Unternehmer ohne KV mit nun mächtig Problemen ? ! ?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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Unternehmer ohne KV mit nun mächtig Problemen ? ! ?

Beitragvon Unternehmer » 18.02.2010, 21:45

Hallo an alle.

Ich bin der Michael, bin 43 J. alt und bin neu hier.
Habe schon im Forum gestöbert und habe dadurch auch erfahren, dass es hier KEINE Rechtsberatung gibt, was ja auch klar ist.
Trotzdem habe ich bei manchen von Euch kompetente und gute Beiträge gefunden.

Da ich zurzeit meine Existenz gefährdet sehe, wende ich mich nun an Euch. Ich hoffe, dass mir der Eine oder Andere von Euch weiter helfen kann.

Hier mein Anliegen:

Ich war bis 1999 ganz normal als Arbeitnehmer bei der Schw. Gmünder GEK versichert.

Danach war ich 1 Jahr arbeitslos und somit weiter bei der GEK versichert.

Ende 2000 gründete ich meine - noch bis heute existierende- Firma.
Es handelt sich hier um einen Handwerksbetrieb im Bereich Innenausbau/Trockenbau.

Dafür bekam ich vom Arbeits-Amt noch 6 Monate Überbrückungsgeld und war -denke ich- auch noch bei der GEK versichert.

Da ich jeden Cent (wirklich jeden) in die Firma steckte, konnte ich mir keine Krankenversicherung leisten.
Ich ging -ich gebe zu das sehr gewagte- Risiko ein, dass schon nichts passieren würde. Zum Glück passierte auch nichts bis zum heutigen Tag (18.02.2010).

Ende 2002 habe ich geheiratet. Meine Frau und ihr Kind bekamen bis dahin noch Arbeitslosengeld und waren bei der Barmer versichert.

Wir dachten Jahr für Jahr, dass wir es im nächsten Jahr schaffen würden, uns zu versichern. Leider mussten wir aber jedes Jahr einiges investieren, um die Firma aufzubauen und rentabel zu machen.
Seit der Firmengründung hatten wir einen jährlichen Gewinn von anfänglich 2.000 bis (2009) 10.000 Euro.
Das sind gerade mal 200,- bis 800,- Euro im Monat an Einkommen.
Wir kamen damit aber zurecht. Ich besitze ein Mehrfamilienhaus, dass ich 1998 gekauft habe. Die Ausgaben hierfür (Darlehen, Reparaturen, Gebühren etc.) werden von den Mieten komplett gedeckt.
Somit können wir quasi "mietfrei" wohnen.

Wir haben in den vergangenden Jahren einiges an Maschinen gekauft, die zwar alle schuldenfrei sind, aber es reichte dabei eben nicht -wie gesagt- für die KV (von einem Urlaub oder neuem Auto kann eh keine Rede sein).

So, nun ist es 2010 und es schaut finanziell besser aus. Alle großen Investitionen sind getätigt.

Nun habe ich mich um unsere KV gekümmert.

Meine Frau werde ich wahrscheinlich bei mir zum 1.3.2010 anstellen.
Damit ist sie schon mal mit dem Kind versichert.

Als ich nun bei diversen Krankenkassen nachfragte, erfuhr ich von der Versicherungspflicht und den Nachzahlungen.

Private Kassen winkten ab, als sie schon mein Gewicht von ca. 130kg hörten. Wenn mich da eine nehmen würde, gäbe es so viele Risiko-Zuschläge, dass es für mich wieder unbezahlbar sein würde.

Die Nachfrage bei gesetzlichen KK'n zeigte, dass eben diese Rückzahlung ohne WENN und ABER anfallen würde. Das Einzige was mir ermöglicht werden könnte ist, dass ich die Rückzahlung in Raten zahlen könne.

Nun bin ich so weit wie bei meiner Firmengründung vor 10 Jahren.

Mir ist es einleuchtend, dass diese Beiträge anfallen, weil damit die Gemeinschaft finanziert wird und ich würde dem auch nachkommen.
Unser Sozialstaat funktioniert ja nur, wenn alle mitmachen.
Es ist mir aber unter keinen Umständen möglich, für meine neue KV 200-300 Euro zu zahlen UND noch dazu ein paar hundert Euro Ratenzahlung für die Rückzahlung.

Nun bin ich am Grübeln über folgendes:

a, Geschäftsaufgabe ?
b, Hartz4 ?
c, Lasse ich mich selbst irgendwo anstellen, um dann wieder als
Arbeitnehmer versichert zu sein ?
Welche Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen?

Ihr seht schon, ich mache es mir bestimmt nicht leicht. Ich habe den Willen, meine Familie mit eigenen Kräften zu ernähren.

Allerdings bekomme ich durch die "Nebenkosten" langsam aber sicher Existenzängste.

Was meint Ihr, wie komme ich aus diesem Teufelskreis ???

Besten Dank im voraus für Eure Antworten.

Gruß
Michael

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.02.2010, 22:38

Na ja,

a, Geschäftsaufgabe ?
b, Hartz4 ?
c, Lasse ich mich selbst irgendwo anstellen, um dann wieder als
Arbeitnehmer versichert zu sein ?
Welche Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen?


