PKV Vollversicherung ohne aktuelle Vorversicherung
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PKV Vollversicherung ohne aktuelle Vorversicherung
Hallo !
Zuerst möchte ich mich für das interessante Forum bedanken. Habe einige Beiträge gelesen aber irgendwie noch keinen konkreten Ansatz für mein Problem gefunden.
Zu meiner Person, männlich, 38, nach meiner Einschätzung gesund und munter. Ich bin seit 1998 selbstständig und zuletzt bei der Hallesche Krankenversichert. Aufgrund einiger Umstände (spielen hier keine Rolle) wurde mir die KV 2005 gekündigt. Habe meine KV nie in Anspruch genommen und aus "Schlamperei" keine neue PKV abgeschlossen. Arztrechnungen habe ich ja sowieso immer (wg. Selbstbehalt) selber gezahlt.
Jetzt zu meiner Frage: Offensichtlich ist bereits seit dem 1.1.2009 eine KV pflicht. Naja, dann muß ich wohl selbige abschließen. Kann eine "Nachzahlung" (wie hier im Forum zu lesen) nicht so recht einsehen. Wer kann mir helfen bzw. eine Gesellschaft empfehlen welche ohne Vorversicherungsangabe und unnötige Fragen solide versichert ?
Vorab schonmal vielen Dank.
Zuerst möchte ich mich für das interessante Forum bedanken. Habe einige Beiträge gelesen aber irgendwie noch keinen konkreten Ansatz für mein Problem gefunden.
Zu meiner Person, männlich, 38, nach meiner Einschätzung gesund und munter. Ich bin seit 1998 selbstständig und zuletzt bei der Hallesche Krankenversichert. Aufgrund einiger Umstände (spielen hier keine Rolle) wurde mir die KV 2005 gekündigt. Habe meine KV nie in Anspruch genommen und aus "Schlamperei" keine neue PKV abgeschlossen. Arztrechnungen habe ich ja sowieso immer (wg. Selbstbehalt) selber gezahlt.
Jetzt zu meiner Frage: Offensichtlich ist bereits seit dem 1.1.2009 eine KV pflicht. Naja, dann muß ich wohl selbige abschließen. Kann eine "Nachzahlung" (wie hier im Forum zu lesen) nicht so recht einsehen. Wer kann mir helfen bzw. eine Gesellschaft empfehlen welche ohne Vorversicherungsangabe und unnötige Fragen solide versichert ?
Vorab schonmal vielen Dank.
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- Postrank7
- Beiträge: 145
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Hallo,
trotz Ihrer jetzigen Lage sollten Sie nicht einfach "blind" irgendeinen Tarif wählen, sondern trotz alledem eine objektive Auswahl anhand der Leistungsinhalte treffen. Unter Umständen behalten Sie den gekauften Versicherungsschutz für den Rest Ihres Lebens.
Die Nachzahlung und der sogenannte "Prämienzuschlag" (siehe § 193 VVG) wird vom Gesetzgeber verlangt. Demnach kann sich dem kein Versicherer endgültig entziehen. Über die Höhe ist man sich nur oftmals nicht ganz einig.
trotz Ihrer jetzigen Lage sollten Sie nicht einfach "blind" irgendeinen Tarif wählen, sondern trotz alledem eine objektive Auswahl anhand der Leistungsinhalte treffen. Unter Umständen behalten Sie den gekauften Versicherungsschutz für den Rest Ihres Lebens.
Die Nachzahlung und der sogenannte "Prämienzuschlag" (siehe § 193 VVG) wird vom Gesetzgeber verlangt. Demnach kann sich dem kein Versicherer endgültig entziehen. Über die Höhe ist man sich nur oftmals nicht ganz einig.
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- Postrank7
- Beiträge: 516
- Registriert: 01.02.2009, 18:08
Hallo,
eigentlich muss ich Thomas zustimmen, denn er hat recht mit dem was er sagt. Man sollte aber beachten das es durchaus Gesellschaften gibt die den Zuschlag nicht einfordern. Das dies eigentlich nicht o.K. ist, darüber sind wir uns sicher einig, denn es ist "Betrug" am Kollektiv. Es ist aber nun mal so. Für Sie stellt das durchaus eine Option dar, denn nicht alle diese Gesellschaften sind schlecht. Auch die Möglichkeit einen Tarif mit sehr hoher SB für einen Monat zu wählen um dann in einen anderen zu wechseln und so die Beitragshöhe zu senken halte ich für durchaus überlegenswert. Besonders günstig wären Sie mit dem Vision 4500 der Axa beraten.
