Rentnerin, 70 Jahre alt, seit 1998 nicht versichert.......

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Kräuterkim
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Rentnerin, 70 Jahre alt, seit 1998 nicht versichert.......

Beitragvon Kräuterkim » 02.02.2010, 13:37

...... muss jetzt wohl in eine Verischerung eintreten, aber welche?
Meine Mutter war bis 1998 als selbständige Heilpraktikerin privat versichert. Aufgrund des Alters waren die Einkünfte ab diesem Datum stark rückläufig, so dass sie aus der PK ausgetreten ist. Nun hat Sie gehört, dass es eine Versicherungspflicht für sie gäbe und sich bei der GKV erkundigt wie diese sie versichern würden. Genaue Infos sind noch nicht bekannt, doch der Sachbearbeiter nannte schonmal Eckdaten wie 270 EUR / mtl. bei Ihrer Rente von 1670 EUR / mtl. und dass sie die Beiträge rückwirkend zum 01.04.2007 zu zahlen hätte.
Mittlerweile kümmere ich mich darum und habe herausgefunden dass sie wieder zurück in die PK kann und zwar zu einem Basistarif. Nun die Frage wie verhält es sich mit dem Basistarif? Wie hoch wäre er? Muss sie auch hier rückwirkend zahlen? Zahlt die Kasse im Gegenzug auch die seit 01.04.2007 angefallenen Arztgebühren die sie selbst getragen hat?
Wäre fein hier hilfreiche Infos zu bekommen oder auch Verweise auf öffentliche Stellen die ggf. beraten.
Meine Mutter bekommt eine Witwenrente von 1397 EUR von einer Ärzteversicherung und von der Rentenversicherung 270 EUR. Zahlen hier die Rentengeber eine Teil dazu? wenn ja wieviel?

Vielen Dank schonmal dass ihr Euch die Mühe gemacht habt das durchzulesen ;-)

Grüßle Kim

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Re: Rentnerin, 70 Jahre alt, seit 1998 nicht versichert.....

Beitragvon Czauderna » 02.02.2010, 14:42

Kräuterkim hat geschrieben:...... muss jetzt wohl in eine Verischerung eintreten, aber welche?
Meine Mutter war bis 1998 als selbständige Heilpraktikerin privat versichert. Aufgrund des Alters waren die Einkünfte ab diesem Datum stark rückläufig, so dass sie aus der PK ausgetreten ist. Nun hat Sie gehört, dass es eine Versicherungspflicht für sie gäbe und sich bei der GKV erkundigt wie diese sie versichern würden. Genaue Infos sind noch nicht bekannt, doch der Sachbearbeiter nannte schonmal Eckdaten wie 270 EUR / mtl. bei Ihrer Rente von 1670 EUR / mtl. und dass sie die Beiträge rückwirkend zum 01.04.2007 zu zahlen hätte.
Mittlerweile kümmere ich mich darum und habe herausgefunden dass sie wieder zurück in die PK kann und zwar zu einem Basistarif. Nun die Frage wie verhält es sich mit dem Basistarif? Wie hoch wäre er? Muss sie auch hier rückwirkend zahlen? Zahlt die Kasse im Gegenzug auch die seit 01.04.2007 angefallenen Arztgebühren die sie selbst getragen hat?
Wäre fein hier hilfreiche Infos zu bekommen oder auch Verweise auf öffentliche Stellen die ggf. beraten.
Meine Mutter bekommt eine Witwenrente von 1397 EUR von einer Ärzteversicherung und von der Rentenversicherung 270 EUR. Zahlen hier die Rentengeber eine Teil dazu? wenn ja wieviel?