Diese innovativen und creativen Ideen bringen Dir gar nichts. Du bist schon längst seit dem 01.04.2007 von der Kralle erwischt worden. Dein Heimathaften, wo Du versicherungspflichtig bist, ist die letzte GKV wo Du versichert gewesen bist. Daran ist leider nichts zu rütteln.

Ich kann Dir jetzt schon sagen, dass bspw. auch durch die Aufnahme einer eigenen Beschäftigung, Beantragung von Hartz IV etc, es auffallen wird.

Auch wenn Dich ein möglicher Arbeitgeber bei einer anderen Krankenkasse anmeldet, wo Du damals versichert gewesen bist, wird es Probleme geben. Die neue Kasse wird nämlich fragen, wie und wann Du zuletzt versichert gewesen bist. Und dann fällt es auf, dass Du von der Kralle schon seit April 2007 erwischt worden bist. Die andere Kasse ist dann nämlich nicht zuständig.

Also, mein persönliches Fazit; die Kralle ist derzeit aufgeschoben und nicht aufgehoben.

Und die priv. Kv. muss Dich nicht nehmen, denn Du bist dort nicht versicherungspflichtigt. Sie kann Dich natürlich nehmen, aber wie es aussieht, macht sie es nicht!

Sieht nicht gut aus!

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Beitragvon Unternehmer » 18.02.2010, 23:30

Ja, genau das ist ja mein Problem.

Verstehst Du? Ich weiß, dass ich es nachzahlen müsste, kann es aber definitiv nicht.

Wenn mir irgend wann das Messer auf die Brust gesetzt wird, bleibt wahrscheinlich NUR die Insolvenz.

Oder hat noch jemand ´nen klugen Rat?

Grüße
Michael

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Beitragvon Rossi » 18.02.2010, 23:53

Ist ne Frage, was Du willst?

Jetzt die Insolvenz oder im halben Jahr, wenn Du bspw. im Krankenhaus liegst und Dir keine andere Wahl übrig bleibt.

Also, ich muss Dir ehrlich eingestehen, Du solltest jetzt zur alten Kasse gehen und den Kopf untern Arm nehmen.

Und den berüchtigten Antrag nach § 186 Abs. 11 SGB V auf Ermäßigung des nachzuzahlenden Beitrags stellen.

Ich persönlich sehe dort gute Chance als hauptberuflich Selbständiger.

Aber wenn Du noch länger wartest, obwohl es Dir genau bekannt ist, dass Du in der GKV versicherungspflichtig bist, dann können wir Dir hier im Forum auch nicht weiterhelfen.

Es gibt und wird immer wieder Menschen geben, die einen guten Rat niemals annehmen.

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Beitragvon Unternehmer » 19.02.2010, 14:29

Also, dann werde ich für nächste Woche einen Termin bei meiner letzten KK vereinbaren.

Was ist das eigentlich für ein Antrag auf Ermäßigung?

Gruß
Michael

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Beitragvon Rossi » 19.02.2010, 16:52

Den Ermäßigungsantrag haben wir hier im Forum schon zig mal bekaspert. Allerdings halten sich die Kassen sehr schön zurück und warten darauf, dass sie verklagt werden.

Guckst du hier:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2564


und hier:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2540

Dipling
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Beitragvon Dipling » 20.02.2010, 10:15

Ich will dem Threadersteller keine Angst machen, aber mit Nachforderungen weit im 5-stelligen Bereich ist zu rechnen. Erst recht, wenn die Kasse auch noch die Säumniszuschläge von 60%(!) pro Jahr erhebt.

Ob und inwieweit die Beiträge tatsächlich ermäßigt werden, ist eine offene Frage.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.02.2010, 12:04

Nun denn, die Säumniszuschläge in Höhe von 5 % pro Monat können nur dann erhoben werden, wenn man schuldhaft die rückständigen Beiträge nicht zahlt.

Na klar, fast alle Kassen werden versuchen den Säumniszuschlag einzufordern.

Vermutlich muss auch dieses wieder bis zum BSG gepeitscht werden.

schappi1848

Beitragvon schappi1848 » 27.02.2010, 10:11

Sorry, dass i mich einmische - aber ist es nicht so, dass nur Beitragsnachzahlungen ab 02/09 verlangt werden für 6 Monate Voo und dann anteilig? Kann aber auch sein, dass i da was durcheinander werfe.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 27.02.2010, 11:15

Das mit dem einmaligen Beitragszuschlag (keine Nachzahlung!) für die nichtversicherte Zeit ab 02/09 träfe zu, wenn der Threadersteller der PKV zuzuordnen wäre. Er wäre der PKV zuzuordnen, wenn er zuletzt privat versichert gewesen oder als hauptberuflich Selbständiger noch nie versichert gewesen wäre.

Als zuletzt gesetzlich Versicherter greift aber die Versicherungspflicht nach § 5(1) Nr. 13 SGB V. Und da beginnt die Versicherungspflicht ab 01.04.2007.

schappi1848

Beitragvon schappi1848 » 05.03.2010, 10:46

Stimmt. Mist , nicht aufgepasst!


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