Hallo,
die DKV hat bei der Entlassung meines Vaters eine Mehrzonenmatratze, mit der Möglichkeit über Einätze den Druck zu verändern, liefern lassen.
Nach wenigen Tage war mein Vater durchgelegen - Der Arzt hat darauf eine automatische Wechseldruckmatratze verordnet, weil die Lagerungsfreie Zeit über Nacht viel zu lang war um nicht durchzuliegen.
Diese wurde beim Sanitätshaus bestellt.
Die DKV verweigert die Zahlung mit zwei Begründungen:
1) Nicht beim Partner der DKV (Carenetic) bestellt - mir war nicht bekannt, dass es bei der DKV festgelegte Bezugsadressen von Pflegemitteln gibt - im Tarf steht davon auch nichts.
Kann das sein?
2) Die DKV sieht das zuerst geliefert System als ausreichend an, obwohl das vom Arzt verordnet ist - das erste System hat ja bereits zum durchliegen nach wenigen Tagen geführt - hilft also nachweislich nicht -
mit dem neuen System war nach 3 Tagen alles verheilt und ist seitdem gut.
Welche Möglichkeiten haben wir hier?
Lohnt sich ein Einspruch?
Bisher hat die DKV die ärztliche Meinung auch nicht interessiert....
Anbieterbindung Sanitärartikel bei DKV?
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diode hat geschrieben:hehe ist ja lustig, was es nicht alles gibt, partner für heil uns hilfsmittel.... .-)
ich würde die Vertragsbedingungen nochmal nachlesen, ansonsten bei der gesellschaft nachfragen, notfalls vbz oder ra konsultieren .-)
mein Vater hat den Vertrag ca. 1965 abgeschlossen - da war noch genug Geld im System und die Idee über Partnerzulieferer Kosten zu Sparen gab es noch nicht (eher über Partnerzulieferer dem Golfkollegen zusätzliches Geld zuzuschieben). Von daher steht sowas nicht im Vertrag!
Auch heute habe ich von sowas nur gehört, wenn im Gegenzug ein Beitragsnachlass gewährt wird -aber eher bei Autoversicherungen...
Abgesehen davon: das Durchliegen ist Freitags um 18h festgestellt worden. Der Arzt hat gesagt, wenn die Matratze nicht heute abend noch kommen kann, muss er sofort ins KH eingeliefert werden.
Hätten wir Freitag um um 18h dann erst die KK anrufen sollen, bei wem wir um Lieferung nachfragen dürfen?? - es wurde sofort eine Lösung gebraucht, nicht in 2 Wochen nachdem alle Formblätter bearbeitet wurden.
Jetzt sagt die KK - natürlich wäre ein Notdienst dagewesen, des sich sofort um alles gekümmert hätte.
Mit dem Notdienst hab ich aber auch schon 2x telefoniert - da hat zuhause jemand ein Handy an, der noch nicht mal den Fernseher im Hintergrund ausmacht und sagt, dass er dazu gar nichts sagen kann und man doch bitte zu Geschäftszeiten anrufen soll. (Vielleicht reagiert der Notdienst auch nicht auf Patientenanfragen, sondern es muss ein Arzt Druck machen?? )
RA kommt derzeit kaum in Frage, bei meiner Mutter hat schon bei der normal anfallenden Post der Blutdruck auf Werte hoch, dass sie sich bald neben meinen Vater legen kann...das wäre hinterher das letzte Mittel.
Wenn das alles einmalige Kosten wären, würden wir die 400 EUR halt als Lehrgeld abhaken. da das aber monatliche Miete ist, und natürlich nicht das einzige - denn die Ergotherapie wird auch Bedingungsgemäß nicht bezahlt - würde das die Reserven sehr schnell aufbrauchen.
Heute versuche ich mal mit der KK zu reden, meine Mutter kann das gesagte grad glaube ich auch nicht so richtig wiedergeben. Vielleicht erfahre ich was, wenn die mir überhaupt Auskunft geben können....
Danke für alle Einschätzungen,
Matula
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MATULA hat geschrieben:Von daher steht sowas nicht im Vertrag!
Und genau das ist der Punkt. Es gelten die vereinbarten Bedingungen, im Vergleich zur GKV kann die PKV nicht einseitig die Bedingungen ändern. Lassen Sie sich von der DKV die Rechtsgrundlage für deren Aussage nennen bzw. DKV-SC kann was konkretes zu dem Vorgehen der DKV sagen.
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Hallo,
versuchen Sie es einmal mit dem PKV-Ombudsmann (außergerichtliche Beschwerdestelle in Berlin).
Ich hoffe der folgende Link wird nicht wieder editiert.
www.pkv-ombudsmann.de
Es gibt mittlerweile einige Tarife, die Hilfsmittel nur nach vorheriger Zustimmung des Versicherers leisten oder das PKV-Unternehmen vorher prüfen kann, ob es nicht eine günstigere Beschaffung über diverse Dienstleister, mit denen der Versicherer Rahmenverträge vereinbart hat, organisieren kann.
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DKV-Service-Center hat geschrieben:Hat das Gespräch was gebracht ?
Zu einigem haeb ich ein genaueres Statement der KK
- Ergotherapie ist wohl Leistung der Pflegekasse und wird von der problemlos übernommen!
Da allerdings die Pflegekosten schon weit über 2000 EUR liegen, gibt es deshalb keinen EUR mehr - ok, kann ich mit leben.
- Wegen dem Bett:
Die KK sagt, dass eine besondere Matratze Kulanzleistung sei, daher akzeptieren sie nur den eigenen Ausrüster.
Sogar mit der "besonderen" Matratze war mein Vater nach 2! Tagen durchgelegen, weil er sich gar nicht ehr bewegen kann - der Pflegedienst lagert IMMER um, letzmalig um 21h, morgens wieder um 7. Diese 10 Stunden Nacht sind einfach zu lang.
Ich kann die Argumentation der KK zwar nachvollziehen, aber nicht verstehen - es geht ja schließlich darum kosten zu senken. Alternative ist Krankenhaus, da kostet das Bett eine einzige Nacht (ohne Behandlung) fast so viel wie die Monatsmiete dieser dämlichen Matratze.
Das heißt, die spekulieren darauf, dass wir die Kosten ohnehin privat übernehmen, wenn nicht, würde es für die KK ja viel viel viel teuer.
Unter den Voraussetzungen sind ddie zunächst üppig erschienenen Geldreserven sehr sehr schnell aufgebraucht, weil das ja nicht das einzige ist, was privat bezahlt werden muss.
(ist ja auch prinzipiell ok, warum aber 400 EUR /Monat nicht bezahlt werden können weil es so angewiesen ist, obwohl dadurch 320 EUR /Tag verhindert werden würde verstehe ich nicht )
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