Vielen Dank schonmal dass ihr Euch die Mühe gemacht habt das durchzulesen ;-)

Grüßle Kim


Hallo,
wenn Sie zuletzt in einer PKV versichert war dann kann Sie nicht jetzt in der GKV versichert werden - die Aussage des GKV-Mitarbeiters war falsch.
Für zueletzt PKV-Versicherte (danke an Heinrich für die Korrektur) besteht die Pflicht zur Versicherung ab dem 01.01.2009. Sie wird ja sicher noch wissen wie ihre damalige PKV Kasse hiess - dorthin wenden und sich erkundigen.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 02.02.2010, 16:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon heinrich » 02.02.2010, 16:06

Hallo Czauderna,

deine Finger sind zu schnell über die Tastatur gehuscht.

Du schriebst

Für zueletzt GKV-Versicherte besteht die PFlicht zur Versicherung ab dem 01.01.2009. Sie wird ja n sicher noch wissen wie ihre damalige PKV Kasse hiess - dorthin wenden und sich erkundigen.



Du meinst aber sicherlich (das weiß ich).

Für zuletzt PKV (und nicht GKV-Versicherte) besteht die Pflicht zur Versicherung ab 01.01.2009. .....

Ich wollte dies nur kurz ergänzen, da Fragesteller es sonst evt. verwechseln würde.

Der braucht sich daher nicht so große Sorgen zu machen, da (wenn zuletzt) PKV bestand jedenfalls nicht so weit (ab 01.04.2007) nachgezahlt werden muss.

Von der Rentenversicherung dürfte es 7 % (aus 270 EUR) Zuschuss geben. Vom Versorungsbezug wohl nicht. Da müsstet Du dort selbst nachfragen.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 02.02.2010, 16:52

heinrich hat geschrieben:Hallo Czauderna,

deine Finger sind zu schnell über die Tastatur gehuscht.

Du schriebst

Für zueletzt GKV-Versicherte besteht die PFlicht zur Versicherung ab dem 01.01.2009. Sie wird ja n sicher noch wissen wie ihre damalige PKV Kasse hiess - dorthin wenden und sich erkundigen.



Du meinst aber sicherlich (das weiß ich).

Für zuletzt PKV (und nicht GKV-Versicherte) besteht die Pflicht zur Versicherung ab 01.01.2009. .....

Ich wollte dies nur kurz ergänzen, da Fragesteller es sonst evt. verwechseln würde.

Der braucht sich daher nicht so große Sorgen zu machen, da (wenn zuletzt) PKV bestand jedenfalls nicht so weit (ab 01.04.2007) nachgezahlt werden muss.

Von der Rentenversicherung dürfte es 7 % (aus 270 EUR) Zuschuss geben. Vom Versorungsbezug wohl nicht. Da müsstet Du dort selbst nachfragen.



Hallo Heinrich,

ja, danke - du hast vollkommen recht, man sollte immer erst nochmal Korrektur lesen ehe man freigibt.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 02.02.2010, 18:53

Tja, Kräuterkim, das kann aber jetzt ne teuere Suppe werden.

In der Tat, jeder ist dort versicherungspflichtig wo er zuletzt war. Und das war wohl die priv. Kv.

Allerdings kann sich die Oma jetzt eine priv. Kv. frei wählen. Im Bereich der GKV ist es anders, dort ist letzte Kasse zuständig.

Der Versicherungsvertrag und somit auch der Leistungsanspruch gegenüber der priv. Kv. besteht niemals rückwirkend, sondern nur für die Zukunft. Damit werden evtl. ausgelegte Krankeitskosten nicht erstattet.

Gehe mal davon aus, dass die Oma zum Höchsttarif eingestuft wird.

Das sind zur Zeit für die Krankenversicherung 581,25 Euro und für die Pfelgeversicherung 73,12 Euro monatlich, also schlappe 650,00 Euronen.

Ach ja, da die Omi den Vertrag später anzeigt, als die Pflicht zur Versicherung (01.01.2009) besteht, muss Omi leider auch Strafzuschläge zahlen. Die Höhe des Strafzuschlages berechnet sich anhand der Erstprämie - Beginn der Versicherung - im Bereich der Krankenversicherung.

