wie lange muss ich arbeitslos sein, um in die gkv zurück zuk

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Cornelia Charlotte
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wie lange muss ich arbeitslos sein, um in die gkv zurück zuk

Beitragvon Cornelia Charlotte » 11.04.2010, 18:57

meine frage, wie lange muss ich arbeitslos sein, um wieder in die gkv zurückzukommen? ich wechsle den arbeitgeber, daher kann ich das irgendwie einrichten. seit oktober 2009 bin ich privat versichert und habe unglaublich schlechte erfahrung gemacht. ich habe meine chronische erkrankung wahrheitsgemäß angegeben und zahle dafür risikozuschlag. im januar habe ich eine hautärztliche behandlung auf rat meines arztes angefragt und habe nun eine anzeigepflichtverletzung am hals. deswegen wird jetzt eine orthopädische behandlung (manuelle therapie) nicht bezahlt. es ist eine reine abzocke und ich werde mich an die presse und an frontal21 wenden. dennoch benötige ich dringend die auskunft, wie lange ich arbeitslos sein muss, damit ich wieder zurückkehren kann in meine betriebskrankenkasse. vielen dank!

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 11.04.2010, 19:57

Sehr geehrte Frau C.C.
wenn Sie unter 55 Jahre sind werden sie mit Eintritt der AL sofort versicherungspflichtig, in Ihrer BKK :-)
Gruß

hulrich
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Beitragvon hulrich » 11.04.2010, 20:33

Der Interesse halber: Bei welcher privaten Versicherung sind Sie?

Cornelia Charlotte
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Beitragvon Cornelia Charlotte » 11.04.2010, 21:59

Bin derzeit bei der Halleschen. Aber sicher nicht mehr lange, was auch immer ich auch tun muss. Danke jedenfalls für die Antworten.

hulrich
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Beitragvon hulrich » 11.04.2010, 22:18

Cornelia Charlotte hat geschrieben:Bin derzeit bei der Halleschen. Aber sicher nicht mehr lange, was auch immer ich auch tun muss. Danke jedenfalls für die Antworten.


Das war keine Überraschung. Schauen Sie einmal bei Ciao.de - die Hallesche scheint hier wirklich ein sehr "spezielles" Vorgehen zu haben.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Wechsel! Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll, einen ausführlichen Bericht zu schreiben und diesen an Presseorgange weiterzuleiten. Gerne können Sie mich hierzu einmal kontaktieren.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 12.04.2010, 09:48

Hallo Cornelia Charlotte,

ergänzend: wenn Sie durch Arbeitslosigkeit pflichtversichert werden und würden danach wieder eine Tätigkeit aufnehmen (als Selbständige oder über der JAEG), so mussten Sie früher mindestens 12 Monate pflichtversichert gewesen sein, um danach Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung in der GKV zu haben. Aufgrund des sog. "3-Jahres-Moratoriums" müssen Sie nach heutiger Lage danach mindestens 3 in der GKV bleiben, wenn Sie eine Angestellten-Tätigkeit aufnehmen - was Sie ja auch offensichtlich bevorzugen. Ansonsten gilt zusätzlich, was DKVServiceCenter geschrieben hat (vor 55. LJ).

@ hulrich
Die Berichte auf ciao.de sind äußerst fragwürdig.
1. Wer hat sie geschrieben - machen Konkurrenten sich gegenseitig schlecht?
2. Sehr häufig wird sehr subjektiv geurteilt. Das sieht man daran, dass z.b. zur hier diskutierten Hallesche gleich hinter der Abwertung ("bloss nicht - niemals wieder") die begeisterte Lobeshymne über die Kundenfreundlichkeit steht.
3. Viele, die sich beschweren haben
- entweder die Verträge nicht vor Abschluss gelesen und wundern sich, dass Leistungen nicht bezahlt werden, die nicht Vertragsinhalt sind
- oder haben Vorerkrankungen "vergessen". Da ist es völlig korrekt (und sogar im Sinne der Versichertengemeinschaft unabdingbar), dass der Versicherer gesetzeskonform handelt (Rücktritt, Kündigung)

Ich habe schon ein paar Mal solche Berichte im Detail verfolgt. Meist war das Ergebnis, dass (leider) der Versicherer Recht hatte und der Kunde schlecht beraten wurde (Leistungsinhalte nicht bekannt; Gesundheitsfragen bagatellisiert - beides ein rotes Tuch für mich).

Da kann man im Sinne des Kunden dann nur hoffen, dass es einen Vermittler gibt, den man in die Haftung nehmen kann.

Freundliche Grüße
Roland Gutsch
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 12.04.2010, 22:22, insgesamt 2-mal geändert.

Cornelia Charlotte
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Beitragvon Cornelia Charlotte » 12.04.2010, 18:00

vielen dank an hulrich, bitte geben Sie mir doch ihre email-adresse, gerne nehme ich ihr angebot an. ich kann unterstützung gebrauchen, wenn ich mich an die presse wende.
Cornelia Charlotte

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Beitragvon Cornelia Charlotte » 12.04.2010, 18:03

hallo herr gutsch,
wie war das noch gemeint, ich muss mindestens 12 monate pflichtversichert gewesen sein? ich bin seit 01.10.09 privat versichert, die ganzen jahre davor war ich gesetzlich versichert - 30 jahre lang.
danke für die antwort
Cornelia Charlotte


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