Steuerliche Absetzbarkeit und Beitragsrückerstattung

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

HarryD
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 13.12.2007, 12:17

Steuerliche Absetzbarkeit und Beitragsrückerstattung

Beitragvon HarryD » 05.11.2009, 17:13

Liebe Spezialisten,

folgende Situation.

Bin DKV-versichert, M-Tarife ohne SB. Inzwischen bei ca. 1500 € BRE angekommen, da die Krankheitkosten bisher immer deutlichst unter der BRE lagen. So weit so gut.

Nächstes Jahr mindert die BRE aber massiv meinen Steuervorteil, also doch die Rechnungen einreichen und auf die BRE verzichten? Ist ein Rechenexempel für den Steuerberater, was sich mehr lohnt.

Vielleicht gibt es ja einen ganz anderen Weg?

Könnte man nicht mit dem Versicherer vereinbaren, dass eine BRE nicht in bar ausgezahlt, sondern dem Versichertenkonto gutgeschrieben wird, mit dem Ziel ab Rente die Beiträge niedriger zu halten. Also quasi eine freiwillige zusätzliche Sonderzahlung, die auch noch verzinst wird. Wäre doch für beide Seiten interessant. Der Versicherer behält mehr Geld im System und der Kunde hat die maximalen Steuervorteile während des Erwerbslebens und etwas geringere Beiträge im Alter.

Was meint Ihr dazu?

Gruß HarryD

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Genau darauf ...

Beitragvon GS » 05.11.2009, 23:49

HarryD hat geschrieben:Könnte man nicht mit dem Versicherer vereinbaren, dass eine BRE nicht in bar ausgezahlt, sondern dem Versichertenkonto gutgeschrieben wird, mit dem Ziel ab Rente die Beiträge niedriger zu halten. Also quasi eine freiwillige zusätzliche Sonderzahlung, die auch noch verzinst wird. Wäre doch für beide Seiten interessant. Der Versicherer behält mehr Geld im System und der Kunde hat die maximalen Steuervorteile während des Erwerbslebens und etwas geringere Beiträge im Alter.

... wird es hinauslaufen, Harry.

Jedenfalls bastelt man an solchen Alternativen nach dem Motto "Beitragsentlastungstarif gegen Einmalbeitrag".

Die herkömmliche "Barausschüttung" hat m. E. weitgehend ausgedient, da sie zu 30-50% zwangsläufig - und das ist das Neue daran - dem Finanzamt anheimfällt. Zumal Du ja nicht einmal Deine Aufwendungen, die Du zur Rettung der BRE selbst trägst, absetzen kannst.

Gruß von
Gerhard

JarvisCocker
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 142
Registriert: 13.03.2008, 20:58

Beitragvon JarvisCocker » 06.11.2009, 08:11

wenn ich das richtig verstehe, muss man die ausgezahlten BRE versteuern ? Woher wissen die vom Finanzamt denn, dass ich welche erhalte ?

HarryD
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 13.12.2007, 12:17

Beitragvon HarryD » 06.11.2009, 08:44

Hallo JarvisCocker,

die "Steuerexperten" haben an alles gedacht. Es wird künftig Kontollmitteilungen der Versicherer an das Finanzamt geben. Also keine Chance das zu verschweigen!

Da kommt sicher bald ein freundlicher Brief von den Versicherungen, so nach dem Motto:

"Leider können wir Ihnen die BRE erst auszahlen, wenn Sie uns Ihre Steuernummer mitteilen und er Weitergabe der Daten an das zuständige FA zustimmen."

Je nach Steuersatz machen daher künftig Tarife mit hoher SB und hoher BRE keinen Sinn mehr. Und schlimmer noch, die Kunden werden bei den Vericherungen auch noch jeden Minibetrag von 2,30 € für Aspirin einreichen. mit entsprechenden Folgen für die Verwaltungskosten.

Ich kann nur hoffen, dass wie von GS angedeutet, die Versicherer eine intelligente Antwort auf diese Situation finden.


Gruß HarryD

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Re: Genau darauf ...

Beitragvon Cassiesmann » 06.11.2009, 09:09

GS hat geschrieben:
HarryD hat geschrieben:Jedenfalls bastelt man an solchen Alternativen nach dem Motto "Beitragsentlastungstarif gegen Einmalbeitrag".

Die herkömmliche "Barausschüttung" hat m. E. weitgehend ausgedient, da sie zu 30-50% zwangsläufig - und das ist das Neue daran - dem Finanzamt anheimfällt. Zumal Du ja nicht einmal Deine Aufwendungen, die Du zur Rettung der BRE selbst trägst, absetzen kannst.

Gruß von
Gerhard


Es gibt ein Deutschland keinen Grenzsteuersatz größer als 42% zumal auch kaum ein PKV-Tarif zu 100% abzugsfähig ist!

Da nehme ich aber lieber die BRE und lass mir die Beitragssenkung im Alter vom Arbeitgeber wie bisher mit 50% bezuschussen (für Beamte und Selbständige nicht möglich).


Zurück zu „Krankenvollversicherung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste