Wechsel von freiwillig gesetzlich versichert nach Familien-

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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justmee
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Wechsel von freiwillig gesetzlich versichert nach Familien-

Beitragvon justmee » 12.11.2009, 22:15

Hallo,

meine Frau kommt aus Russland. Sie hielt sich vor unserer Heirat in Deutschland zu Studienzwecken auf und hatte sich privat bei der AOK RP versichert. Nun ist sie zu mir gezogen und will sich bei mir mit familienversichern lassen.
Steht Ihr ein Sonderkündigungsrecht wegen Wechsel des Wohnorts nach Hessen zu oder weil sie geheiratet hat und in den Familientarif wechseln kann?

Vielen Dank.

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 12.11.2009, 22:19

Ja einfach die Familienversicherung beantragen.

wenn es sich um eine private Krankenversicherung handeln sollte,
wovon ich ausgehe.
Sollte es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung handeln,
dann wie unten von Rossi beschrieben.
Zuletzt geändert von DKV-Service-Center am 13.11.2009, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.11.2009, 22:34

Öhm, wat iss dat denn

privat bei der AOK RP


So etwas kenne ich nicht! Sie ist vermutlich freiwillig bei der AOK Rheinland Pfalz versichert?

D. h., grundsätzlich muss sie die freiw. Kv. jetzt erst einmal kündigen. Es kommt dann entscheidend auf die Satzungsregelung der AOK RP an, zu welchem Zeitpunkt die Holde aus der freiw. Kv. rausgelassen wird.

Tip von mir, sofort zur AOK RP und die Heirat melden, in der Regel geht es niemals rückwirkend, sondern allenfalls erst ab dem Zeitpunkt wo es der AOK RP vorgetragen wird. Jeder Tag zählt!

justmee
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Beitragvon justmee » 13.11.2009, 17:38

Spielt es keine Rolle, dass die AOK RP nicht in Hessen zuständig ist?

Wie kann sie da weiterhin versichert sein, wenn die in dem Bundesland nicht geöffnet sind?

Wie mache ich es am Besten, dass keine Überbrückungszeit entsteht?

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Beitragvon Rossi » 13.11.2009, 17:45

Wie schon gepostet, sofort die Heiratsurkunde der AOK RP vorlegen, und gleichzeitig die Familienversicherung bei der AOK Hessen anmelden. Jeder Tag zählt!

Es kommt auf die Satzungsregelung der AOK RP an, zu welchem Zeitpunkt die Holde aus der freiw. Kv. entlassen wird. In vielen Fällen geht es mit dem Tag, wo Du der Kasse es mitteilst. Es gibt wenige AOK´s die in dieser Konstellation den Kunden erst zum Ende des Monats rausläßt!


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