Probleme mit fehlender Vorversicherung

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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toldo
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Beitragvon toldo » 28.03.2010, 18:58

Ich danke allen Beteiligten für die erhellenden Beiträge.

Zusammenfassend habe ich drei Alternativen mit folgenden Parametern/Nebenwirkungen:

1. Jetzt einfach in die PKV, ca. 6 Monatsbeiträge "nachzahlen", verbunden evtl. mit der Gefahr, dass die GKV später die Beiträge für die Lücke von 12 Monaten haben will, wogegen ich Rechtmittel einlegen kann.

2. Bei der GKV nachhaken, dass sie mich aufnehmen mögen (wobei ich immernoch nicht genau weiß, wie ich das anstellen soll, wenn sie mir gegenüber mehrfach ausdrücklich gesagt haben, dass sie mich qua Gesetz nicht aufnehmen können) und 12 Monatsbeiträge nachzahlen oder um Rabatt flehen.

3. Jetzt kommt noch eine dritte Alternative dazu: Mein Großvater hat angeboten, mich auf 400 Euro Basis anzustellen. Das hieße relativ geringe laufende Beiträge und 12 Monate nachzahlen mit Chance auf erfolgreiches betteln.

Was halten Sie von dieser dritten Lösung?

Dank und Gruß
Peter

Dipling
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Beitragvon Dipling » 28.03.2010, 20:01

Zu 1. ist noch zu ergänzen:.Es soll einige wenige PKVen geben, die auf die Erhebung von Strafzuschlägen verzichten, wenn der Kunde zuletzt GKV-versichert war bzw. der GKV zuzuordnen ist. Denn eine tatsächliche Nichtversicherung trifft nicht zu, da eine Versicherung kraft Gesetzes bei der letzten GKV besteht und diese konseqenterweise auch für Nachzahlungen zuständig ist.

2. Bei der letzten Kasse die Aufnahme nach 5(1) Nr. 13 SGB V beantragen, sicherlich die 12 Monate nachzahlen müssen oder ggf. mit ungewissen Aussichten den mindestens teilweisen Erlass nach §186(11) SGB V beantragen

3. Er müsste mindestens ein 401-EUR-Job sein. Die laufenden Beiträge sind in der Tat sehr gering. Dürfte insofern die günstigste Lösung sein. Aber es fallen weitere Abgaben für die Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

toldo
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Nachzahlung GKV

Beitragvon toldo » 23.04.2010, 12:02

Nochmal mein Hintergrund:
Ich war als Student privat versichert (Gothaer). Direkt nach meinem Abschluss war ich von 10/2008 bis 03/2009 angestellt und währenddessen bei der GKV. Ich wollte mich anschließend (arbeitssuchend gemeldet aber kein Leistungsempfänger) dort "freiwillig weiterversichern" und habe erst nach etlichen Monaten herausgefunden, dass das nicht geht (fehlende Vorversicherungszeit von 12 Monaten).

Aktueller Stand:
Inzwischen ist mein Antrag bei der PKV vollständig und ich warte auf den Versicherungsschein. Der Prämienzuschlag wird im Bereich von ca. 1000€ liegen.
Am Montag beginne ich jedoch ein bezahltes Praktikum (700€) und muss dann wahrscheinlich postwendend zurück in die GKV.

Fragen:
1. Kann ich meinen PKV-Antrag noch widerrufen?
Wenn dem so ist würde die GKV bei der Anmeldung wohl die Beiträge der letzten 13 Monate nachfordern.
2. Was ist die Berechnungsgrundlage: ca. 135€ als günstigster Tarif ohne Einkommen oder ca. 55€ als Beiträge im Rahmen des 700€-Jobs?
3. Gibt es konkrete Erfahrungen mit dem Antrag auf Ermäßigung bei der GKV (kein Einkommen, keine Versicheurngsleistungen bezogen)? Wie sind die Chancen?
4. Wenn ich den Prämienzuschlag bei der PKV jetzt zahle und mich gleich anschließend wieder zur GKV abmelde, wie stehen erfahrungsgemäß die Chancen, dass die GKV trotzdem die Beiträge der letzten 13 Monate Versicherungslücke einfordert?

Danke nochmal und im Voraus!
Peter

Dipling
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Beitragvon Dipling » 23.04.2010, 19:17

1. Der Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen werden. Der PKV-Vertrag wird dann ggf. rückwirkend aufgehoben, Zahlungen sind keine zu leisten bzw. werden zurückerstattet.
Ausnahme: Wenn der zu Versichernde bereits bei Antragstellung alle relevanten Vertragsunterlagen und Versicherungsbedingungen erhalten hat, dann gilt die 14-tägige Frist ab Antragstellung.

2. 135 EUR Beitrag pro Monat

3. Die Chancen sind eher gering, aber versuchen sollte man es auf jeden Fall.

4. Schwer zu sagen, da man eine aktuelle Vorversicherung vorweisen kann und die GKV bei PKV-Versicherten zurückliegende Zeiträume nicht zwingend prüft (die Bindungsfrist spielt beim Wechsel PKV-> GKV ja keine Rolle).
Im schlimmsten Fall zahlt man doppelt; ob die PKV den Strafzuschlag wieder herausrückt, ist nicht sicher.

Eine andere -etwas schlitzohrige- aber durchaus legale Variante:
Den PKV-Vertrag nach dessen Beginn, aber noch innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen.
Bei der GKV die PKV als letzte Versicherung angeben (das ist nicht gelogen - der PKV-Vertrag ist zunächst wirksam zustande gekommen) - und das Beste hoffen.


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