Hallo alle zusammen!
Ich habe folgendes Problem, dass mich schon einige Zeit quält und ich keine Lösung dafür weiß:
Mein Großvater (75) ist ist/war ca. 40 Jahre selbstständig und hatte dementsprechend immer eine private Krankenversicherung.
1998 erlitt er einen Schlaganfall und wurde kurz darauf von seiner Krankenkasse rausgeschmissen,weil er die Beiträge nicht bezahlen konnte. Meine Großvater zahlte diese Beiträge nach, jedoch nahm ihn die Krankenkasse nicht mehr auf. Seither will ihn keine Krankenkasse mehr aufnehmen, d.h. er ist seit 1998 nicht mehr versichert.
Nun will ich folgendes wissen:
Seit 2006(?) gibt es doch das Gesetz, dass auch privat versicherte Personen in die gesetzliche Krankenkasse können und dass alle Personen versichert sein müssen....oder?
Welche Rechte hat er? Müsste er die Beiträge von 2006 bis 2009 nachzahlen? Würde er erst wieder aufgenommen werden, wenn er die Beiträge nachgezahlt hätte? Wie schaffe ich es, ihn in eine gesetzliche Krankenkasse hereinzubekommen? Es soll nur die "Grundversorgung" gewährleistet sein, sodass er abgesichert ist im Krankheitsfall (Krankenhaus etc.) Eine private Krankenkasse wäre für ihn nicht bezahlbar, weil er nur ca. 600€ Rente bezieht.
(Die Frage, warum nicht schon viel eher gehandelt wurde, kann ich euch nicht beantworten, da ich erst seit einigen Wochen von diesem Fall weiß. Ich weiß zumindest, dass meine Großmutter schon bei vielen Krankenkassen um Aufnahme bat, sie jedoch immer abgelehnt wurde.)
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte, der sich in diesem
Gebiet(en) auskennt.
Liebe Grüße
Hallo1298
Großvater seit 1998 nicht mehr versichert, was tun?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
hallo,
so wie geschildert ist die PKV für den Opa zuständig, d.h.
eine auswählen, sich einen vertreter bestellen ujnd die Aufnahme in den Basis-Tarif beantragen - das hat zwar Nachzahlungen (Höhe kann ich nicht sagen) ab Januar 2009 zur Folge, aber er ist dann versichert.
Die Beiträge im Basis-Tarif selbst sollen ziemlich happig sein.
Gruß
Czauderna
so wie geschildert ist die PKV für den Opa zuständig, d.h.
eine auswählen, sich einen vertreter bestellen ujnd die Aufnahme in den Basis-Tarif beantragen - das hat zwar Nachzahlungen (Höhe kann ich nicht sagen) ab Januar 2009 zur Folge, aber er ist dann versichert.
Die Beiträge im Basis-Tarif selbst sollen ziemlich happig sein.
Gruß
Czauderna
Wenn er tatsächlich zuletzt privat versichert war, ist wie schon geschrieben die PKV zuständig. Die PKV muss ihn aber nur im teuren Basistarif nehmen. Dieser kostet inklusive Pflegeversicherung ca. 650 EUR mtl. !
Zusätzlich ist ein einmaliger Strafzuschlag für die nichtversicherten Monate Februar bis November 2009 von ca. 3000 EUR fällig (abhängig vom Tarif -aber da kommt aus Gesundheits- und Altersgründen wohl nur der Basistarif in Frage).
Wenn kein großes Vermögen vorhanden ist, kann jedoch Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II oder XII bestehen. Dann halbiert sich der PKV-Beitrag im Basistarif.
Die GKV darf ihn nicht aufnehmen. Für eine kostenlose Mitversicherung bei der GKV-versicherten Ehefrau (so es sie gibt) ist das Einkommen wiederum zu hoch.
Zusätzlich ist ein einmaliger Strafzuschlag für die nichtversicherten Monate Februar bis November 2009 von ca. 3000 EUR fällig (abhängig vom Tarif -aber da kommt aus Gesundheits- und Altersgründen wohl nur der Basistarif in Frage).
Wenn kein großes Vermögen vorhanden ist, kann jedoch Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II oder XII bestehen. Dann halbiert sich der PKV-Beitrag im Basistarif.
Die GKV darf ihn nicht aufnehmen. Für eine kostenlose Mitversicherung bei der GKV-versicherten Ehefrau (so es sie gibt) ist das Einkommen wiederum zu hoch.
Zuletzt geändert von Dipling am 10.11.2009, 11:16, insgesamt 1-mal geändert.
Auf den (ehemaligen) Beruf kommt es nicht an, sondern auf das Überschreiten der Altersgrenze (ist hier überschritten) und auf das vorhandene Einkommen sowie das verwertbare Vermögen.
Allerdings sind die Freibeträge für Barbestände und Kontoguthaben gering; diese müssen bis auf einen Freibetrag von 2600 EUR aufgebraucht werden, bevor die Grundsicherung greift. Ferner wird Grundsicherung im Alter nur auf Antrag gewährt.
Allerdings sind die Freibeträge für Barbestände und Kontoguthaben gering; diese müssen bis auf einen Freibetrag von 2600 EUR aufgebraucht werden, bevor die Grundsicherung greift. Ferner wird Grundsicherung im Alter nur auf Antrag gewährt.
Korrekt, Grundsicherungsleistungen im Alter und bei dauernder Erwerbsminderung werden nur auf Antrag gewährt und niemals rückwirkend.
Ferner übernimmt der Grundsicherungsträger auch nicht den einmaligen Prämienzuschlag für die Monate Februar 2009 - Oktober 2009, sofern jetzt im November die Aufnahme in dem Basistarif verlangt wird.
Die Grundsicherung ist nicht nur von eigenem Einkommen abhängig, sondern auch von dem Einkommen eines evtl. Ehegattens -sprich der Großmutter.
Ferner übernimmt der Grundsicherungsträger auch nicht den einmaligen Prämienzuschlag für die Monate Februar 2009 - Oktober 2009, sofern jetzt im November die Aufnahme in dem Basistarif verlangt wird.
Die Grundsicherung ist nicht nur von eigenem Einkommen abhängig, sondern auch von dem Einkommen eines evtl. Ehegattens -sprich der Großmutter.
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