Beitragvon Rossi » 05.02.2010, 16:22
Tja, aber die Rechtsgrundlage ist mehr als eindeutig.
§ 257 SGB V Beitragszuschüsse für Beschäftigte
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(2) Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auf Grund von § 6 Abs. 3a versicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und für sich und ihre Angehörigen, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten nach § 10 versichert wären, Vertragsleistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen dieses Buches entsprechen, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuß
Da Du über 55 Jahre alt bist, ist die Beschäftigung gem. § 6 Abs. 3 a SGB V versicherungsfrei.
Vielleicht machst Du dem Chef mal ne Kopie von § 257 SGB V und fragst ihn, ob der Firmensitz im Urwald wäre, denn nur dort müsste er sich nicht dran halten.