Keine Familienversicherung bei religiöser Ehe

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martinvoll
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Keine Familienversicherung bei religiöser Ehe

Beitragvon martinvoll » 11.11.2009, 11:21

Ich habe immer wieder Probleme bei folgender Konstellation:

Mann arbeitet und ist pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Frau und Kinder sollen familienversichert werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1). Bei den Kindern ist das zumeist kein Problem.
Wohl aber bei der Frau, weil es sich nur um eine religiöse Ehe handelt. Diese religiöse Ehe wurde unter Roma oder vor dem Imam in der Moschee abgeschlossen.

Gibt es dennoch Möglichkeiten einer kostenfreien Familienversicherung??

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 11.11.2009, 12:11

hallo,
nein, gibt es nicht - in der Sopzialversicherung gilt nur die standesamtlich geschlossene Ehe bzw. lebenspartnerschaft.
Gruß
Czauderna

romkatzi
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Beitragvon romkatzi » 24.11.2009, 16:57

Hi Günther,
bist Du Dir da sicher?

Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen wurden. Das kann - je nach Lage - auch eine religiöse sein.

Ich glaube die Türkei hat da erst 2009 eine Änderung vollzogen, dass Imam-Ehen da jetzt auch rechtsgültig sind (weiß ich aber nicht genau).

Näheres dazu hier:
http://www.essen.de/deutsch/rathaus/Aemter/Ordner_33/Standesamt/Ist_eine_im_Ausland_geschlossene_Ehe_in_Deutschland_gueltig.asp

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 24.11.2009, 17:33

romkatzi hat geschrieben:Hi Günther,
bist Du Dir da sicher?

Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen wurden. Das kann - je nach Lage - auch eine religiöse sein.

Ich glaube die Türkei hat da erst 2009 eine Änderung vollzogen, dass Imam-Ehen da jetzt auch rechtsgültig sind (weiß ich aber nicht genau).

Näheres dazu hier:
http://www.essen.de/deutsch/rathaus/Aemter/Ordner_33/Standesamt/Ist_eine_im_Ausland_geschlossene_Ehe_in_Deutschland_gueltig.asp


Hallo,
da bin ich mich 100%ig sicher - eine Ehe, die in Deutschland nicht standesamtlich vollzogen wurde oder standesamtlich als solche anerkannt wurde führt nicht zu einenm gegenseitigen Familienhilfeanspruch in der Sozialversicherung (Krankenkasse).

Gruß
Czauderna


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