Ich möchte allerdings anmerken, dass ich hiermit bloß eine Empfehlung aus Sicht des Finanziellen gebe und keine Leistungsinhalte beachtet habe.
Gruß
Philipp
eigentlich muss ich Thomas zustimmen, denn er hat recht mit dem was er sagt. Man sollte aber beachten das es durchaus Gesellschaften gibt die den Zuschlag nicht einfordern. Das dies eigentlich nicht o.K. ist, darüber sind wir uns sicher einig, denn es ist "Betrug" am Kollektiv. Es ist aber nun mal so. Für Sie stellt das durchaus eine Option dar, denn nicht alle diese Gesellschaften sind schlecht. Auch die Möglichkeit einen Tarif mit sehr hoher SB für einen Monat zu wählen um dann in einen anderen zu wechseln und so die Beitragshöhe zu senken halte ich für durchaus überlegenswert. Besonders günstig wären Sie mit dem Vision 4500 der Axa beraten.
Ich möchte allerdings anmerken, dass ich hiermit bloß eine Empfehlung aus Sicht des Finanziellen gebe und keine Leistungsinhalte beachtet habe.
Gruß
Philipp
Hallo Thomas und Philipp,
vielen Dank für Ihre Anworten/Postings.
Grundsätzlich wollte ich natürlich nicht blindlings irgendeinen Tarif wählen. Allerdings habe ich nichts gegen eine günstige Grundabsicherung mit einem hohen SB. Im Falle einer ärztlichen Behandlung kann ich gewünschte "Extras" (z.B. Einzelzimmer, Chefarzt usw.) ggf. doch selber zahlen. Letztendlich beuge ich mich vor einer gesetzlichen Pflicht.
Vielleicht kann/möchte mir jemand konkret helfen eine geeignete Versicherung zu finden ? Übrigens kann ich den Jahresbeitrag der Versicherungsprämie im Voraus zahlen. Lediglich die "Nachzahlung" stört mich moralisch über alle Maßen.
Grüße
vielen Dank für Ihre Anworten/Postings.
Grundsätzlich wollte ich natürlich nicht blindlings irgendeinen Tarif wählen. Allerdings habe ich nichts gegen eine günstige Grundabsicherung mit einem hohen SB. Im Falle einer ärztlichen Behandlung kann ich gewünschte "Extras" (z.B. Einzelzimmer, Chefarzt usw.) ggf. doch selber zahlen. Letztendlich beuge ich mich vor einer gesetzlichen Pflicht.
Vielleicht kann/möchte mir jemand konkret helfen eine geeignete Versicherung zu finden ? Übrigens kann ich den Jahresbeitrag der Versicherungsprämie im Voraus zahlen. Lediglich die "Nachzahlung" stört mich moralisch über alle Maßen.
Grüße
Es gibt keine Nachzahlung, sondern nur einen einmaligen Prämienzuschlag, der sich momentan auf insgesamt ca. 6 Monatsbeiträge beläuft. Das ist ein großer Unterschied, da ab Juni 09 nur 1/6 eines Monatsbeitrags fällig ist.
Außerdem sollte man einen besonders günstigen Tarif wählen, da dieser die Bemessungsgrundlage für den "Strafzuschlag" ist. Wechseln kann man danach immer noch.
Außerdem sollte man einen besonders günstigen Tarif wählen, da dieser die Bemessungsgrundlage für den "Strafzuschlag" ist. Wechseln kann man danach immer noch.
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- Postrank7
- Beiträge: 145
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Hallo,
@audioman:
Die PKV-Tarife unterscheiden sich eben nicht nur in den von ihnen genannten Dingen (Chefarzt oder nicht / Einbettzimmer).
Es gibt mehre hundert Leistungskriterien, und somit auch hundert mögliche Unterschiede im Leistungssegment, auf die sie achten sollten.
@dipling:
Natürlich kann man einen zunächst preislich günstigen Tarif wählen, um den Strafbeitrag nicht zu hoch ausfallen zu lassen. Allerdings sollte man die jeweiligen Wechseloptionsrechte dabei nicht aus den Augen verlieren. Denn ein Rechtsanspruch auf einen leistungsstärken Tarif hat der Kunde ja nur wirklich dann, wenn es in den Vertragsbedingungen auch so drin steht.
Bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft werden in der Regel auch immer neue Gesundheitsfragen erforderlich.
