Wie hoch wird denn der Verdienstausfall......

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illo1972
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Wie hoch wird denn der Verdienstausfall......

Beitragvon illo1972 » 20.04.2010, 10:30

Moin ersteinmal,
nach dem ersten schrecken das meine Frau jetzt sehr lang zur Kur muss,
will ich die Betreuung meiner beiden Kinder ( 4 und 8 ) selbst übernehmen.
Hat da jemand erfahrung in welcher Höhe mein Verdienstausfall dabei übernommen wird.
Alles was man so vom Einrichtungen an Personal angeboten bekommt geht bei mit gar nicht und geeignete Verwandte Verwandte haben wir leider nicht.

Vielen dank vorab

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Beitragvon Vergil09owl » 20.04.2010, 12:53

Also das ganz ist in § 38 geregelt

Für unbezahlten, zwecks Weiterführung des Haushalts genommenen Urlaub ist das ausgefallene Netto-Arbeitsentgelt erstattungsfähig, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, den der Leistungsträger für eine selbst beschaffte, mit dem Versicherten nicht verwandte Ersatzkraft aufzuwenden gehabt hätte, grundsätlich
Lägstens für 2 monate
Gegenfrage wie hoch ist dennd ein Verdienst?

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Beitragvon Vergil09owl » 20.04.2010, 12:58

Für das Jar 2010 wären das den 64 € pro Tag.

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Beitragvon Vergil09owl » 20.04.2010, 13:10

Sofern es sich um eine Leistung des Rentenversichrungsträger handelt, gilt das gleiche.

illo1972
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Danke vielmals,

Beitragvon illo1972 » 20.04.2010, 14:54

für eure Antworten das ist ja echt flott. Ich bekomme im Moment Netto
3150€. Wenn ich das recht verstehe würden dann wohl höhstens 1920€ als Verdienstausfall erstattet werden.
Und nur 2 Monate und dann müßte ich wohl doch auf eine Kraft der Örtlichen Diakonie zurückgreifen oder gibt es auch längere Zeiträume?
Die Behandlung soll 16 Wochen dauern beginnt aber erst in 3-4 Wochen also
werde ich noch ca. 5 Monate allein sein.

Danke noch mal für die Antworten, komisch das frende Leute sich mal ne Minute Zeit nehmen aber die Kasse die ich bezahle seit 3 Tagen nicht Antwortet.

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Beitragvon Vergil09owl » 20.04.2010, 16:03

Hm ich würde mich denn doch mal mit der Krankenkasse sprechen, da es ja keine Regel ohne Ausnahme gibt.
Aber es kommt in dem Fall auf den Leistungsträger an.

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 20.04.2010, 16:16

Hallo illo1972,

wichtig in diesem Zusammenhang: Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und damit grds. auch die Mitgliedschaft bei der KK endet nach
1 Monat nach Wegfall des Entgelts. Daher ist dann - wenn kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht - eine freiwillige Krankenversicherung notwendig.

Alternative: Nach einem Monat unbezahlten Urlaub nimmt man für kurze Zeit bezahlten Urlaub. Dann kann man wieder für 1 Monat
unbezahlten Urlaub nehmen und spart sich die Beiträge.

MfG
ratte1

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Beitragvon Vergil09owl » 20.04.2010, 16:34

oder bezahlten Urlaub nehmen, und denn den unbezahlten Urlaub nehmen, wenn möglich


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