Wechsel der KV wegen Arbeitslosigkeit ???

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Butscher
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Wechsel der KV wegen Arbeitslosigkeit ???

Beitragvon Butscher » 21.01.2010, 14:36

Hallo,

ich hätte hier mal eine Frage zu meiner momentanen Situation:

Was sollte ich tun und was lieber nicht? :? Was muß ich tun und was darf ich nicht? :( :-k

Der Sachverhalt: Ich bin nun doch seit 1.1.10 arbeitslos ( der Anschlußjob zum 31.12.09 ist letzte Woche geplatzt... :cry: )

Ich bin seit 1991 in der PKV. Habe zwei Kinder ( 10 und 6 ) auch PKV, deren Beitrag ich zahle. Meine Ex-Frau ist auch noch in der PKV arbeitet aber selbst noch nicht.

Was sollte ich jetzt tun, um meine Belastungen aus den Versicherungsbeiträgen möglichst niedrig zu halten und mir aber alle Möglichkeiten für die Zukunft zu erhalten?

Wie sieht es jetzt mit einem Wechsel in die GKV aus und unter welchen Umständen kann ich mit oder ohne meine Kinder wieder in die PKV "aufsteigen" ??? :roll:

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 21.01.2010, 15:13

Hallo,
ich nehme mal an du bist noch keine 55 Jahre alt.
Mit Leistungsbeginn - Arbeitslosengeld - tritt Krankenversicherungspflicht ein und du musst in die GKV - die Beiträge zahlt das Arbeitsamt für dich und die Kinder sind kostenlos bei dir mitversichert weil sie bei grundsätzlich bei beiden Elternteile Anspruch auf Familienversicherung haben. Da deine Ex-Frau nicht arbeitet gehe ich davon aus dass ihr Einkommen nicht über der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegt.
Kommt es dagegen nicht zu einem Leistungsbezug durch das Arbeitsamt verbleibt alles beim alten, also weiterhin PKV.
Gruß
Czauderna

Butscher
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Beitragvon Butscher » 21.01.2010, 16:47

Hallo Czauderna,

nein ich bin noch keine 55 Jahre alt. Und meine Ex-Frau hat keinerlei Einkünfte, außer den Unterhalt, den ich ihr bis jetzt gezahlt habe.
Du hattest geschrieben"Mit Leistungsbeginn - Arbeitslosengeld - tritt Krankenversicherungspflicht ein und du musst in die GKV ..." nun habe ich aber von Kollegen von mir gehört, dass der eine meinte er darf gar nicht in die GKV und der andere sagte er könnte es sich aussuchen??? Was hat es denn mit diesen unterschiedlichen Informationen auf sich?
Gruß
Butscher

GS
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Beitragvon GS » 21.01.2010, 22:30

Butscher hat geschrieben:Hallo Czauderna,

" nun habe ich aber von Kollegen von mir gehört, dass der eine meinte er darf gar nicht in die GKV und der andere sagte er könnte es sich aussuchen??? Was hat es denn mit diesen unterschiedlichen Informationen auf sich?


Hallo Butscher,
der eine könnte - müsste -über 55 Jahre und dürfte in den letzten 5 Jahre keinen Tag gesetzlich versichert gewesen sein.
Der andere könnte - dürfte - noch keine 55 Jahre sein und müsste schon mehr als 5 Jahre am Stück privat versichert sein.

Im Zweifel hilft eine gezielte Nachfrage, bei dem einen und dem anderen.

Dieserer andere würde im Falle der Arbeitslosigkeit grundsätzlich in der gesetzlichen KV pflichtversichert sein, er könnte sich aber auch davon befreien lassen, mit seinen Worten, er kann es sich aussuchen.

Gruß von
Gerhard


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