@audioman:
Die PKV-Tarife unterscheiden sich eben nicht nur in den von ihnen genannten Dingen (Chefarzt oder nicht / Einbettzimmer).
Es gibt mehre hundert Leistungskriterien, und somit auch hundert mögliche Unterschiede im Leistungssegment, auf die sie achten sollten.
@dipling:
Natürlich kann man einen zunächst preislich günstigen Tarif wählen, um den Strafbeitrag nicht zu hoch ausfallen zu lassen. Allerdings sollte man die jeweiligen Wechseloptionsrechte dabei nicht aus den Augen verlieren. Denn ein Rechtsanspruch auf einen leistungsstärken Tarif hat der Kunde ja nur wirklich dann, wenn es in den Vertragsbedingungen auch so drin steht.
Bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft werden in der Regel auch immer neue Gesundheitsfragen erforderlich.
@Thomas Schösser:
Schon klar das sich die Tarife nicht nur im Beitrag unterscheiden. Allerdings bin ich es schon viele Jahre gewohnt etwaige ärtzliche Leistungen selber zu zahlen und kann (bei ambulater Versorgung) gut damit leben.
@dipling:
Verstehe ich Ihre Nachricht bzgl. Prämienzuschlag richtig ? Bei einer angenommenen mtl. Prämie von 150 Euro wären das: 6x150 + 150 = 1050 Euro einmaliger Prämienzuschlag.
Schon klar das sich die Tarife nicht nur im Beitrag unterscheiden. Allerdings bin ich es schon viele Jahre gewohnt etwaige ärtzliche Leistungen selber zu zahlen und kann (bei ambulater Versorgung) gut damit leben.
@dipling:
Verstehe ich Ihre Nachricht bzgl. Prämienzuschlag richtig ? Bei einer angenommenen mtl. Prämie von 150 Euro wären das: 6x150 + 150 = 1050 Euro einmaliger Prämienzuschlag.
Knapp 6 Monatsbeiträge. Für Februar 2009 - Mai 2009 je 1 Monatsbeitrag, ab Juni 2009 nur noch 1/6 eines Monatsbeitrags für jeden angefangenen Monat der Nichtversicherung.
Manche Medien und selbst manche Makler stellen den Sachverhalt fälschlicherweise so dar, dass zusätzlich zum einmaligen Strafzuschlag noch Beiträge nachzuzahlen seien. Dem ist nicht so.
Manche Medien und selbst manche Makler stellen den Sachverhalt fälschlicherweise so dar, dass zusätzlich zum einmaligen Strafzuschlag noch Beiträge nachzuzahlen seien. Dem ist nicht so.
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- Postrank7
- Beiträge: 145
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audioman schrieb:
Unabhänhig von einer hohen Selbstbeteiligung auf die tariflichen Leistungen gibt es auch im stationären und zahnärztlichen Bereich einige Dinge, auf die sie achten sollten. Beispiel "gemischte Anstalten", KHEntgG, BPflV, FPV, versicherte Honorarhöhen, Obliegenheiten, Auslandsschutz und so weiter...
Schon klar das sich die Tarife nicht nur im Beitrag unterscheiden. Allerdings bin ich es schon viele Jahre gewohnt etwaige ärtzliche Leistungen selber zu zahlen und kann (bei ambulater Versorgung) gut damit leben.
Unabhänhig von einer hohen Selbstbeteiligung auf die tariflichen Leistungen gibt es auch im stationären und zahnärztlichen Bereich einige Dinge, auf die sie achten sollten. Beispiel "gemischte Anstalten", KHEntgG, BPflV, FPV, versicherte Honorarhöhen, Obliegenheiten, Auslandsschutz und so weiter...
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- Postrank3
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- Registriert: 06.03.2010, 10:06
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Lieber audio-man,
du wolltest einen Tipp für eine gute Rundumversicherung haben:
Ich habe mich für den central.vario V333S2P entschieden und bin ganz glücklich. Entscheidungsgrundlage war für mich eine Bedarfsanalyse meiner Beraterin, die mich über Vor- UND Nachteile aufgeklärt hat. Zur Absicherung von Sonderleistungen bsp. im Krankenhausfall hat sie mir ein Krankenhaustagegeld empfohlen.
