Guten Tag,
ich habe heute ein Schreiben meiner PKV bekommen, wo darin von mir um Einverständniserklärung gebeten wird. Dabei geht es darum die Schweigepflicht des Krankenhauses zu entbinden. Im Schreiben wird dies damit erklärt, dass die Rechnung mit den Unterlagen aus dem Krankenhaus überprüft werden muss.
Da ich das erste Mal so ein Schreiben bekommen habe, wäre meine Frage: Ist das gängige Praxis?
Danke und freundliche Grüße
pajofego
Einverständniserklärung bei Übernahme der Krankenhauskosten
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- Postrank7
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Philchen hat geschrieben:Hallo,
ja, immer dann wenn man eine Vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung vermutet.
Wie lange bist du denn dort versichert ?
Kann eigentlich nicht sein! Es handelt sich hierbei nicht um mich selbst, sondern um mein Kind. Nach der Geburt war's fuer eine Woche in der Kinderklinik. Daher meine Verwunderung.
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- Postrank7
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Wie soll das auch bei einem Neugeborenen gehen? Ich bin in der pkv und meine Tochter musste nach der Geburt mitversichert werden, also bei mir. Nach der Geburt war sie eine Woche zur Beobachtung in der Kinderklinik.
Was ich mich dabei frage ist es, ob die pkv zwingend Einblick in die Krankenakte haben muss? Und ob ich in diesem Fall die auch gewaehren muss? Nicht ganz ohne Grund gibt's eine Schweigepflicht. Was passiert wenn ich meiner pkv die Einsicht verweigere?
Danke und Gruss
pajofego
Was ich mich dabei frage ist es, ob die pkv zwingend Einblick in die Krankenakte haben muss? Und ob ich in diesem Fall die auch gewaehren muss? Nicht ganz ohne Grund gibt's eine Schweigepflicht. Was passiert wenn ich meiner pkv die Einsicht verweigere?
Danke und Gruss
pajofego
Hi Pajafego,
ja sowas ist normal. Und zwar gehts darum, dass geprüft werden soll, ob das Krankenhaus richtig abgerechnet hat.
Deren Abrechnung ("DRG-Fallpauschale") bestimmt sich nämlich nach vielen Kriterien (z.B. Nebendiagnosen, Gewicht des Babys...). Das kann ein paar tausend Euro ausmachen.
Natürlich kannst Du die Schweigepflichtentbindung nicht abgeben. Dann wirst Du gebeten, selbst diese Unterlagen beim Krankenhaus zu besorgen und an den Versicherer zu schicken.
Machst Du das auch nicht, bekommst Du für den Aufenthalt keine Versicherungsleistungen (siehe AVB):
§6 Auszahlung der Versicherungsleistungen
I.
(1) Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von ihm
geforderten Nachweise erbracht sind; diese werden Eigentum des
Versicherers.
Also keine Panik und schönes Wochenende!
Bernhard.
ja sowas ist normal. Und zwar gehts darum, dass geprüft werden soll, ob das Krankenhaus richtig abgerechnet hat.
Deren Abrechnung ("DRG-Fallpauschale") bestimmt sich nämlich nach vielen Kriterien (z.B. Nebendiagnosen, Gewicht des Babys...). Das kann ein paar tausend Euro ausmachen.
Natürlich kannst Du die Schweigepflichtentbindung nicht abgeben. Dann wirst Du gebeten, selbst diese Unterlagen beim Krankenhaus zu besorgen und an den Versicherer zu schicken.
Machst Du das auch nicht, bekommst Du für den Aufenthalt keine Versicherungsleistungen (siehe AVB):
§6 Auszahlung der Versicherungsleistungen
I.
(1) Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von ihm
geforderten Nachweise erbracht sind; diese werden Eigentum des
Versicherers.
Also keine Panik und schönes Wochenende!
Bernhard.
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