Also wenn der Vertrag zum 01.03.2010 beginnt und eine Einstufung zum Höchstbeitrag von 581,25 Euro erfolgt, dann zahlt sie als Strafzuschlag das 6,5 fache der Erstprämie. Jenes wären dann ca. 3.778,15 Euro. Dieser Strafzuschlag ist sofort mit der laufenden Prämie fällig. Der liebe Gesetzgeber mutet für diesen Strafzuschlag sogar eine Kreditaufnahme zu.

Boah, da kann wat kommen.

Kräuterkim
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Beitragvon Kräuterkim » 02.02.2010, 21:47

WOW !!! Das ist ja heftig! Besteht da nicht der Verdacht, dass die Versicherung sich bereichert wenn Sie die angefallenen Beiträge zuzüglich Strafzuschlag erhebt für eine Zeit in der Sie nicht leisten musste, aber im Gegenzug auch nicht nachzahlt? Fraglich ist auch, wie meine Mutter nun das Geld aufbringen soll. Kredit an eine 70 Jahre alte Rentnerin, die zudem noch zwei laufende Kreditverträge hat scheint auf der Hand liegend unmöglich zu sein. Die gute Frau zahlt 500 EUR Miete, und 350 EUR Kreditrückzahlung und wenn Sie nun auch noch die PKV zahlen muss wird sie wohl zum Sozialfall. Das würde aber dann auch bedeuten, dass man ihr auch die Wohung wegnehmen würde, da diese mit 80m² weit größer ist, als einem alleinstehendem Sozialhilfeempfänger zusteht. 45m² dürfen die glaube ich maximal haben. Da haben die Volksvertreter wieder mal ganze Arbeit geleistet und gründlich nachgedacht #-o

Dennoch vielen Dank für die schnelle und kompetente Auskunft.

Grüßle Kim

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Beitragvon Rossi » 02.02.2010, 22:31

Tja, unser Gesetzgeber denkt ein wenig anders, was die Strafzuschläge angeht.

Auszug aus der Begründung zum Gesetzentwurf:

Durch die Regelung in Absatz 6 sollen materielle Vorteile bei Personen begrenzt werden, die sich nicht bereits mit Eintritt der Pflicht zur Versicherung, sondern erst später versichern, um die Prämie zu sparen. Ein solches Verhalten würde der Versichertengemeinschaft schaden, daher soll durch den Prämienzuschlag auch ein Ausgleich für diesen Schaden geschaffen werden. Der Prämienzuschlag soll sich aus der vollen Monatsprämie zum Zeitpunkt des Beginns der Versicherung berechnen. Er wird einmalig neben der laufenden Prämie geschuldet. Auf Antrag des Versicherungsnehmers können die Zahlung des Prämienzuschlags gestundet und Ratenzahlung vereinbart werden, wenn ihn die sofortige Zahlung der vollen Summe seiner wirtschaftlichen Existenz berauben würde. Der Versicherungsnehmer sollte daher beiseinem Antrag glaubhaft machen, dass er sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befindet, die sich in nächster Zeit beheben wird. Es ist dem Versicherungsnehmer jedoch zuzumuten, einen Kredit aufzunehmen, um den Prämienzuschlag in einer Summe zu tilgen.


Also, einen Härteantrag und ggf. Stundung.

Zum Sozialfall wird die Mutter offensichtlich nicht. Würde sie bspw. allein durch die Zahlung des Beitrages zum Sozialhilfefall, dann müsste die PKV den Beitrag halbieren. Aber ich glaube dat klappt nicht.

Hier mal ne kleine Bedarfsberchnung für die Grundsicherung im Alter:

359,00 Euro Regelsatz
500,00 Euro Miete
650,00 Euro PKV-Beitrag
----------------------------
1509,00 Euro Gesamtbedarf

1670,00 Euro Renteneinkommen

161,00 Euro übern Satz!

Leider keine Halbierung des Beitrages.

