Hallo,
seit 01.01.2009 bin ich in einer PKV (Continentale). Anfang diesen Jahres habe ich zum ersten Mal Rechnungen eingereicht im Wert von 200 EUR. Nun kommt die PKV auf die Idee bei meiner alten GKV nachzufragen, welche Vorerkrankungen bestanden haben. Ist das zulässig? Nicht, dass ich krank gewesen wäre, trotzdem ärgert mich das.
Die meinen, wenn sie keine auskunft erhalten, könnten sie ihren Vorgang nicht zu Ende abwickeln. Hinzu kommt noch, dass auf einer dieser Rechnungen etwas von Akne stand, da wurde gleich eine Auskunft beim Arzt eingeholt. Ich wusste nicht, dass zwei, drei Pickel im Monat eine Vorerkrankung begründen.
Muss ich die Auskunftsanfrage weiterreichen?
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Viele Grüße
Anni
Rückfrage PKV an GKV zlässig?
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Re: Rückfrage PKV an GKV zlässig?
Anni09 hat geschrieben:Hallo,
seit 01.01.2009 bin ich in einer PKV (Continentale). Anfang diesen Jahres habe ich zum ersten Mal Rechnungen eingereicht im Wert von 200 EUR. Nun kommt die PKV auf die Idee bei meiner alten GKV nachzufragen, welche Vorerkrankungen bestanden haben. Ist das zulässig? Nicht, dass ich krank gewesen wäre, trotzdem ärgert mich das.
Die meinen, wenn sie keine auskunft erhalten, könnten sie ihren Vorgang nicht zu Ende abwickeln. Hinzu kommt noch, dass auf einer dieser Rechnungen etwas von Akne stand, da wurde gleich eine Auskunft beim Arzt eingeholt. Ich wusste nicht, dass zwei, drei Pickel im Monat eine Vorerkrankung begründen.
Muss ich die Auskunftsanfrage weiterreichen?
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Viele Grüße
Anni
Ist im Interesse der Risikogemeinschaft und gerade bei Deinem Tarif (ich nehme an Economy) sowieso in den ersten 3 Jahren Standart.
Re: Rückfrage PKV an GKV zlässig?
E.Kacmaz hat geschrieben:Anni09 hat geschrieben:Hallo,
seit 01.01.2009 bin ich in einer PKV (Continentale). Anfang diesen Jahres habe ich zum ersten Mal Rechnungen eingereicht im Wert von 200 EUR. Nun kommt die PKV auf die Idee bei meiner alten GKV nachzufragen, welche Vorerkrankungen bestanden haben. Ist das zulässig? Nicht, dass ich krank gewesen wäre, trotzdem ärgert mich das.
Die meinen, wenn sie keine auskunft erhalten, könnten sie ihren Vorgang nicht zu Ende abwickeln. Hinzu kommt noch, dass auf einer dieser Rechnungen etwas von Akne stand, da wurde gleich eine Auskunft beim Arzt eingeholt. Ich wusste nicht, dass zwei, drei Pickel im Monat eine Vorerkrankung begründen.
Muss ich die Auskunftsanfrage weiterreichen?
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Viele Grüße
Anni
Ist im Interesse der Risikogemeinschaft und gerade bei Deinem Tarif (ich nehme an Economy) sowieso in den ersten 3 Jahren Standart.
Hallo,
auch wenn direkt keine Hilfe ist - in der GKV funktioniert das genau so, nur dass hier direkt von Kasse zu Kasse im Rahmender Amtshilfe angefragt wird.
Gruß
Czauderna
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