Ich bräuchte mal 'ne Auskunft zu folgendem Fall:
Bekannter ist selbstständig und in PKV, gerät in finanzielle Schieflage (vor 1 Jahr), bekommt Herzinfarkt (vor 1/2 Jahr), liegt jetzt auf Intensiv und braucht in nächster Zeit eine Herztransplantation. Div. Rechnungen stapeln sich - z.Z. vor allem die des Krankenhauses.
Frage 1: Inwieweit besteht von Seiten des Krankenhauses eine Versorgungspflicht gegenüber ihm, wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden ?
Es geht hartnäckig das Gerücht, er hätte seine PKV vor Monaten gekündigt. Damit hätte er wohl auch seitdem keine Beiträge mehr bezahlt. Fakt ist zumindest, dass die von ihm angegebene PKV jetzt behauptet, ihn nicht zu kennen bzw. er sei nicht bei ihr versichert. Aber in D besteht doch die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung.
Frage 2: Selbst wenn er bei einer PKV gekündigt hat, so muss er doch zu jedem Zeitpunkt bei irgendeiner Krankenkasse versichert sein, und die müssten doch jetzt einspringen ?
Frage 3: Gehört eine Herztransplantation mit Vor-/Nachbehandlung zu einer Pflichtleistung einer Krankenkasse, oder können die sagen "nein danke, ist uns zu teuer" ?
PKV in der Pflicht, wenn Beiträge nicht bezahlt ?
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Notfallversorgungen muss m.E. jedes Krankenhaus erbringen. Ich beschränke mich auf Frage 2+3:
Eine Kündigung der PKV ohne Nachweis einer Anschlußversicherung war nur bis Ende 2008 möglich.
Auch die PKV darf seit 2009 nicht mehr kündigen, soweit der Vertrag die Versicherungspflicht abdeckt. Auch dann nicht, wenn keine Beiträge mehr bezahlt werden.
Falls er oder die PKV noch im Jahr 2008 wirksam gekündigt hatten, steht er momentan tatsächlich ohne Versicherungschutz da. Dann bleibt nur noch der Basistarif bei einer PKV nach Wahl. Versicherungsschutz besteht ab Vertragsabschluß.
Eine Herztransplantion gehört zu den Pflichtleistungen. Letztlich entscheidet darüber der Arzt.
Eine Kündigung der PKV ohne Nachweis einer Anschlußversicherung war nur bis Ende 2008 möglich.
Auch die PKV darf seit 2009 nicht mehr kündigen, soweit der Vertrag die Versicherungspflicht abdeckt. Auch dann nicht, wenn keine Beiträge mehr bezahlt werden.
Falls er oder die PKV noch im Jahr 2008 wirksam gekündigt hatten, steht er momentan tatsächlich ohne Versicherungschutz da. Dann bleibt nur noch der Basistarif bei einer PKV nach Wahl. Versicherungsschutz besteht ab Vertragsabschluß.
Eine Herztransplantion gehört zu den Pflichtleistungen. Letztlich entscheidet darüber der Arzt.
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Inzwischen hat sich rausgestellt, dass mein Bekannter tatsächlich schon in 2008 seine PKV gekündigt hat, und daher momentan ohne Versicherungsschutz da steht.
Als Lösung hat sich jetzt folgendes rauskristallisiert:
(a) Beiträge für die PKV nachzahlen, um nachträglich Versicherungsschutz für 2009 zu erlangen (und so die KH-Rechnungen aus diesem Zeitraum gedeckt zu bekommen)
(b) Aufgrund der aktuellen Finanzlage bei einer GKV rückwirkend ab 1.März reinzukommen. Rückdatieren kann man anscheinend bis zu 6 Wochen. Damit wären die aktuellen KH-Rechnungen gedeckt.
Soweit zumindest die graue Theorie.

Als Lösung hat sich jetzt folgendes rauskristallisiert:
(a) Beiträge für die PKV nachzahlen, um nachträglich Versicherungsschutz für 2009 zu erlangen (und so die KH-Rechnungen aus diesem Zeitraum gedeckt zu bekommen)
(b) Aufgrund der aktuellen Finanzlage bei einer GKV rückwirkend ab 1.März reinzukommen. Rückdatieren kann man anscheinend bis zu 6 Wochen. Damit wären die aktuellen KH-Rechnungen gedeckt.
Soweit zumindest die graue Theorie.

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- Postrank7
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kartenzwerk hat geschrieben:
(a) Beiträge für die PKV nachzahlen, um nachträglich Versicherungsschutz für 2009 zu erlangen (und so die KH-Rechnungen aus diesem Zeitraum gedeckt zu bekommen)
Ich denke nicht, dass das die PKV mitmachen würde. Er muss zwar einen Strafbeitrag nachzahlen, Versicherungsschutz erlangt er m.E. damit aber rückwirkend nicht.
(b) Aufgrund der aktuellen Finanzlage bei einer GKV rückwirkend ab 1.März reinzukommen. Rückdatieren kann man anscheinend bis zu 6 Wochen. Damit wären die aktuellen KH-Rechnungen gedeckt.
Ist er nun angestellt tätig oder wie will er in die GKV kommen?
Beides geht nicht. Der alte PKV-Vertrag besteht aufgrund der Kündigung nicht mehr. Also muss ein neuer Vertrag her. Da bleibt schon aus gesundheitlichen Gründen nur der Basistarif. Der Versicherungsschutz beginnt ab Vertragsschluß und grundsätzlich nie rückwirkend.
Die GKV wird ihn nur unter engen Voraussetzungen annehmen (Jobaufnahme oder bei ALG2-Bezug (strittig!)).
Pauschal mit "6 Wochen rückwirkender Kostenübernahme" geht da nichts, sondern immer nur ab Beginn der Versicherungspflicht in der GKV.
Die GKV wird ihn nur unter engen Voraussetzungen annehmen (Jobaufnahme oder bei ALG2-Bezug (strittig!)).
Pauschal mit "6 Wochen rückwirkender Kostenübernahme" geht da nichts, sondern immer nur ab Beginn der Versicherungspflicht in der GKV.
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