Rundum eine gute Leistung. Solltest du Interesse haben, gebe ich die Daten gerne weiter.
du wolltest einen Tipp für eine gute Rundumversicherung haben:
Ich habe mich für den central.vario V333S2P entschieden und bin ganz glücklich. Entscheidungsgrundlage war für mich eine Bedarfsanalyse meiner Beraterin, die mich über Vor- UND Nachteile aufgeklärt hat. Zur Absicherung von Sonderleistungen bsp. im Krankenhausfall hat sie mir ein Krankenhaustagegeld empfohlen.
Rundum eine gute Leistung. Solltest du Interesse haben, gebe ich die Daten gerne weiter.
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- Registriert: 09.03.2010, 22:28
- Wohnort: Altdorf
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Hallo Audioman,
ich befasse mich beruflich genau mit deinem Themenbereich Beitragsnachzahlung der PKV und GKV. Wenn es jetzt auch Werbung in eigener Sache bedeutet, bitte ich um Verständnis der anderen.
Informiere dich auf meiner Hompage: ****** dort erhältst du Antworten zu deiner Lage und Situation.
Soviel vorweg, eine Beitragsnachzahlung kommt auf dich zu. Wie hoch die wird, richtet sich nach deinem künftigen Monatsbeitrag bei der jeweiligen Versicherung für die du dich entscheidest. Hier mal ein Rechenbeispiel aus der Praxis:
Bei einem Monatsbeitrag von 240€
Ab 01.01.2009
Für die ersten 3 Monate voller Beitrag = 720€ +
für jeden weiteren Monat ein sechstel des Monatsbeitrags also 40€ x 13 Monate = 520€
Gesamt: 1240€ Nachzahlung im besten Fall gerechnet bis Monat April.2010
Im schlechtesten Fall musst du diese Rechnung mit dem Basistarif rechnen (569,63€/mtl.)
Mfg
ich befasse mich beruflich genau mit deinem Themenbereich Beitragsnachzahlung der PKV und GKV. Wenn es jetzt auch Werbung in eigener Sache bedeutet, bitte ich um Verständnis der anderen.
Informiere dich auf meiner Hompage: ****** dort erhältst du Antworten zu deiner Lage und Situation.
Soviel vorweg, eine Beitragsnachzahlung kommt auf dich zu. Wie hoch die wird, richtet sich nach deinem künftigen Monatsbeitrag bei der jeweiligen Versicherung für die du dich entscheidest. Hier mal ein Rechenbeispiel aus der Praxis:
Bei einem Monatsbeitrag von 240€
Ab 01.01.2009
Für die ersten 3 Monate voller Beitrag = 720€ +
für jeden weiteren Monat ein sechstel des Monatsbeitrags also 40€ x 13 Monate = 520€
Gesamt: 1240€ Nachzahlung im besten Fall gerechnet bis Monat April.2010
Im schlechtesten Fall musst du diese Rechnung mit dem Basistarif rechnen (569,63€/mtl.)
Mfg
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Thomas Schösser hat geschrieben:Hallo,
trotz Ihrer jetzigen Lage sollten Sie nicht einfach "blind" irgendeinen Tarif wählen, sondern trotz alledem eine objektive Auswahl anhand der Leistungsinhalte treffen. Unter Umständen behalten Sie den gekauften Versicherungsschutz für den Rest Ihres Lebens.
Die Nachzahlung und der sogenannte "Prämienzuschlag" (siehe § 193 VVG) wird vom Gesetzgeber verlangt. Demnach kann sich dem kein Versicherer endgültig entziehen. Über die Höhe ist man sich nur oftmals nicht ganz einig.
Hallo Herr Schösser,
tut mir leid aber die Aussage kein Versicherer kann sich der Nachzahlungsforderung entziehen stimmt definitiv nicht.
1. Der Versicherer entscheidet alleine ob und wie hoch die Nachzahlungen sind. Die Nachzahlungen gehen demnach auch zu 100% an die Versicherung und wird nicht an eine staatliche Institution weitergereicht oder abgeführt.
2. Die Versicherer wurden extra vom Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, bei Beitragsnachforderungen kullant zu sein.
Was wiederum bedeuten, das die Versicherungen wie bereits erwähnt, frei entscheiden ob Beiträge nachzuzahlen sind und wie hoch diese sind. Dies bestätigt mir auch die Praxis als Versicherungsvertreter.
3.Da nur die wenigsten Versicherer an Rückkehrer interessiert sind, verlangen diese hohe Beitragsnachzahlungen, denn rein theoretisch darf kein Interessent mehr vom Versicherer abgelehnt werden und muss min. zum Basistarif (569,63€) angenommen werden.
Mfg
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