Befreiung von der Versicherungspflicht entgültig?

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christian825
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Befreiung von der Versicherungspflicht entgültig?

Beitragvon christian825 » 04.01.2010, 15:25

Hallo,

kurz zum Hintergrund:
Ich (30) liege mit meinem Verdienst seit mehreren Jahren über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze. Seit 1,5 Jahren bin ich privat krankenversichert. Eventuell schaffe ich es aber 2010 nicht, mit meinem Einkommen wiederum über der Jahresentgeltgrenze zu bleiben.

Welche Möglichkeiten/Pflichten ergeben sich daraus für mich:
1. Bin ich gezwungen, wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln?
2. Muss ich die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse beantragen? Wenn ja, gilt das dann lebenslang, d.h. könnte ich auch später, angenommen mein Gehalt bleibt dauerhaft unter der Grenze, nicht mehr zurück in die GKV?
3. Was passiert, wenn ich gar nichts mache? Könnte es schlimmstenfalls passieren, das ich "zwangsversichert" werde bzw. zeitweise sowohl für PKV als auch GKV Beiträge zahlen muss?

Vielen Dank im Voraus,

Christian

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 04.01.2010, 15:39

Hallo,
die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist in § 8 SGB V. geregelt.
dazu gehört noch folgende Info :

Die Befreiung bezieht sich zunächst (nur) auf den Versi­che­rungs­pflicht­tat­be­stand, von dem befreit wurde. Aller­dings wirkt sich die Befreiung auch auf weitere Sachver­halte aus, die sonst zur Versi­che­rungs­pflicht führen würden (absolute Versi­che­rungs­freiheit). Wer als Beschäf­tigter wegen Überschreitens der Jahres­ar­beits­ent­gelt­grenze von der Versi­che­rungs­pflicht befreit wurde, wird auch nicht versi­che­rungs­pflichtig als Rentner, Student oder Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeits­leben.

Ausnahme:
Versi­che­rungs­pflicht­tat­be­stände wie Kranken­ver­si­cherung der Arbeits­losen, Kranken­ver­si­cherung der Landwirte oder Versi­che­rungs­pflicht als Künstler und Publizist sind von dieser absoluten Versi­che­rungs­freiheit ausge­nommen.

Gruß
Czauderna

christian825
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Beitragvon christian825 » 04.01.2010, 17:44

Wenn ich im SGB nachschaue und das richtig verstehe, bedeutet das also, das ich wegen Unterschreitung der Jahrearbeitsentgeltgrenze die Befreiung beantragen MUSS, die dann auch für immer gilt.
Was würde aber passieren bei Arbeitslosigkeit?

Christian

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Beitragvon Czauderna » 04.01.2010, 19:00

Hallo,
siehe oben unter Ausnahmen. Da tritt mit Beginn des Leistungsbezuges Krankenversicherungspflicht ein.

Gruß Czauderna

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Beitragvon DKV-Service-Center » 04.01.2010, 22:44

STOP
so einfach ist es nicht Christian, das Gespräch mit deinen Betreuer suchen.
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
1.wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7,
also mein Gehalt bleibt gleich aber dadurch das die Grenze hochgeschraubt wurde , bin ich von dieser eingeholt bzw überholt worden. Keine Befreiung wenn ich weniger verdiene. Die Befreiung gilt nur für den Tatbestand der Bemessungsgrenze werde ich AL bin ich pflichtig da noch keine 5 Jahre PKV.
1a.durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) und in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert war, wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und Vertragsleistungen erhält, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen dieses Buches entsprechen,
Gruß

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Beitragvon christian825 » 06.01.2010, 11:38

Hmm,
es würde irgendwie beide Fälle eintreten:
Erstens wird die Grenze 2010 erhöht.
Zweitens verdiene ich 2010 weniger.
Heisst das also, ich muss mich befreien lassen oder nicht?