Die Kreditrate wird natürlich nicht berücksichtigt, da es eine Schuldentilgung darstellt.

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Beitragvon Rossi » 02.02.2010, 22:36

Ach ja, das Problem ist definitiv nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben.

Für jeden Monat der jetzt vergeht, ohne das ein PKV-Vertrag besteht, zahlt die Omi 1/6 der Anfangsprämie zusätzlich als Strafzuschlag. Leistungen bekommt sie natürlich nicht rückwirkend.

Auch wenn Omi den Strafzuschlag nicht zahlen kann, passiert nicht viel. Sie fliegt nicht wieder aus der PKV raus. Die PKV muss - auch bei Beitragsrückständen - bestimmte Kosten (Notfälle / Schmerzustände) löhnen.

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Beitragvon heinrich » 03.02.2010, 07:41

Hi Rossi oder die anderen,

fallen bei Rückstände in der PKV eigentlich auch Säumniszuschläge an wie in der GKV ?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 03.02.2010, 10:52

Aber sicher fallen für rückständige Beiträge Zinsen an. Höhe: 1% pro Monat. Immerhin nicht die aberwitzigen 5% pro Monat wie in der GkV.
Die Verzinsung beginnt bei Rückständen erst nach Vertragsschluß, nicht rückwirkend ab 2009.
Ob die PKV das Geld tatsächlich bekommt, ist je nach Solvenz des Mitglieds eine andere Frage.

Eigentlich sollte der Basistarif eine soziale Schutzfunktion für Menschen ausüben, die ihre Beiträge in den Normaltarifen nicht mehr zahlen können oder gar nicht versichert sind. Nur kommen diese dann vom Regen in die Traufe - GKV-Höchstbeitrag. Was neben der negativen Risikoselektion u.a. daran liegt, dass der Basistarif zwar Leistungen auf GKV-Niveau bietet, diese aber in der Regel weitaus höher als die GKV vergütet. Da haben sich wieder Interessengrupppen durchgesetzt :evil:

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Beitragvon Kräuterkim » 04.02.2010, 09:56

Alles nicht sehr aufbauend was ich da erfahre, aber das ist wohl so und kaum eine Chance daran was zu ändern.
Ich überlege ob ich meine Mutter zu mir in die Schweiz hole, dort zahlt sie umgerechnet 230 EUR für die Krankenversicherung..........

Wobei mir da noch ein Gedanke durch den Kopf geht, ob sie über einen 400 EUR Job in die GKV kommt ???

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Beitragvon heinrich » 04.02.2010, 17:28

mit einem Job bis 400 EUR kommt man nicht in die Krankenversicherung rein.


Außerdem wäre damit die Vergangenheit nicht erledigt.

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Beitragvon Kräuterkim » 04.02.2010, 18:01

Okay, dann eben 500 EUR ;-)
Hätte aber dann den Vorteil, dass die GKV nachträglich die Arztrechnungen übernimmt wenn ich das richtig verstanden habe?

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Beitragvon Dipling » 04.02.2010, 18:20

Das Gehalt ist aufgrund des Alters egal. Ab 55 Jahren gibt es grundsätzlich keinen Rückweg mehr in die GKV, wenn in den letzten 5 Jahren keine GKV bestand.
Ausnahme: Heirat mit einem GKV-Versicherten und damit Aufnahmemöglichkeit in die kostenlose Familienversicherung.

Rückwirkend erstattet wird auch nichts. Die GKV ist nicht zuständig, da zuletzt eine PKV bestand. Und die PKV leistet erst für Behandlungen ab Vertragsschluß.

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Beitragvon Kräuterkim » 04.02.2010, 18:33

Da wird einfach kein Schuh draus :-k

Jemand heiratswilliges hier der eine attraktive 70 Jährige ehelichen möchte? ;-)


Edit: geht leider auch nicht, da sie sonst ihre Witenrente verliert #-o


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