Promotionsstipendium: Fragen

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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spg82
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Promotionsstipendium: Fragen

Beitragvon spg82 » 10.12.2009, 12:10

Guten Tag! Da dieses Forum uns schon kompetente Tipps liefern konnte, möchte ich einige Fragen zur KV während Promotionsstudium stellen - wir sind schon seit einer Wochein diesem vertrackten Feld unterwegs:
Meine Freundin, 27 Jahre, seit 1. Oktober 09 Promotionsstudentin, erhält Stipendium (ca. 1 kE plus "Sachkostenzulage"). Vorher gesetzlich (TK) in der KVdS. Die KK möchte sie nun freiwillig weiterversichern; dazu soll, auch nach ca. 9 Gesprächen mit div Sachbearbeitern, das volle Stip inkl. Sachkostenzulage ("Büchergeld") herangezogen werden. Da lässt sich wohl nix dran drehen, auch wenn andere Kassen kulanter sind (nach Aussage der Stiftung gibt es alle Spielarten; einige kleine Kassen versichern sogar weiter in der KVdS, drücken damit zwei Augen zu um sich gut zahlende Kunden zu sichern).
Nun überlegen wir, als billigere Alternative eine PKV abzuschliessen.
Nun die Fragen :-)
1. Falls wir während der Promotion heiraten sollten (ich arbeite), könnte Freundin dann in die Familienversicherung zurückkehren? Sprich müsste die GK sie wieder aufnehmen bei Eintritt von Anspruch auf Familienversicherung?
2. Gesetzt wir bekämen Kinder (ich arbeite, Stipendium steuerfrei), Freundin ist in der PKSV, könnten Kinder bei mir familienversichert sein?
Ich (hoffentlich) deutlich mehr Geld als 1kE.
3. Gibt es sonst Fussangeln / Tipps / Hintertürchen die wir beachten müssen? Dass meine Freundin NACH dem Studium bis zum Antritt eines regulären Arbeitsplatzes in der PKV zu hohem Tarif festhängt, wissen wir schon.

Mannmann, ist das kompliziert. Das Schlimmste ist, dass es zwar Regelungen gibt, diese aber regelmässig unterlaufen werden; in der Stipendiaten-Gruppe (alles Promo-Studenten) sind ein paar noch in der KVdS, ein paar kriegen das Büchergeld nicht angerechnet, einige (z.B. wir) haben den Schwarzen Peter und zahlen volle 16,5% ihres Gesamteinkommens.
Fasst das mit der PKV nicht falsch auf; wir möchten uns nicht um solidarische Beiträge drücken, aber das ist momentan einfach zu viel Geld was die GKV haben will. Lustigerweise würden wir so ein paar Euro mehr Krankenkasse als Miete zahlen!

Vielen Dank für Tipps und Hilfe!!
S.+S.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 13.12.2009, 12:36

Hallo,

Guten Tag! Da dieses Forum uns schon kompetente Tipps liefern konnte, möchte ich einige Fragen zur KV während Promotionsstudium stellen - wir sind schon seit einer Wochein diesem vertrackten Feld unterwegs:
Meine Freundin, 27 Jahre, seit 1. Oktober 09 Promotionsstudentin, erhält Stipendium (ca. 1 kE plus "Sachkostenzulage"). Vorher gesetzlich (TK) in der KVdS. Die KK möchte sie nun freiwillig weiterversichern; dazu soll, auch nach ca. 9 Gesprächen mit div Sachbearbeitern, das volle Stip inkl. Sachkostenzulage ("Büchergeld") herangezogen werden. Da lässt sich wohl nix dran drehen, auch wenn andere Kassen kulanter sind (nach Aussage der Stiftung gibt es alle Spielarten; einige kleine Kassen versichern sogar weiter in der KVdS, drücken damit zwei Augen zu um sich gut zahlende Kunden zu sichern).
Nun überlegen wir, als billigere Alternative eine PKV abzuschliessen.
Nun die Fragen


1. Falls wir während der Promotion heiraten sollten (ich arbeite

Auch durch die Arbeit gesetzlich versichert?? Dies ist nicht beschrieben.
Ich schätze: Ja


), könnte Freundin dann in die Familienversicherung zurückkehren? Sprich müsste die GK sie wieder aufnehmen bei Eintritt von Anspruch auf Familienversicherung?

Ja, Ja Ehegatten, die kein Gesamteinkommen haben (bzw. bis mtl. 360 EUR) haben Ansprch auf kostenfreie FAMI (Familienversicherung).
Das Stipendium ist, wenn es steuerfrei (davon gehe ich aus) ist, k e i n (schädliches) Gesamteinkommen.

Jetzt muss man aber dann noch aus der PKV (privaten Krankenversicherung) rauskommen und dies möglichst ohne Kündigungsfristen. Ich bin bei einer gesetzlichen KK beschäftigt. Daher ohne Gewähr (aber schon ziemlich sicher).
Schau mal in § 205 VVG rein. Dort in Absatz 2
Pflichtversicherung = außerordentlicher Kündigungsgrund.
FAMI nach dem letzten Satz dieses Absatzes 2 auch ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Ob sich diese FAMI nur auf eine FAMI bei einem Pflichtmitglied bezieht, ist mir nicht bekannt.

Ob Du (wenn gesetzlich versichert) pflichtversichert bis oder ggf. freiw. versichert, ist ebenfalls nicht zu erkennen.



