Allianz interner Wechsel bei Vorerkrankung mit Anwartschaft

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mila
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Allianz interner Wechsel bei Vorerkrankung mit Anwartschaft

Beitragvon mila » 29.11.2009, 17:09

Hallo, entgegen der gesetzlichen Bestrebungen sträubt sich die Allianz ja leider gegen interne Wechsel. Da ich von einer Freundin darauf aufmerksam gemacht wurde dass Sie ca. 200 € weniger monatl. Beitrag bezahlt wollte ich auch wechseln (aktuell VSP600). Da ich nur dank einer Anwartschaft (mit Vorerkrankung) in die PKV bei der Allianz gerutscht bin fällt ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft raus, hier meint nun die Allianz dass die Anwartschaft nur für diesen einen Tarif gegolten hat. Widerspricht dies denn nicht auch der Wechselmöglichkeit nach Paragraph 204 VVG !? Weiss jemand was aus der Klage der BaFin gegen die Allianz geworden ist, Aufschläge bei internen Wechseln zu verlangen. Leider bekommt man hierzu leider viel zu wenig mit ! Danke für Meinungen und Ratschläge, auch ich habe bei der Allianz noch keine Mitarbeiter auftun können welche mich als Kunden ernst nehmen bzw. bei welchen ich mich gut vertreten gefühlt habe ...

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Beitragvon Frank » 29.11.2009, 17:33

Hallo,

du kannst innerhalb der Allianz in schlechtere oder gleichwertige Tarife wechseln. Wenn der neue Tarif zum Teil bessere Leistungen hat, kann der Versicherer für die Mehrleistungen einen Risikozuschlag verlangen. Du kannst aber auch hinsichtlich der Mehrleistungen einen Leistungsausschluß verlangen.

Eine Anwartschaft gilt nur für den gewählten Tarif. Wenn aber die Anwartschaft aktiviert wurde, gilt für dich der § 204 VVG wie für jeden anderen Kunden auch. Also hartnäckig bleiben.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 29.11.2009, 20:15

Und die Allianz verlangt auch einen Beitragszuschlag, für den Wechsel in die Neuen Tarife. Dazu wurde bereits geklagt, bis jetzt liegt die Allianz vorne.
Gruß
Zuletzt geändert von DKV-Service-Center am 30.11.2009, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 30.11.2009, 09:16

Hallo Mila,
Tarifwechsel nach Paragraph 204 VVG ist möglich.
Die Allianz strebt aber den Tarifstrukturzuschlag an.
2 Möglichkeiten sehe ich.

1.Warten bis die Allianz in letzter Instanz verliert (Sollte meiner Meinung nach passieren)
2.Jetzt schon wechseln und den Zuschlag bestätigen unter Vorbehalt


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