Kurz vor Mutterschutz TZ arbeiten- wieder Pflichtversichert?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Andiadm
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Kurz vor Mutterschutz TZ arbeiten- wieder Pflichtversichert?

Beitragvon Andiadm » 02.05.2010, 11:02

Folgende Situation

Frau ist freiwillig in der GKV versichert, verdient schon länger als 5 Jahre über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Mann ist privat versichert, verdient über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Frau ist schwanger, Beginn Mutterschutz 10.10.2010, danach 2-3 Jahre Elternzeit geplant, anschließend Teilzeizarbeit geplant.

In dieser Konstellation istwohl so, das Frau nach Ende des Mutterschutzes und solange sie in Elternzeit ist, weiter Ihre Beiträge zahlen darf, und dass das halbe Einkommen des Mannes da zur Grundlage genommen wird, schlappe 320€/Monat und das für 36 Monate. Na bravo. Leider war das mit dem Schwangerweden nicht so einfach, und da hat sich die Versicherung fein rausgehalten und uns bluten lassen, und jetzt soll man gleich nochmal bluten ...

Ziel ist es, vor Beginn des Mutterschutzes eine Rückkehr von der freiwilligen Versicherung in der GKV in die Pflichtversicherung bei der selben GKV zu erreichen, ohne die Ansprüche auf Mutterschutzgeld und Elterngeld wesentlich zu reduzieren.

Deshalb die Frage:

Wenn Frau mit dem Arbeitgeber vereinbart, ab dem 1.10.2010 (also 10 Tage vor Beginn Mutterschutz) Teilzeit zu arbeiten und damit der Monatsverdienst unter 1/12tel der Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, löst dies sofort das Ende der freiwilligen Versicherung und den Beginn der Pflichtversicherung mit der Folge aus, dass beitragsfreie Versicherung für die Zeit der Elternzeit besteht?

Müsste diese Teilzeitvereinbarung dann "bis auf weiteres"oder "für immer" sein oder liese sich diese auch auf die Zeit der Elternzeit befristen?

Das soll keine Trickserei sein, aber ich sehe nicht ganz ein 3 Jahr Beiträge zu zahlen, wenn zu 99% feststeht, dass in 3 Jahren eh wieder TZ gearbeitet wird.

Danke.

Czauderna
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Re: Kurz vor Mutterschutz TZ arbeiten- wieder Pflichtversich

Beitragvon Czauderna » 02.05.2010, 11:26

Andiadm hat geschrieben:Folgende Situation

Frau ist freiwillig in der GKV versichert, verdient schon länger als 5 Jahre über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Mann ist privat versichert, verdient über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Frau ist schwanger, Beginn Mutterschutz 10.10.2010, danach 2-3 Jahre Elternzeit geplant, anschließend Teilzeizarbeit geplant.

In dieser Konstellation istwohl so, das Frau nach Ende des Mutterschutzes und solange sie in Elternzeit ist, weiter Ihre Beiträge zahlen darf, und dass das halbe Einkommen des Mannes da zur Grundlage genommen wird, schlappe 320€/Monat und das für 36 Monate. Na bravo. Leider war das mit dem Schwangerweden nicht so einfach, und da hat sich die Versicherung fein rausgehalten und uns bluten lassen, und jetzt soll man gleich nochmal bluten ...

Ziel ist es, vor Beginn des Mutterschutzes eine Rückkehr von der freiwilligen Versicherung in der GKV in die Pflichtversicherung bei der selben GKV zu erreichen, ohne die Ansprüche auf Mutterschutzgeld und Elterngeld wesentlich zu reduzieren.

Deshalb die Frage:

Wenn Frau mit dem Arbeitgeber vereinbart, ab dem 1.10.2010 (also 10 Tage vor Beginn Mutterschutz) Teilzeit zu arbeiten und damit der Monatsverdienst unter 1/12tel der Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, löst dies sofort das Ende der freiwilligen Versicherung und den Beginn der Pflichtversicherung mit der Folge aus, dass beitragsfreie Versicherung für die Zeit der Elternzeit besteht?

Müsste diese Teilzeitvereinbarung dann "bis auf weiteres"oder "für immer" sein oder liese sich diese auch auf die Zeit der Elternzeit befristen?

Das soll keine Trickserei sein, aber ich sehe nicht ganz ein 3 Jahr Beiträge zu zahlen, wenn zu 99% feststeht, dass in 3 Jahren eh wieder TZ gearbeitet wird.

Danke.