2. Gesetzt wir bekämen Kinder (ich arbeite, Stipendium steuerfrei), Freundin ist in der PKSV (Abkürzung nicht sicher zu identfizieren))


, könnten Kinder bei mir familienversichert sein?
Ja. Nur wenn Ehe bestehen würde UND Ehepartner über einer Grenze verdienen würde (4050 mtl) UND privat versichert wäre UND dein Gesamteinkommen niedriger wäre als das der EHEfrau: nur dann wäre Kind nicht mit familienversichert.


Ich (hoffentlich) deutlich mehr Geld als 1kE.

Denn Sinn dieses letzten Satzes kann ich nicht verstehen.


3. Gibt es sonst Fussangeln / Tipps / Hintertürchen die wir beachten müssen? Dass meine Freundin NACH dem Studium bis zum Antritt eines regulären Arbeitsplatzes in der PKV zu hohem Tarif festhängt, wissen wir schon.

Dann würde ich mir die Sache mit der privaten Versicherung mal gut überlegen.

Du verkennst auch, dass - wenn überhaupt jetzt noch eine private Versicherung abgeschlossen wird- diese sicherlich nicht rückwirkend (zum 01.10.2009) in Gang gesetzt werden kann. Wahrscheinlich frühestens mit dem ersten des Monats nach Unterschrift; also frühestens mit dem 01.12.2009.

UND wie war Deine (Noch)-Freundin denn vom 01.10.2009 bis 30.11.2009 versichert.
In Deutschland kann niemand unversichert sein. Also freiw. Versicherung oder falls dies nicht freiw. unterschrieben würde gibt es eine Versicherungspflicht (Beitragshöhe exakt wie bei der freiw. Versicherung).
Dies ist eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (man nennt es auch Bürgerversicherung, Auffangsversicherung, Versicherung der ansonsten Nichtversicherten, manche nennen es auch Kralle).

Jedenfalls ist über diese Versicherungspflicht bewirkt, dass niemand unversichert ist.


Mannmann, ist das kompliziert. Das Schlimmste ist, dass es zwar Regelungen gibt, diese aber regelmässig unterlaufen werden; in der Stipendiaten-Gruppe (alles Promo-Studenten) sind ein paar noch in der KVdS

Dies ist quasi Betrug durch die KK am Gesundheitsfonds. Durch die KK meine ich, wenn die dies absichtlich macht.


, ein paar kriegen das Büchergeld nicht angerechnet

Auch Betrug


Kann sein, dass diese KK einmal sehr hohe Ausgleichzahlungen machen müssten, wenn dies rauskommt.


, einige (z.B. wir) haben den Schwarzen Peter und zahlen volle 16,5% ihres Gesamteinkommens.
Fasst das mit der PKV nicht falsch auf; wir möchten uns nicht um solidarische Beiträge drücken, aber das ist momentan einfach zu viel Geld was die GKV haben will. Lustigerweise würden wir so ein paar Euro mehr Krankenkasse als Miete zahlen!

Vielen Dank für Tipps und Hilfe!!
S.+S.

PS: dies ist jetzt bestimmt ein hartes Stück Brot, dies alles zu verabeiten.


Rechtlich aus Sicht der Fragen bezüglich der gesetzlichen Krankenkasse, waren die Fragen einfach. Du schreibst nur recht kompliziert. Ich jetzt vielleicht auch. Ich habe aber schon versucht, es sehr einfach auszudrücken, was über ein Gespräch natürlich einfacher fallen würde.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.12.2009, 19:56

Hallo SPG hallo Heinrich,

Ihr beide habt euch gesucht und gefunden :-)

""Du schreibst nur recht kompliziert. Ich jetzt vielleicht auch. """

SPG hat sich alles richtig erarbeitet und die richtigen Schlussfolgerungen gezogen.
Gruß

spg82
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Beitragvon spg82 » 15.12.2009, 19:26

Vielen Dank für Ihre Antworten!
Wir haben uns mittlerweile für die PKV entschieden.

>>Du verkennst auch, dass - wenn überhaupt jetzt noch eine private >>Versicherung abgeschlossen wird- diese sicherlich nicht rückwirkend >>(zum 01.10.2009) in Gang gesetzt werden kann. Wahrscheinlich >>frühestens mit dem ersten des Monats nach Unterschrift; also >>frühestens mit dem 01.12.2009.

PKV und GKV haben sich glücklicherweise einverstanden erklärt, rückwirkend zum 1.10. abzuwickeln.
Da wir erkannt haben, die unklar und unbefriedigend die Situation ist,
haben wir uns zur Mitarbeit in einer studentischen Initiative entschlossen,
die die Entwicklung eines eigenen Status für Promotionsstudenten
vorantreibt.

Das Sonderkündigungsrecht bei Eintritt der Familienversicherung haben wir uns schriftlich geben lassen. Das einzige Problem könnte nur werden, wenn wir NICHt heiraten, die Promotion abgeschlossen ist und sie nicht sofort einen Job findet; dann liegt der Beitrag der PKV gleich doppelt so hoch...

Zur Aufklärung:
PKSV ist ein einheitlicher PKV-Tarif für Studenten bis zum 34. Lj. Dabei spielt es, im Ggs. zur GKV, keine Rolle, ob Promotionsstudent, Zweitstudent oder what ever.

LG und eine besinnliche Weihnachtszeit
S.

p.s. dass das Verbleiben in der KVdS illegal ist, mag vielleicht sein; ändert nichts daran, dass man sich wie ein Trottel vorkommt. Darüber hinaus wage ich zu urteilen, dass die aktuelle Regelung unangemessen ist.


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