Hi,
ich bin bei meiner Recherche auf dieses wirklich informative Forum gestoßen. Ich konnte zwar einige Informationen gewinnen, aber so direkt ist mein Fall nicht hier geschildert.
Sachverhalt:
Ich studiere seit 2007 und mache dieses Jahr meinen Abschluss. Somit bin ich in der Regelstudienzeit fertig was bedeutet, dass ich das Studium ernst nehme.
Im Jahr 2009 habe ich eher durch die Möglichkeit Erfahrungen zu sammeln ein Einzelunternehmen gegründet. Im Jahr 2009 habe ich unter 3000 Euro Gewinn erwirtschaftet. Wider Erwarten entwickelte sich mein Unternehmen zum Selbstläufer und ich habe im März 2010 2 geringfügig Beschäftigte angestellt. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt unter 20 Stunden. Jedoch kann ich "leider" von dem Geld immer noch gut leben.
Ab Mitte 2010 falle ich aus der Familienversicherung, weshalb ich mich mit dem Thema der GKV und PKV beschäftigte und dabei wurde mir Himmel-Angst.
Nun meine Fragen:
Soweit ich gelesen habe, hätte ich die Selbständigkeit der Krankenkasse unverzüglich nach Aufnahme melden müssen.
Wenn ich das der Krankenkasse jetzt melde, kommt dann der folgende Sachverhalt auf mich zu?:
2009: keine Kosten, da monatliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit unter 300 Euro?
2010: Wenns gut geht Januar und Februar noch Familienversicherung? Ab März dann definitiv der Mindestsatz von ca. 300 Euro wegen den Angestellten? Oder ist dies eine Kannbestimmung mit den Angestellten? Insgesamt immer noch unter 20 Stunden wöchentlich.
Unter folgendem Link:
http://www.versicherungswissen.org/Studenten/Studenten_und_Selbstaendigkeit.html
habe ich gelesen, dass ich dann aus der Pflichtversicherung rausfalle. Kann ich mich somit dann schnellstmöglich bei einer PKV versichern lassen?
Kommen rechtliche Konsequenzen auf mich zu? Habe etwas von bis zu 3000 Euro Bußgeld gelesen? Wie formuliere ich ein Schreiben an die GKV am besten, damit ich denen klar mache, dass es keine böswillige Absicht war?
Vielen Dank im Voraus.
engagierter Student mit Selbständigkeit u. Angestellten Help
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 24.04.2010, 10:40
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Guten Morgen,
grundsätzlich ist die Selbständigkeit zu prüfen, dass ist korrekt.
Die Einkommensgrenze lag im Jahr 2009 bei 365 € und die Zeitaufwendungen lagen bei 20 std, das sind 2 Stunden zuviel für die Familienversicherung und gerade zuwenig für die Pflichtversicherung als Student. 18 Std Grenze in der Familienversicherung.
Grundsätzlich ist es immer besser sich mit der zuständigen Kasse in Verbindung zusetzen und den Sachstand zu klären.
Das heißt ggf rückwirkende studentische Versicherung ab dem Gründungstag der Firma, ggf.
Die gesamten mtl Einnahmen lassen sich ja nicht immer eindeutig zuweisen, will heißen da kommt denn noch eine genaue Einkommensprüfung zum tragen. Pauschal läßt sich das leider nicht immer sagen
Ergo mal kurzer Kontakt zur KK, im Zweifelsfall ist immer noch das Vollbild des Studenten vorrangig und die Versicherungspflicht als Student.
Andere Frage, haben deine Eltern denn schon für 2009 den Fragebogen für die Familienversiccherung bekommen? Das läßt sich denn meist darüber klären.
Gruß
Vergil
grundsätzlich ist die Selbständigkeit zu prüfen, dass ist korrekt.
Die Einkommensgrenze lag im Jahr 2009 bei 365 € und die Zeitaufwendungen lagen bei 20 std, das sind 2 Stunden zuviel für die Familienversicherung und gerade zuwenig für die Pflichtversicherung als Student. 18 Std Grenze in der Familienversicherung.
Grundsätzlich ist es immer besser sich mit der zuständigen Kasse in Verbindung zusetzen und den Sachstand zu klären.
Das heißt ggf rückwirkende studentische Versicherung ab dem Gründungstag der Firma, ggf.
Die gesamten mtl Einnahmen lassen sich ja nicht immer eindeutig zuweisen, will heißen da kommt denn noch eine genaue Einkommensprüfung zum tragen. Pauschal läßt sich das leider nicht immer sagen
Ergo mal kurzer Kontakt zur KK, im Zweifelsfall ist immer noch das Vollbild des Studenten vorrangig und die Versicherungspflicht als Student.
Andere Frage, haben deine Eltern denn schon für 2009 den Fragebogen für die Familienversiccherung bekommen? Das läßt sich denn meist darüber klären.
Gruß
Vergil
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 24.04.2010, 10:40
Also grob geschätzt kann meine Arbeit auch unter 18 Stunden betragen, denn der überwiegende Teil wird entweder durch Mitarbeiter oder Externe gemacht. Dies kann ich auch nachweislich begründen
Den Fragebogen für 2009 haben wir schon erhalten, wenn ich mich richtig erinnere habe ich dort bei Einkommen nix eingetragen
da ich noch keine Einkommenssteuererklärung gemacht habe.
Was heißt denn das genau?

Den Fragebogen für 2009 haben wir schon erhalten, wenn ich mich richtig erinnere habe ich dort bei Einkommen nix eingetragen

da kommt denn noch eine genaue Einkommensprüfung zum tragen
Was heißt denn das genau?
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Im Prinzip müßte für das Jahr 2009 einen Einkommensteuererkärung abgegeben werden, externe wrden auch noch beschäftigt ? oder im rahmen eines werkvertrages, grob geschätz nütz da wenig, ich mache bei sowas immer eine ihlk anfrage, lasse mir denn meist auch ganz genau den ganzen betreiblichen ablauf erklären.
aber wenn die kase nicht weiter nachfrgaen sollte, aber für 2010...... grundsätzlch besteht eine mitwirkungspflicht.
aber wenn die kase nicht weiter nachfrgaen sollte, aber für 2010...... grundsätzlch besteht eine mitwirkungspflicht.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste