PKV in Elternzeit -> Teilzeit -> GKV pflichtversichert

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Guggi7
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PKV in Elternzeit -> Teilzeit -> GKV pflichtversichert

Beitragvon Guggi7 » 05.04.2010, 19:47

Hallo,

bin derzeit GKV freiwillig - habe allerdings Anwartschaft auf PKV. Nutze ich diese jetzt nicht (eben über JAE) verfällt die Anwartschaft. Zudem bin ich noch schwanger und gehe im Mai in Mutterschutz,

Wenn ich mich nun PKV versichere und nach dem Mutterschutz Teilzeit arbeite (Sept 2010):
1) ab wann bin ich wieder GKV pflichtversichert
2) kann ich meine derzeitige GKV freiwilligen Versicherung ruhen lassen?

Danke für jegliche Hilfe!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.04.2010, 21:03

Öhm, Du willst jetzt als Schwangere in die PKV wechseln? Hast Du eine sog. kleine oder grosse Anwartschaft abgeschlossen?

Wenn Dich die PKV jetzt nimmt, dann kannst Du die freiw. Kv. unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Eine Anwartschaft in der GKV dürfte - meines Erachtens - nicht sinnvoll sein.

Sofern Du während des Mutterschutzes in Teilzeit arbeitest und dadurch unterhalb der JAEG rutscht, dann wirst Du automatisch wieder Mitglied - dann aber pflichtversichertes Mitglied - der GKV.

Du kannst Dich allerdings auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Du weiterhin in der PKV bleiben möchtest. Ist alles ein Rechenexempel.

Wechselst Du nicht in die PKV und bleibst freiwillig in der GKV, so würde während der Elternzeit, wenn Du in Teilzeit arbeitest auch Versicherungspflicht ausgelöst. Die freiw. Kv. müsste dann kraft Gesetz beendet werden. Ist zumindest meine bescheidene Auffassung.

Guggi7
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Beitragvon Guggi7 » 05.04.2010, 21:23

Danke Rossi!
ich habe eine Anwartschaft abgeschlossen. Was heisst denn klein oder groß?
Nachdem ich nicht durch eine Gesundheitsprüfung käme, will ich die Anwartschaft nicht verlieren um mir zukünftig Optionen offen zu halten.
Mein Ziel ist's so schnell wie möglich wieder in die Pflicht GKV zu kommen - war in den letzten Jahren mit der GKV immer gut versorgt (das gibt's!) und dann eben wieder die Anwartschaft PKV abzuschließen.

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Beitragvon Rossi » 05.04.2010, 21:28

Also, ich bin jetzt kein PKV Experte.

Ich habe mir nachfolgendes hintern den Löffeln geschrieben.

Bei der PKV ist das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand ausschlaggebend für die Beitragshöhe.

Mit einer kleinen Anwartschaft sichert man sich in der Regel nur das Eintrittsalter.

Mit einer großen Anwartschaft sichert man sich das Alter und den Gesundheitszustand.

Ich verstehe Dein Ziel nicht. Du bist derzeit in der GKV, allerdings als freiwillges Mitglied. Für ein pflichtversichertes Mitglied gibt es die gleichen Leistungen!

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Beitragvon Guggi7 » 05.04.2010, 21:40

Hallo Rossi,

habe somit die große Anwartschaft, daher das Gedankenspiel mit der PKV.

Zur GKV: während der Elternzeit zahle ich als freiwilliges Mitglied 308 € im Monat Beitrag, da Partner PKV ist. Als pflichtversichertes Mitglied zahle ich in der Elternzeit keinen Beitrag - die Leistungen sind dann auch in beiden Fällen gleich.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 05.04.2010, 21:49

:-) Kleine Anwartschaft = Gesundheit
Große AW = Gesundheit und Alter
wenn das Ziel die GKV ist ""Mein Ziel ist's so schnell wie möglich wieder in die Pflicht GKV zu kommen "" warum dann überhaupt eine Anwartschaft ?
Gruß

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Beitragvon Rossi » 05.04.2010, 22:04

Okay, nu habe ich Dein Motiv verstanden.

Als pflichtversichertes Mitglied zahle ich in der Elternzeit keinen Beitrag - die Leistungen sind dann auch in beiden Fällen gleich.


Dann solltest Du aber zusehen, dass Du vor der Elternzeit unterhalb der JAEG rutscht und somit versicherungspflichtig wirst.

Auf der anderen Seite schießt mir jetzt ein Gedankengang durch die Birne, der auch funktionieren könnte. Bin mir jetzt aber schon sicher, dass die Kasse dort mullen und knullen wird.

