für selbständige, freiwillige GKV-Mitglieder?
Weiß das jemand?
"Zu meiner Zeit" *s* hat es das noch nicht gegeben ...
Seit wann gibt es die Mindestbeitragsbemessungsgrenze
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Re: Seit wann gibt es die Mindestbeitragsbemessungsgrenze
[quote="caba"]für selbständige, freiwillige GKV-Mitglieder?
Weiß das jemand?
"Zu meiner Zeit" *s* hat es das noch nicht gegeben ...[/quote]
Hi Caba, ich kenne Sie seit 1989
gruß aus dem Osten.
Bemessungsgrundlagen für die Freiwillige Versicherung
in der gesetzlichen Krankenversicherung alle Bundesländer (einheitlicher Wert) Mindestbeitragsbemessungsgrenze allgemein 816,67 Euro
Mindestbeitragsbemessungsgrenze Existenzgründer: 1.225,00 Euro
Mindestbeitragsbemessungsgrenze hauptberufl. Selbstständige: 1.837,50 Euro
Regelbemessungsgrundlage hauptberufl. Selbstständige: 3.562,50 Euro
Besondere Versicherungspflichtgrenze nur für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 privat Krankenversichert waren:
alle Bundesländer (einheitlicher Wert) Jahr 42.750,00 Euro Monat 3.562,50 Euro Tag 118,75 Euro
Gruß
Weiß das jemand?
"Zu meiner Zeit" *s* hat es das noch nicht gegeben ...[/quote]
Hi Caba, ich kenne Sie seit 1989

Bemessungsgrundlagen für die Freiwillige Versicherung
in der gesetzlichen Krankenversicherung alle Bundesländer (einheitlicher Wert) Mindestbeitragsbemessungsgrenze allgemein 816,67 Euro
Mindestbeitragsbemessungsgrenze Existenzgründer: 1.225,00 Euro
Mindestbeitragsbemessungsgrenze hauptberufl. Selbstständige: 1.837,50 Euro
Regelbemessungsgrundlage hauptberufl. Selbstständige: 3.562,50 Euro
Besondere Versicherungspflichtgrenze nur für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 privat Krankenversichert waren:
alle Bundesländer (einheitlicher Wert) Jahr 42.750,00 Euro Monat 3.562,50 Euro Tag 118,75 Euro
Gruß
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