Mahnung PKV wenn ich sowieso gekündigt habe?

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silberfisch
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Mahnung PKV wenn ich sowieso gekündigt habe?

Beitragvon silberfisch » 08.12.2009, 19:30

Hallo, ich brauch mal Rat für einen etwas vertrackten Fall: Ich war immer privat über meine Eltern versichert und bin nach meinem Studium arbeitslos geworden, daher musste ich auch weiterhin privat versichert bleiben. Problem war dabei nur, dass mir jeden Monat etwa eine Differenz von 200 Euro fehlten, da das Arbeitsamt ja nur etwas über 100 Euro pro Monat zahlt und mein Beitrag bei über 300 Euro lag. Also habe ich meinen Versicherungsbetrag nicht voll zahlen können und jetzt ca. 1000 Euro Schulden bei der Versicherung. Jetzt habe ich eine Mahnung von der PKV bekommen. Gleichzeitig habe ich diese Versicherung aber auch gekündigt, da mein Tarif sehr unvorteilhaft war und ich bald eine Anstellung als Beamten-Anwärterin habe, wo ich aber auch sehr wenig verdienen werde.
Frage also: Was passiert, wenn ich die 1000 Euro jetzt nicht innerhalb von 2 Wochen zahle? Ich habe der PKV ja selber gekündigt, daher erwarte ich keine Leistungen oder Versicherungsschutz mehr. Kann man Schulden auch in Raten begleichen?
Wer weiss etwas?

Frank
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Beitragvon Frank » 08.12.2009, 19:52

Hallo,

du kannst keine Krankenversicherung kündigen ohne woanders versichert zu sein. Diesen Nachweis mußt du dem alten Versicherer einreichen. Es gibt in Deutschland die Pflicht krankenversichert zu sein.

Die Gesellschaft bietet dir bestimmt eine Ratenzahlung an. Mußt nur anfragen.

Gruß
Frank

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Re: Mahnung PKV wenn ich sowieso gekündigt habe?

Beitragvon Cassiesmann » 08.12.2009, 19:54

Hallo,

Sie können die PKV nur rechtskräftig kündigen, wenn Sie eine lückenlose Anschlussversicherung nachweisen können! Von daher gehe ich davon aus, dass Sie nach wie vor beitragspflichtig versichert sind.

Zu den Zahlungsmodalitäten, sprechen Sie mit ihrer PKV, wenn es schlecht läuft, wird die PKV die Forderungen eintreiben (Gerichtlicher Mahnbescheid usw.).

Gruß
CM

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Beitragvon DKV-Service-Center » 08.12.2009, 22:24

Hallo Silberfisch,
meine Vorredner haben Recht, ich sehe aber das nächste Problem auf Sie zu kommen.
Da Sie gekündigt haben, besteht seitens der Versicherung auch kein Interesse Sie zu schonen,
ich meine Richtung Aufschub oder Ratenzahlung
Zum anderen benötigen Sie eine neue PKV neues Eintrittsalter neue Gesundheitsprüfung verlusst von Alterungsrückstellungen usw um nur einige Nachteile aufzuzählen.
Gruß
Tip Versicherung wieder in Kraftsetzen und einen Tarifwechselbetreiben.

silberfisch
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Beitragvon silberfisch » 09.12.2009, 15:52

Hallo nochmals,

danke für die Antworten!
Natürlich habe ich mir eine Anschlussversicherung besorgt und auch schon eine Annahme, das ist ja klar.
Meine Frage zielte eher dahin, ob es irgendwelche Regelungen/Gesetze gibt, wie meine alte Versicherung jetzt die Schulden eintreibt oder ob ich als Arbeitslose da auch irgendwelche Rechte geltend machen kann.
Aber anscheinend liegt es im Ermessen der alten PKV ob sie mich jetzt fair behandelt?!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 09.12.2009, 19:20

Hallo Silberfisch,
natürlich werden Sie Fair behandelt , manche aber Fairer :-)
Jetzt mal Butter bei die Fische, jetzt sind Sie Arbeitslos und bekommen ALG1 seit wann ?? und wo sind sie jetzt versichert und seit wann?
wann haben Sie gekündigt?
Wann Beginnt die Referendarzeit?
Gruß
Rechtsweg bei Mahnungen: Sie zahlen nicht , melden sich nicht = Mahnbescheid.

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Re: Mahnung PKV wenn ich sowieso gekündigt habe?

Beitragvon elliptic » 15.12.2009, 06:56

silberfisch hat geschrieben:Ich war immer privat über meine Eltern versichert und bin nach meinem Studium arbeitslos geworden, daher musste ich auch weiterhin privat versichert bleiben. Also habe ich meinen Versicherungsbetrag nicht voll zahlen können und jetzt ca. 1000 Euro Schulden bei der Versicherung. Gleichzeitig habe ich diese Versicherung
aber auch gekündigt.

Frage also: Was passiert, wenn ich die 1000 Euro nicht... zahle?
Ich habe der PKV ja selber gekündigt, daher erwarte ich keine Leistungen oder Versicherungsschutz mehr.


Wenn Sie über Ihre Eltern versichert waren, sollte Ihnen doch wohl
garnichts passieren, da Sie ja nicht der Versicherungsnehmer waren.

Vermutlich haben sie nach Ende des Studiums den Vertrag aber nicht
gekündigt sondern einen neuen auf Ihren Namen abgeschlossen und erst
dann versucht zu kündigen als das Geld nicht mehr reichte.

Ich wuerde die ausstehenden Betraege bis zur Kündigung bezahlen und
bei dem Rest auf Zeit schinden bis die Versicherungspflicht wegen
groben Unfug aufgehoben ist. Machen Sie deutlich, dass bei Ihnen auch
nichts zu holen ist. Versuchen sie der Versicherung klarzumachen, das Sie
ab dem Inkrafttreten der Kündigung nach Versicherungsvertrag nicht zahlen.

Frank
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Beitragvon Frank » 15.12.2009, 10:23

Ich möchte mal klarstellen, wie das wirklich läuft. Auch wenn wir uns in der Vorweihnachtszeit befinden ... bei den Versicheren arbeiten nicht nur Weihnachtsmänner.

Die Gesellschaften treiben das Geld ein, zum Teil auch mit Inkassounternehmen. Und irgendwann wird der Gerichtsvollzieher im Haus stehen.

Also besser mit dem Versicherer sprechen und einvernehmliche Lösungen suchen.


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