Okay, Du bist derzeit freiwillig versichert, weil Du gut verdienst. Jetzt bekommst Du ein Baby, super.

Nur die Mitgliedschaft von Versicherungspflichtigen bleibt während der Elternzeit beitragsfrei erhalten. Jenes ergibt sich aus § 192 und § 224 SGB V.

Du bist aber nicht versicherungspflichtig, sondern freiwillig! Somit musst Du leider den Beitrag für die freiw. Kv. während der Elternzeit selber löhnen.

Jetzt gehst Du während der Elternzeit hin und nimmst eine Teilzeitbeschäftigung auf. Dadurch wirst Du versicherungspflichtig in der GKV; den Antrag auf Befreiuung stellst Du nicht.

Nach 2 Monaten hängst Du die Teilzeitbeschäftigung wieder an den Nagel und genießt wieder die volle Elternzeit ohne Beschäftigung.

Wenn man jetzt den Wortlaut des Gesetzes nimmt, dann würde die Pflichtmitgliedschaft (2 Monate Teilzeit) für die Dauer der restlichen Elternzeit wohl beitragsfrei erhalten bleiben.

Oh weia, wenn das die Sofa´s hier lesen, dann werden sie stinkig!!!

So einen Fall habe ich noch nicht gehabt, sehe ihn aber nach dem ersten Nachdenken nicht als ganz unmöglich an.

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Beitragvon ratte1 » 06.04.2010, 14:59

Rossi hat geschrieben:..Jetzt gehst Du während der Elternzeit hin und nimmst eine Teilzeitbeschäftigung auf. Dadurch wirst Du versicherungspflichtig in der GKV; den Antrag auf Befreiuung stellst Du nicht.

Nach 2 Monaten hängst Du die Teilzeitbeschäftigung wieder an den Nagel und genießt wieder die volle Elternzeit ohne Beschäftigung.

Wenn man jetzt den Wortlaut des Gesetzes nimmt, dann würde die Pflichtmitgliedschaft (2 Monate Teilzeit) für die Dauer der restlichen Elternzeit wohl beitragsfrei erhalten bleiben.So einen Fall habe ich noch nicht gehabt, sehe ihn aber nach dem ersten Nachdenken nicht als ganz unmöglich an.


Ich schon (habe selbst im Rahmen einer Beratung die Möglichkeit aufgezeigt). Es gibt keine gegenteilige Regelung, ist also durchgegangen!
Rossi hat geschrieben:Oh weia, wenn das die Sofa´s hier lesen, dann werden sie stinkig!!!
Nee, Rossi, warum sollten wir?

MfG
ratte

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Beitragvon Rossi » 06.04.2010, 21:54

Ich schon (habe selbst im Rahmen einer Beratung die Möglichkeit aufgezeigt). Es gibt keine gegenteilige Regelung, ist also durchgegangen!


Hui, ich muss Dir ehrlich eingestehen, solche Klamotten stellen natürlich trixereien dar, mit denen ich mich nicht so wirklich anfreunden kann.

Auf der anderen Seite finde ich die Regelung für die freiw. Versicherten während der Elternzeit schwachsinnig.

Wenn die freiw. Versicherten allerdings Krankengeld beziehen (gesetzliche Regelung ist gleich), dann ist für diese Zeit die freiw. Kv. beitragsfrei. So war es zumindest bis vor 1 Jahr. Es handelte sich hierbei um eine Auffassung der Spitzenverbände der Kassen, die sogar abweichend vom Bundesversicherungsaufsichtsamt ist.

Und wenn ich mir das BSG-Urteil hinsichtlich der Beitragspflicht für freiw. Versicherte während des alten Erziehungsgeldbezugs näher reinziehe, dann komme ich eh ins grübeln. Meine kleine bescheidene Auffassung, jenes passt mit der heutigen Situation eh nicht überein.

Damals war der Tenor der BSG-Entscheidung, dass das Erziehungsgeld keine wirtschaftliche Bedeutung für den freiw. Versicherten hatte, deswegen musste er die Beiträge weiterlöhnen. Heute haben wir aber das Elterngeld, welches vom vorigen Einkommen abhängig ist und somit nunmehr sehrwohl eine wirtschaftliche Bedeutung hat. Aber hierfür müsste wohl unter den gegebenen Umständen erneut das BSG angerufen werden. Ich habe leider die Telefonnummer nicht; ist aber auch ne andere Baustelle!


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