GKV bei früherer Familienversicherung?

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ategma
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GKV bei früherer Familienversicherung?

Beitragvon ategma » 11.04.2007, 10:50

Hallo,

besteht seit 01.04 eine Rückkehrmöglichkeit in die frühere GKV, wenn man vor 10 Jahren in der Familienversicherung war, jetzt aber selbstständig ist, oder gehört man dann zu dem Personenkreis, der der PKV zugeordnet wird?

Frank
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Beitragvon Frank » 11.04.2007, 11:05

ganz klar PKV

fwilke
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Beitragvon fwilke » 11.04.2007, 18:03

???
Wie jetzt - warum?
Welchem Paragraphen entnimmst Du das???

Frank
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Beitragvon Frank » 11.04.2007, 18:16

http://www.die-gesundheitsreform.de/glo ... chutz.html
GKV
Alle Einwohner ohne Absicherung im Krankheitsfall, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden in die Versicherungspflicht in der GKV einbezogen. Dies betrifft auch Auslandsrückkehrer, die früher in Deutschland zuletzt gesetzlich versichert waren. Des Weiteren besteht die Versicherungspflicht in der GKV für Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und die dem Bereich der GKV zuzuordnen sind, weil sie zum Beispiel als Arbeitnehmer tätig waren.

PKV
Ab dem 1. Januar 2009 sind alle Personen, die nicht der GKV versichert sind (zum Beispiel Personen, die vormals in der PKV versichert waren), und die ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall sind, verpflichtet, eine private Krankheitskostenversicherung abzuschließen. Sie erhalten das Recht, sich in einem neuen Basistarif der PKV zu versichern.

Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die ehemals privat versichert waren oder der PKV aufgrund ihres beruflichen Status zuzuordnen sind, können jederzeit verlangen, dass sie im Basistarif versichert werden.

Wenn jemand selbständig ist, ist er wohl eher der PKV zuzuordnen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 12.04.2007, 00:08

[quote="Frank"]ganz klar PKV[/quote]

VETO

Ganz Klar GKV hatte nie was mit der PKV zu tun
Zuständigkeit ergibt sich aus der letzten Kassenzugehörigkeit.

Ist zwar ein Grenzfall und würde gerne so gehandhabt werden,
dagegen wehrt sich jedoch der PKV Verband
Gruß

fwilke
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Beitragvon fwilke » 12.04.2007, 00:41

@Frank

sehe ich genau so - ategma hat die PKV mit keinem Wort erwähnt.
Früher Familienversicherung also GKV, jetzt selbständnig... wenn das alles war:

GKV!

FRank Wilke

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Beitragvon Frank » 12.04.2007, 09:28

Personen, die nicht in der GKV versichert sind und auch sonst keinen anderweitigen Versicherungsschutz haben und aufgrund ihres Berufsstatus nicht der GKV zuzuordnen sind, sind verpflichtet ab 01.01.09 eine private Vollkostenversicherung abzuschließen.

Um Nichtversicherte, die vormals privat krankenversichert waren oder der PKV zuzuordnen sind, bereits vor dem 1. Januar 2009 abzusichern, wird der Standardtarif der PKV für diese Personengruppe geöffnet: Es gelten jedoch abgewandelte Versicherungsbedingungen. Eine Versicherung in diesem Standardtarif ist bereits ab dem 1. Juli 2007 möglich.

http://www.die-gesundheitsreform.de/glo ... chutz.html

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Beitragvon fwilke » 12.04.2007, 14:09

Haaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaalllloooooooooooooooooooooooo Fraaaaaaaaaaaaank!

Ist wirklich total lieb von Dir, dass Du immer Links postest, wie PKV-Leute oder ehemalige zu versichern sind.

Schauen wir aber doch noch mal auf das Ausgangsposting:

Hallo,

besteht seit 01.04 eine Rückkehrmöglichkeit in die frühere GKV, wenn man vor 10 Jahren in der Familienversicherung war, jetzt aber selbstständig ist, oder gehört man dann zu dem Personenkreis, der der PKV zugeordnet wird?


Es geht um die RÜCKKEHR in die frühere GKV.
Es erschließt sich mir aus dem Satz nicht, dass ategma PKV versichert war. Damit gilt die letzte Versicherung, und das war die GKV. Nur durch den Status als Selbständiger ist man noch lange nicht der PKV zuzuordnen.

Oder hast Du dafür auch noch einen Link???
Wenn ich dem von Dir geposteten Link folge, steht dort unter anderem folgendes:

In der GKV gelten ab 1. April 2007 folgende Regelungen:

Alle Einwohner ohne Absicherung im Krankheitsfall, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden in die Versicherungspflicht in der GKV einbezogen.

Eindeutig: Früher GKV, jetzt ohne Versicherung --> ab 01.04. GKV!

Frank Wilke

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Beitragvon Frank » 12.04.2007, 14:40

ja, ok. hab ich immer überlesen.
dann muss er nach der familienversicherung nie versichert gewesen sein. dann hast du recht :oops:

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Beitragvon DKV-Service-Center » 12.04.2007, 14:59

[quote="Frank"]ja, ok. hab ich immer überlesen.
dann muss er nach der familienversicherung nie versichert gewesen sein. dann hast du recht :oops:[/quote]



Wer Recht hat giebt einen Aus :-)


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