Meine Mutter war bis 1998 als selbständige Heilpraktikerin privat versichert. Aufgrund des Alters waren die Einkünfte ab diesem Datum stark rückläufig, so dass sie aus der PK ausgetreten ist. Nun hat Sie gehört, dass es eine Versicherungspflicht für sie gäbe und sich bei der GKV erkundigt wie diese sie versichern würden. Genaue Infos sind noch nicht bekannt, doch der Sachbearbeiter nannte schonmal Eckdaten wie 270 EUR / mtl. bei Ihrer Rente von 1670 EUR / mtl. und dass sie die Beiträge rückwirkend zum 01.04.2007 zu zahlen hätte.
Mittlerweile kümmere ich mich darum und habe herausgefunden dass sie wieder zurück in die PK kann und zwar zu einem Basistarif. Nun die Frage wie verhält es sich mit dem Basistarif? Wie hoch wäre er? Muss sie auch hier rückwirkend zahlen? Zahlt die Kasse im Gegenzug auch die seit 01.04.2007 angefallenen Arztgebühren die sie selbst getragen hat?
Wäre fein hier hilfreiche Infos zu bekommen oder auch Verweise auf öffentliche Stellen die ggf. beraten.
Meine Mutter bekommt eine Witwenrente von 1397 EUR von einer Ärzteversicherung und von der Rentenversicherung 270 EUR. Zahlen hier die Rentengeber eine Teil dazu? wenn ja wieviel?
Vielen Dank schonmal dass ihr Euch die Mühe gemacht habt das durchzulesen

Grüßle Kim