir sind auf dem richtigen Weg, jetzt das ganze noch mit den Besonderheiten eines Studenten gemixt, nicht geschüttelt, und dann auf den Fragesteller zuschneiden.
Gruß
Ps. möglicherweise ist noch eine Rückfrage nötig :-)


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