Hallo,
mich würde interessieren wie folgendes bei der PKV gesetzlich geregelt ist:
Nach Beitragsrückstand ruhende PKV, nach Monaten dann Ausgleich des Rückstandes und geregelte Zahlung der mon. Beiträge.
Bekommt man die privat gezahlten Leistungsrechnungen während der Ruhezeit nach der Begleichung der Beiträgsrückstände zurück? Oder hat man alles quasi doppelt und selbst bezahlt??
Wer könnte mir darüber Auskunft geben???
Es geht um die "gute Continentale PKV"
Dankeschön
Music
Leistungen nach Beitragsausgleich?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo Music,
Ich gehe jetzt erstmal davon aus, dass es sich hier um einen unkündbaren Tarif handelt (also eine Vollversicherung und kein Tagegeld, Zusatzversicherung oder sowas).
Dauert dort ein Beitragsrückstand lang genug, kommt es zu einer eingeschränkten Leistungspflicht (ELP).
Dabei gibts erst mal nichts, denn die Leistungen ruhen ( §193 Abs. 6 Satz 6 VVG). Um dem Versicherten aber nicht allen Schutzes zu berauben, bekommt er im Notfall trotzdem noch Leistungen. Diese sind jedoch stark eingeschränkt (eingeschränkte Leistungspflicht "ELP").
Wenn Du alle Rückstände (bis auf den letzen Pfennig!) getilgt hast, ist der Vertrag ab diesem Zeitpunkt wieder wie vorher. Man bekommt also auch wieder Leistungen bei Folge-Behandlungen von Krankheiten, die im Zeitraum der ELP begonnen haben. Für die Behandlungen aber, die während des Ruhens angefallen sind, gibts aber außer für die oben erwähnte Notfallbehandlung (und bei Schwangerschaft um genau zu sagen) nix.
Das Ganze ist unabhängig vom Versicherungsunternehmen, da dies eine gesetzliche Vorschrift ist und die Continentale hat Dir das auch sicher mitgeteilt.
Schöne Grüße, Bernhard.
Ich gehe jetzt erstmal davon aus, dass es sich hier um einen unkündbaren Tarif handelt (also eine Vollversicherung und kein Tagegeld, Zusatzversicherung oder sowas).
Dauert dort ein Beitragsrückstand lang genug, kommt es zu einer eingeschränkten Leistungspflicht (ELP).
Dabei gibts erst mal nichts, denn die Leistungen ruhen ( §193 Abs. 6 Satz 6 VVG). Um dem Versicherten aber nicht allen Schutzes zu berauben, bekommt er im Notfall trotzdem noch Leistungen. Diese sind jedoch stark eingeschränkt (eingeschränkte Leistungspflicht "ELP").
Wenn Du alle Rückstände (bis auf den letzen Pfennig!) getilgt hast, ist der Vertrag ab diesem Zeitpunkt wieder wie vorher. Man bekommt also auch wieder Leistungen bei Folge-Behandlungen von Krankheiten, die im Zeitraum der ELP begonnen haben. Für die Behandlungen aber, die während des Ruhens angefallen sind, gibts aber außer für die oben erwähnte Notfallbehandlung (und bei Schwangerschaft um genau zu sagen) nix.
Das Ganze ist unabhängig vom Versicherungsunternehmen, da dies eine gesetzliche Vorschrift ist und die Continentale hat Dir das auch sicher mitgeteilt.
Schöne Grüße, Bernhard.
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