Ausserdem: Werden Beiträge, die vom Brutto direkt in eine betriebliche Altersvorsorge gezahlt werden mit einbezogen in die Betrachtung, ob die Grenze erreicht wurde oder nicht? Falls die mit einbezogen werden, hätte ich erstmal kein Problem, da damit der Gesamtverdienst über der Grenze liegen würde. Andernfalls aber nicht.

Danke,

Christian

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Beitragvon Czauderna » 06.01.2010, 13:45

Hallo,
als Mitarbeiter einer GKV-Kasse kann ich nur raten von einer Befreiungsmöglichkeit Abstand zu nehmen.
Du verbaust dir u.U. für dein restliches Leben die Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV.
Auch wenn es dir momentan widersstrebt evtl. in die GKV wechseln zu müssen - bedenke es ist ein endgültiger Schritt.
Aus meiner Praxis heraus kenne ich zig Personen die sich vor ebensovielen Jahren gegen unseren Rat haben befreien lassen und heute diesen Schritt bitter bereuen
und sich über den Gesetzgeber zu beklagen dass er Ihnen die Rückkehr in die GKV verweigert.
Du bist erst 30 - wie sieht es aus mit Heirat, mit Kindern - mit der Sicherhheit deines Arbeitsplatzes -
all das sollte mit bedacht werden.
Ich kann dir nur raten - lass es sein.
Klar, ein PKV-Vertreter wird dir genau das Gegenteil schreiben.
Gruß
Czauderna

heinrich
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Beitragvon heinrich » 06.01.2010, 18:55

Hallo Christian,

wie Czauderna bin auch ich Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse (bei einer anderen).

Hier kann ich Czauderna NUR zu 100 % beipflichten. Bitte nicht befreien lassen. Sag später niemals, dass Dir dies nicht mitgeteilt wurde.

Nur mal am Rande. Ich bin zuständig für einen Bereich von ca. 200.000 Menschen.

In den letzten 10 Jahren (während ich für sollte Befreiungen zuständig wären) haben sich nur 2 Menschen von dieser Versicherungspflicht befreien lassen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 06.01.2010, 21:16

Hi
die Befreiung, sehe ich als PKV Mensch , als wohl bedachte Sache an, welche man nicht unüberlegt
tätigen sollte. Allerdings habe ich in 17 Jahren
schon mehr als 2 Dutzend Fälle gehabt.Es ist also gar nicht so selten. es gibt dabei 2 Seiten eine wurde genannt Familie und deren Planung :-)
die andere Seite, da nehme ich mich als Beispiel
will gar nicht in die Gesetzliche, ich würde alles machen das ich PKV bleiben könnnte :-)
Bei Christian würde ich auf Nummer sicher gehen und das Gespräch mit dem AG suchen, dieser ist für die Meldung zuständig, gleichzeitig würde ich die letzte GKV angehen und die Versicherungspflicht überprüfen lassen.
Ohne Einkommensangaben und mögliche Prognose des AG kann hier keine verbindliche Angabe erfolgen.
Gruß

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Beitragvon christian825 » 06.01.2010, 22:08

Unter den genannten Umständen sehe ich natürlich von der Beantragung der Befreiung ab. Auf die Idee bin ich auch nur gekommen, da mir meine Krankenkasse Anfang des Jahres eine Mitteilung geschickt hat, in der diese Möglichkeit beschrieben war. Vermutlich war das eine prophylaktische Mitteilugn aufgrund der Erhöhung der JAEG. Die Krankenkasse weiss bisher nichts davon, das ich eventuell die JAEG diese Jahr nicht erreiche.
Es sieht also so aus, als wenn ich jetzt den Wechsel zurück in die GKV anstreben werde.

Als Alternative sehe ich momentan nur noch, die Zahlung in die betriebliche Altersvorsorge, die meines WIssens nicht für den Vergleich mit der JAEG hinzugezogen wird, auszusetzen und zeitweise als "echtes" Gehalt auszahlen zu lassen. Jedenfalls solange, bis es wirtschaftlich wieder besser aussieht.
Vielen Dank euch allen,

Christian


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