Hallo,
es liegt nicht im Ermessen der einzelnen Krankenkasse den Beitrag individuelle festzulegen - diese Vorschriften gelten verbindlich für alle.
Was deine Frage betrifft - es ist vollkommen legitim eine solche Frage zustellen um für sich selbst die bestmöglichste Lösung zu finden.
Fakt ist in Eurem Falle aber auch eines - was dir vorschwebt ist Trickserei
zum eigenen Vorteil und zum Nachteil der Versichertengemeinschaft.
Noch einmal, dass Du das nicht einsiehst - okay, das ist eben deine Auffassung - aber ob es einen Experten gibt der dir deine Frage in deinem Sinne beantworten wird - schaun mer mal.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 02.05.2010, 13:56

Nun denn, so extrem wie Du - Günni - sehe ich es defintiv nicht.

Ist es überhaupt Trickserei, die sich mit den Prinzipien der Solidargemeinschaft nicht vereinen lassen?

Zunächst einmal müßen wir doch festhalten, dass gerade die Frau eine wichtige Stütze der Solidargmeinschaft ist. Sie ist nämlich Beitragshöchstzahlerin. Solche Leute müßten doch nen roten Teppich in der Geschäftsstelle ausgerollt bekommen, oder nicht?

Die Unerechtigkeit - warum die Frau - blos weil sie vorher gut verdient hat und Beitragshöchstzahlerin war jetzt während der Elternzeit auch noch Beiträge zahlen soll, geht in meine Birne sowieso nicht rein.

Wenn ein freiwillig Versicherter Krankengeld erhält, dann macht ihr doch auch Abweichungen. Hier ist die freiw. Kv. dann kpl. beitragsfrei, das Einkommen des Partners zählt nicht und es wird auch keine Mindestbemessungsgrundlage unterstellt.

Ansonsten würde ich es hier durchziehen und vor Beginn der Mutterschutzfristen die Arbeitszeit so heruntersetzen, dass sie versicherungspflichtig in der GKV wird; dann ist es kostenlos während der Elternzeit. Es läßt sich auch mit den Prinzipien der Solidargemeinschaft vereinbaren; die Kundin ist vermutlich seit Jahren Beitragshöchstzahlerin. In diesem Zusammenhang erst einmal einen großen Dank für die Treue gegenüber der Solidargmeinschaft.

Ach ja, ich bin auch Mitglied der Solidargemeinschaft und kann so etwas durchaus unterstützen!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 02.05.2010, 14:42

Mag alles sein, bloß wenn der ehegatte über der JAE Grenze liegt und in der PKV versichert ist sehe ich da so ein kleines Problem mit der Familienversicherung für das Kind.
Die wäre denn nämlich nicht möglich.
Grundsätzlich gilt ja das individuelle Arbeitsrecht und die Möglichkeit der freien Vertragsgestaltung.
Also rechnen wir denn mal den noch die 139,60 für das Kidn ok da sind denn immer noch weniger als 320 €.
Also rein versicherungsrechtlich sehe ich da kein Problem.

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Beitragvon Vergil09owl » 02.05.2010, 14:46

kind pardon

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Beitragvon Andiadm » 02.05.2010, 14:54

Hallo Rossi,
danke, das das mal jemand so sieht wie wir. Für 5 oder 6 Jahren wie es möglich gewesen wäre in die PKV zu wechseln erinnere ich mich noch an das Gespräch mit der Techniker, da gings drum eben in der GKV zu bleiben weil >>wenn Sie dann Kinder bekommen, dann hat das seine Vorteile<<. Ob der Vertreter da wissentlich Stuss erzählt hat, oder ob sich seitdem wieder 100 Sachen geändert haben, weiß ich nicht. Weiß nur, dass Frau sicherlich 9-10 Jahre brav den Höchstbeitrag gelöhnt hat und wie es dann einmal zu einem Problem kam - nämlich dass das mit dem Schwangerwerden nicht so einfach war - irgendwo in irgendeinem § ein Ausschlussgrund war, den kein Mensch kapiert hat aber dazugeführt hat, dass nicht geleistet wurde.
Und gerade die Idiotie, dass ich mit 0 Verdienst voll zahlen (320 €) soll ist etwas, was ich nicht solidarisch finde. Und warum man als freiwillig Versicherter während des Mutterschutzes zwat beitragsfrei ist, nicht aber während der Elternzeit, erschließt sich mir schon mal gar nicht. Da redet der Staat von Vereinbarkeit von Familie und Arbeit und macht dann solche Regeln, mit dem Ergebins, dass ein Gutteil das Elterngelds erstmal für die KV drauf geht. Verstehe ich nicht ...
Dass ich das Kind privat versichern muss finde ich ok. Ich wusste als Mann, dass ich mehr verdiene und wie ich mich für die PKV entschieden hatte, war das klar.
Aber egal, Rossi, hast Du eine Ahnung wie lange man auf Teilzeit sein muss, damit man pflichtig wird? Reicht da in der Theorie 1 Tag?
Danke!!

