zur Erläuterung meiner Frage muss ich leider ein wenig ausholen:
Ich werde demnächst bei einer Behörde für 1,5 Jahre als Beamter auf Widerruf eingestellt und bin damit beihilfeberechtigt.
Nach dieser Zeit soll ich ins Beamtenverhältnis übernommen werden.
Leider habe ich mehrere Vorerkrankungen. Dennoch bietet mir eine PKV den Eintritt an, verlangt jedoch einen Risikozuschlag in Höhe von 50%. In diesem Angebot ist der Beihilfeergänzungstarif enthalten.
Jetzt habe ich zwei Möglichkeiten:
1. Ich nehme das Angebot an.
2. Ich bleibe für die 1,5 Jahre in der gesetzlichen KV (was für mich kein Problem darstellen würde) und nutze dann die Öffnungsklausel. In dem Fall hätte ich einen Risikozuschlag von nur 30%. Jedoch müsste ich dann auf den Beihilfeergänzungstarif verzichten.
Frage: Welche Variante nehmen???
Ist natürlich ein Rechenexempel bei dem man orakeln muss. Ich habe mal überschlagen, dass ich mit dem Zuschlag von 30% über einen Zeitraum von 20 Jahren 12000 € - 15000 € (Abhängig von der Beitragssteigerung) gegenüber dem Zuschlag von 50% einspare. ((Hoffe ich habe richtig gerechnet

Kann man deswegen auf den Beihilfeergänzungstarif verzichten? Wie häufig nutzt man den und wie viel spare ich dadurch ein???
Würde mich über eure Erfahrungen zur Nutzung des Beihilfeergänzungstarifs freuen.
Ich hoffe, ihr könnt mich bei meiner Entscheidung unterstützen.
VG
Woltax