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Beitragvon Vergil09owl » 02.05.2010, 15:34

Nene nicht einen Tag, da muß schon richtig gehend per Arbeitsvertrag durchgehnd sein. das heiß es muß absehbar sein das mit Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung die JAE Grenze für das gesamte Jahr unterschritten wird.

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Beitragvon Andiadm » 02.05.2010, 15:42

Vergil09owl hat geschrieben:Nene nicht einen Tag, da muß schon richtig gehend per Arbeitsvertrag durchgehnd sein. das heiß es muß absehbar sein das mit Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung die JAE Grenze für das gesamte Jahr unterschritten wird.


Soo meinte ich das nicht ... ich meinte, dass 1 Tag vor Beginn Mutterschutz vielleicht ausreicht. Gemacht werden würde das eben über einen Vertrag "Ihre wöchentliche AZ beträgt ab dem x.y.2010 20h", also der Vertrag natürlich auf Dauer ausgelegt!

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Beitragvon Vergil09owl » 02.05.2010, 16:26

japp denn schon.

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Beitragvon Czauderna » 03.05.2010, 10:14

Rossi hat geschrieben:Nun denn, so extrem wie Du - Günni - sehe ich es defintiv nicht.

Ist es überhaupt Trickserei, die sich mit den Prinzipien der Solidargemeinschaft nicht vereinen lassen?

Zunächst einmal müßen wir doch festhalten, dass gerade die Frau eine wichtige Stütze der Solidargmeinschaft ist. Sie ist nämlich Beitragshöchstzahlerin. Solche Leute müßten doch nen roten Teppich in der Geschäftsstelle ausgerollt bekommen, oder nicht?

Die Unerechtigkeit - warum die Frau - blos weil sie vorher gut verdient hat und Beitragshöchstzahlerin war jetzt während der Elternzeit auch noch Beiträge zahlen soll, geht in meine Birne sowieso nicht rein.

Wenn ein freiwillig Versicherter Krankengeld erhält, dann macht ihr doch auch Abweichungen. Hier ist die freiw. Kv. dann kpl. beitragsfrei, das Einkommen des Partners zählt nicht und es wird auch keine Mindestbemessungsgrundlage unterstellt.

Ansonsten würde ich es hier durchziehen und vor Beginn der Mutterschutzfristen die Arbeitszeit so heruntersetzen, dass sie versicherungspflichtig in der GKV wird; dann ist es kostenlos während der Elternzeit. Es läßt sich auch mit den Prinzipien der Solidargemeinschaft vereinbaren; die Kundin ist vermutlich seit Jahren Beitragshöchstzahlerin. In diesem Zusammenhang erst einmal einen großen Dank für die Treue gegenüber der Solidargmeinschaft.

Ach ja, ich bin auch Mitglied der Solidargemeinschaft und kann so etwas durchaus unterstützen!


Hallo Rossi,

ich halte das nach wie vor für Trickserei aber es ist ja schliesslich kein Vergehen - wenn der Arbeitgeber da mitspielt geht das schon.

Dass meine Auffassung keinen Beifall erhält verstehe ich auch.

Und um noch etwas unpopuläres hinzuzufügen - eine Gegenüberstellung der Beitragshöhe mit einem Leistungsbegehren ist in der GKV. nicht möglich (Geldleistungshöhen wie Krankengeld/Mutterschaftsgeld ausgenommen), also jahrelang den höchsten Beitrag gezahlt, nie oder selten Leistungen in Anspruch genommen und dann man einmal etwas und das wird dann abgelehnt - verständliche Argumente aber rechtlich nicht umsetzbar.

Greuß
Czauderna

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Beitragvon ratte1 » 03.05.2010, 17:03

Hallo Czauderna,

hier sehe ich die Sache doch etwas anders.

Wenn die Situation bis auf die Kleinigkeit exakt gleich wäre, dass es sich um unregelmäßige Einkünfte handelt, wäre die TE pflichtversichert und müsste während der gesamten Elternzeit keine Beiträge zahlen. D a s ist für mich ungerecht.

MfG
ratte1

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Beitragvon Andiadm » 04.05.2010, 09:28

Czauderna hat geschrieben:eine Gegenüberstellung der Beitragshöhe mit einem Leistungsbegehren ist in der GKV. nicht möglich (Geldleistungshöhen wie Krankengeld/Mutterschaftsgeld ausgenommen)


Und wo ist der Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Beitragsfreiheit während der Elternzeit? Das sind für mich beides die selben sozialen Leistungen die es gibt, wenn Frau ein Kind bekommt.


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